Reglement betreffend Nutzung der Tiefgarage Tircal - Domat/Ems
Reglement betreffend Nutzung der Tiefgarage Tircal - Domat/Ems
Reglement betreffend Nutzung der Tiefgarage Tircal - Domat/Ems
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.7<br />
<strong>Reglement</strong> <strong>betreffend</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Tiefgarage</strong> <strong>Tircal</strong><br />
Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 lit. a Verfassung vom Gemein<strong>der</strong>at erlassen am 6. April 2009.<br />
Art. 1<br />
Grundsatz<br />
Der Gemeindevorstand kann die für die Verwaltungstätigkeit nicht benötigten Parkplätze in<br />
<strong>der</strong> <strong>Tiefgarage</strong> <strong>Tircal</strong> Privaten mittels <strong>Nutzung</strong>svereinbarung gegen Entgelt zum exklusiven<br />
Gebrauch überlassen.<br />
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einräumung eines solchen Benützungsrechts.<br />
Art. 2<br />
Gebühr<br />
Das im Voraus zu bezahlende Entgelt für die exklusive <strong>Nutzung</strong> eines Parkplatzes beträgt<br />
maximal Fr. 160.-- pro Monat.<br />
Der Gemeindevorstand legt die konkrete Gebühr im Rahmen <strong>der</strong> vor Ort üblichen Marktpreise<br />
mittels Vorstandsbeschluss fest.<br />
Gebührenerhöhungen sind den Parkplatznutzern mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten<br />
individuell mitzuteilen.<br />
Art. 3<br />
Kündigung<br />
Wird die <strong>Nutzung</strong> zur Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann<br />
sie von je<strong>der</strong> Partei ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen jeweils auf<br />
Ende Monat gekündigt werden.<br />
Muss die auch als Zivilschutzanlage dienende <strong>Tiefgarage</strong> als solche in Betrieb genommen<br />
werden, kann die <strong>Nutzung</strong> je<strong>der</strong>zeit form- und fristlos gekündigt werden.<br />
Gemeindeverwaltung, <strong>Tircal</strong> 11, CH-7013 <strong>Domat</strong>/<strong>Ems</strong><br />
Telefon 081 632 82 00, Fax 081 632 82 50, info@domat-ems.ch, www.domat-ems.ch<br />
H:\Barrierefreie\Behörden\Gesetzsammlung_Barrierefrei\neues layout\5_7.doc Seite 1 von 2
5.7<br />
Art. 4<br />
Referendum, Inkrafttreten<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> untersteht dem fakultativen Referendum.<br />
Der Gemeindevorstand bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.<br />
Gemäss Entscheid des Gemeindevorstandes vom 11. Mai 2009 wird das <strong>Reglement</strong> am 1.<br />
Juli 2009 in Kraft gesetzt.