17.01.2015 Aufrufe

Betriebsanleitung cib – Oel / Gas Brenner - Architektur & Technik

Betriebsanleitung cib – Oel / Gas Brenner - Architektur & Technik

Betriebsanleitung cib – Oel / Gas Brenner - Architektur & Technik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>cib</strong> 511 – 812 <strong>Betriebsanleitung</strong><br />

2. Hinweise für den Anlagebetreiber<br />

Der <strong>Brenner</strong> ist auf eine einwandfreie Verbrennung und einen guten Wirkungsgrad eingestellt.<br />

Manipulationen am <strong>Brenner</strong> sind deshalb nicht erlaubt; Ausnahmen bilden die nachfolgend aufgeführten<br />

Hinweise.<br />

2.1. Verhalten beim Auftreten von <strong>Gas</strong>geruch<br />

<strong>Gas</strong>geruch = <strong>Gas</strong>gefahr<br />

• Keine offene Flamme verwenden, nicht rauchen, keine elektrischen Kontakte oder Schalter<br />

betätigen (Klingel, Licht, Motor, Lift usw.)!<br />

• Das Aufsuchen der <strong>Gas</strong>austrittstelle durch Ableuchten mit einer Flamme ist unter allen<br />

Umständen verboten!<br />

• Betreffende Räume durch Öffnen der Türen und Fenster gründlich lüften (entweichendes<br />

Erdgas sammelt sich unter der Decke).<br />

• Alle <strong>Gas</strong>absperrorgane sofort schließen.<br />

• In den betreffenden Räumen sowie in den benachbarten und in Verbindung stehenden<br />

Lokalitäten jegliches Feuer unterbinden.<br />

• Benachbarte Räume, evtl. Gebäude, ebenfalls auf <strong>Gas</strong>geruch kontrollieren.<br />

• Installateur oder <strong>Gas</strong>werk verständigen.<br />

2.2. Verhalten bei einer Störung<br />

Der Anlagebetreiber wird gebeten beim Auftreten von Störungen das Problem zu analysieren,<br />

aufzuschreiben und die zuständige Servicestelle zu informieren.<br />

2.3. Außerbetriebnahme<br />

Hauptschalter ausschalten.<br />

Bei längeren Außerbetriebsetzungen zusätzlich das Öl- und <strong>Gas</strong>absperrorgan schließen.<br />

2.4. Inbetriebnahme<br />

Die Inbetriebnahme eines Zweistoffbrenners, der während längerer Zeit außer Betrieb gesetzt<br />

war, darf nur durch den Fachmann erfolgen!<br />

Bei kürzeren Außerbetriebsetzungen (z.B. nach einer <strong>Brenner</strong>revision oder Anlageinspektion)<br />

kann die Inbetriebnahme durch den Betreiber erfolgen.<br />

Vor der Inbetriebnahme ist zu kontrollieren, ob die Öl- und <strong>Gas</strong>absperrorgane geöffnet sind.<br />

Nach der Kontrolle kann der <strong>Brenner</strong> am Hauptschalter eingeschaltet werden. Der <strong>Brenner</strong> läuft<br />

an.<br />

Wird keine Flamme gebildet, verhalten Sie sich bitte wie unter 2.2 beschrieben.<br />

2.5. Frischluftzufuhr<br />

Die Sauerstoffzufuhr für die Verbrennung ist im Heizraum durch eine nicht verschließbare Öffnung<br />

mit 1 cm Maschengitter sicherzustellen. Die Größe der Öffnung kann nach folgender Regel<br />

berechnet werden: Kesselleistung in KW x 7 = Öffnung in cm 2<br />

Die Lagerung von brennbarem Material im Heizraum ist feuerpolizeilich verboten.<br />

Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!