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Autofahren und Schlaganfall - Evangelisches Geriatriezentrum Berlin

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Was sagt das Gesetz<br />

”Wer sich infolge körperlicher <strong>und</strong> geistiger Mängel<br />

nicht sicher im Straßenverkehr bewegen kann, darf<br />

am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge<br />

getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die<br />

Pflicht zur Vorsorge (…) obliegt dem<br />

Verkehrsteilnehmer selbst.”<br />

§ 2 der Fahrerlaubnisverordnung FeV<br />

Forschungsgruppe Geriatrie am Evangelischen <strong>Geriatriezentrum</strong> <strong>Berlin</strong>, Charité - Universitätsmedizin tsmedizin <strong>Berlin</strong>

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