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Reglement betreffend Nutzung der Tiefgarage Tircal - Domat/Ems

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5.7<br />

<strong>Reglement</strong> <strong>betreffend</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Tiefgarage</strong> <strong>Tircal</strong><br />

Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 lit. a Verfassung vom Gemein<strong>der</strong>at erlassen am 6. April 2009.<br />

Art. 1<br />

Grundsatz<br />

Der Gemeindevorstand kann die für die Verwaltungstätigkeit nicht benötigten Parkplätze in<br />

<strong>der</strong> <strong>Tiefgarage</strong> <strong>Tircal</strong> Privaten mittels <strong>Nutzung</strong>svereinbarung gegen Entgelt zum exklusiven<br />

Gebrauch überlassen.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einräumung eines solchen Benützungsrechts.<br />

Art. 2<br />

Gebühr<br />

Das im Voraus zu bezahlende Entgelt für die exklusive <strong>Nutzung</strong> eines Parkplatzes beträgt<br />

maximal Fr. 160.-- pro Monat.<br />

Der Gemeindevorstand legt die konkrete Gebühr im Rahmen <strong>der</strong> vor Ort üblichen Marktpreise<br />

mittels Vorstandsbeschluss fest.<br />

Gebührenerhöhungen sind den Parkplatznutzern mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten<br />

individuell mitzuteilen.<br />

Art. 3<br />

Kündigung<br />

Wird die <strong>Nutzung</strong> zur Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann<br />

sie von je<strong>der</strong> Partei ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen jeweils auf<br />

Ende Monat gekündigt werden.<br />

Muss die auch als Zivilschutzanlage dienende <strong>Tiefgarage</strong> als solche in Betrieb genommen<br />

werden, kann die <strong>Nutzung</strong> je<strong>der</strong>zeit form- und fristlos gekündigt werden.<br />

Gemeindeverwaltung, <strong>Tircal</strong> 11, CH-7013 <strong>Domat</strong>/<strong>Ems</strong><br />

Telefon 081 632 82 00, Fax 081 632 82 50, info@domat-ems.ch, www.domat-ems.ch<br />

H:\Barrierefreie\Behörden\Gesetzsammlung_Barrierefrei\neues layout\5_7.doc Seite 1 von 2


5.7<br />

Art. 4<br />

Referendum, Inkrafttreten<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> untersteht dem fakultativen Referendum.<br />

Der Gemeindevorstand bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.<br />

Gemäss Entscheid des Gemeindevorstandes vom 11. Mai 2009 wird das <strong>Reglement</strong> am 1.<br />

Juli 2009 in Kraft gesetzt.

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