und Neusprachliches Gymnasium mit dem Schwerpunkt Musik

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16.01.2015 Aufrufe

Diltheyschule Alt- und Neusprachliches Gymnasium mit dem Schwerpunkt Musik Georg-August-Straße 16 65195 Wiesbaden Telefon: 0611 31-2522 Telefax: 0611 31-5946 Mail: dilthey-schule@wiesbaden.de Homepage: www.dilthey-schule.de Sehr geehrte Eltern, wir informieren Sie mit diesem Schreiben über die Regelungen zum Wahlunterricht (WU). Die gültige Stundentafel sieht vor, dass jeder Schüler / jede Schülerin eine Teilnahme am Wahlunterricht im Umfang von 5 Stunden bis zum Ende der Klasse 9 nachweisen muss. Diese Stundentafel ist an der Diltheyschule um eine Stunde auf 4 Stunden gekürzt. Insgesamt 2 Stunden können in den 5.–7. Klassen für WU angerechnet werden. Jeweils im Frühjahr wird es dann eine Informationsveranstaltung für den aktuellen Jahrgang 7 geben, die Ihnen die einzelnen Angebote für die Jahrgänge 8 und 9 vorstellt. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 können damit rechnen, dass vor den Sommerferien bekannt gegeben wird, welchen WU-Kurs sie besuchen können. 1. Anrechnungsmodalitäten: – In den Jahrgängen 5-7 können insgesamt 2 Stunden in folgenden AGs angesammelt werden: Musik, Kunst, Theater, Schreibwerkstatt, Chor, Orchester, musikalische Ensembles, Zirkus sowie die zusätzlichen Stunden im Schwerpunkt Musik. – In den Jahrgängen 8-9 können die 3. Fremdsprachen (Griechisch, Latein, Französisch sowie die Sprachen auf der Wiesbadenleiste) im Rahmen des Wahlunterrichts belegt werden. Die modernen Fremdsprachen werden dreistündig unterrichtet, Griechisch, das den Rang der 2. Fremdsprache übernimmt, sofern Latein 1. Fremdsprache ist, wird 4-stündig unterrichtet. Die Belegverpflichtung für die 3. Fremdsprachen gilt für 2 Jahre. Weitere Kurse im Rahmen des WU-Angebotes, die zweistündig angeboten werden, sind: Informatik, Nawi, Schwerpunktfach Kunst sowie alle musikalischen Ensembles und Theaterensembles. – In den 9. Klassen wird einstündiger Förderunterricht in den Fächern Mathematik, Englisch und Latein angeboten, der den Wahlunterricht in der Jahrgangsstufe 9 ersetzen kann, da der zeitliche Aufwand für die Schülerinnen und Schüler die eine Stunde Unterricht weit übersteigt. Die 3. Fremdsprachen bleiben von dieser Regelung unberührt. Für den Förderunterricht werden Schüler und Schülerinnen am Ende der Jahrgangsstufe 8 vorgeschlagen, es handelt sich hier also nicht um eine Wahl. Der Wahlunterricht beginnt mit der 8. Klasse, unabhängig davon, ob bereits 2 Stunden in den Jahrgängen 5–7 angesammelt wurden. Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 8 4 WU-Stunden vorweisen können, haben ihre Belegverpflichtung für die Sek. I erfüllt; sie brauchen in Jahrgangsstufe 9 keinen Wahlunterricht zu besuchen. Dies gilt jedoch nicht für die Schülerinnen und Schüler, die eine 3. Fremdsprache belegt haben. Eine Abwahl ist hier nicht möglich, jedoch kann der Förderunterricht zusätzlich besucht werden.

Diltheyschule<br />

Alt- <strong>und</strong> <strong>Neusprachliches</strong> <strong>Gymnasium</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Musik</strong><br />

Georg-August-Straße 16<br />

65195 Wiesbaden<br />

Telefon: 0611 31-2522<br />

Telefax: 0611 31-5946<br />

Mail: dilthey-schule@wiesbaden.de<br />

Homepage: www.dilthey-schule.de<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

wir informieren Sie <strong>mit</strong> diesem Schreiben über die Regelungen zum Wahlunterricht (WU).<br />

Die gültige St<strong>und</strong>entafel sieht vor, dass jeder Schüler / jede Schülerin eine Teilnahme am<br />

Wahlunterricht im Umfang von 5 St<strong>und</strong>en bis zum Ende der Klasse 9 nachweisen muss.<br />

Diese St<strong>und</strong>entafel ist an der Diltheyschule um eine St<strong>und</strong>e auf 4 St<strong>und</strong>en gekürzt.<br />

Insgesamt 2 St<strong>und</strong>en können in den 5.–7. Klassen für WU angerechnet werden.<br />

Jeweils im Frühjahr wird es dann eine Informationsveranstaltung für den aktuellen Jahrgang<br />

7 geben, die Ihnen die einzelnen Angebote für die Jahrgänge 8 <strong>und</strong> 9 vorstellt. Die<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Jahrgangsstufe 7 können da<strong>mit</strong> rechnen, dass vor den<br />

Sommerferien bekannt gegeben wird, welchen WU-Kurs sie besuchen können.<br />

1. Anrechnungsmodalitäten:<br />

– In den Jahrgängen 5-7 können insgesamt 2 St<strong>und</strong>en in folgenden AGs angesammelt<br />

werden: <strong>Musik</strong>, Kunst, Theater, Schreibwerkstatt, Chor, Orchester, musikalische Ensembles,<br />

Zirkus sowie die zusätzlichen St<strong>und</strong>en im <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Musik</strong>.<br />

– In den Jahrgängen 8-9 können die 3. Fremdsprachen (Griechisch, Latein, Französisch<br />

sowie die Sprachen auf der Wiesbadenleiste) im Rahmen des Wahlunterrichts belegt<br />

werden. Die modernen Fremdsprachen werden dreistündig unterrichtet, Griechisch, das den<br />

Rang der 2. Fremdsprache übernimmt, sofern Latein 1. Fremdsprache ist, wird 4-stündig<br />

unterrichtet.<br />

Die Belegverpflichtung für die 3. Fremdsprachen gilt für 2 Jahre.<br />

Weitere Kurse im Rahmen des WU-Angebotes, die zweistündig angeboten werden, sind:<br />

Informatik, Nawi, <strong>Schwerpunkt</strong>fach Kunst sowie alle musikalischen Ensembles <strong>und</strong><br />

Theaterensembles.<br />

– In den 9. Klassen wird einstündiger Förderunterricht in den Fächern Mathematik, Englisch<br />

<strong>und</strong> Latein angeboten, der den Wahlunterricht in der Jahrgangsstufe 9 ersetzen kann, da der<br />

zeitliche Aufwand für die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler die eine St<strong>und</strong>e Unterricht weit<br />

übersteigt.<br />

Die 3. Fremdsprachen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

Für den Förderunterricht werden Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen am Ende der Jahrgangsstufe 8<br />

vorgeschlagen, es handelt sich hier also nicht um eine Wahl.<br />

Der Wahlunterricht beginnt <strong>mit</strong> der 8. Klasse, unabhängig davon, ob bereits 2 St<strong>und</strong>en in den<br />

Jahrgängen 5–7 angesammelt wurden. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die am Ende der<br />

Jahrgangsstufe 8 4 WU-St<strong>und</strong>en vorweisen können, haben ihre Belegverpflichtung für die<br />

Sek. I erfüllt; sie brauchen in Jahrgangsstufe 9 keinen Wahlunterricht zu besuchen.<br />

Dies gilt jedoch nicht für die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine 3. Fremdsprache belegt<br />

haben. Eine Abwahl ist hier nicht möglich, jedoch kann der Förderunterricht zusätzlich<br />

besucht werden.


2<br />

2. Noten <strong>und</strong> Bewertungen: Der Wahlunterricht ist nicht mehr versetzungsrelevant im<br />

negativen Sinne, er kann aber bei positiven Ergebnissen als Ausgleich im Rang eines<br />

Nebenfaches gewertet werden.<br />

Im Einzelnen gilt: Die Fremdsprachen im Wahlunterricht werden im Zeugnis auf der<br />

Notenskala von Note 1 bis Note 6 bewertet, versetzungsrelevant im positiven Sinne werden<br />

nur die Noten von 1 bis 3. Schlechtere Noten als die Note 3 haben keinen Einfluss mehr auf<br />

die Versetzung.<br />

Die anderen Wahlfächer werden <strong>mit</strong> den Noten von 1 bis 3 bewertet. Ist die Bewertung<br />

schlechter als die Note 3, so erscheint auf <strong>dem</strong> Zeugnis der Vermerk „teilgenommen“. Die<br />

Noten von 1 bis 3 können als Ausgleichsnoten bei der Versetzung positiv wirksam werden.<br />

Für die Teilnahme an den Kursen gelten die gleichen Bedingungen wie für den<br />

Regelunterricht: Die Nichtteilnahme am Unterricht muss schriftlich entschuldigt werden. Hat<br />

der Schüler die Belegpflicht nicht erfüllt, dann wird kein Nachweis ausgestellt <strong>und</strong> der Kurs<br />

gilt als nicht besucht.<br />

3. Nachweise: Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler erhalten ein Formblatt (s. Anlage), auf <strong>dem</strong> die<br />

besuchten Kurse aufgelistet <strong>und</strong> vom Kursleiter jeweils am Ende des Schul(halb)jahres<br />

bestätigt werden. Dieses Formblatt muss zu den Zeugnissen genommen werden. Es dient<br />

als Nachweis der Belegung <strong>und</strong> ist infolgedessen eigenständig von Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schülern sorgfältig zu führen.<br />

Am Ende der 8. Klassen wird überprüft, wie weit die Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen ihrer<br />

Belegpflicht bis dahin nachgekommen sind.<br />

R. Beek<br />

Schulleiterin

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