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auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 11/2009<br />

Bekanntmachung<br />

über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates<br />

am 11.08.2009<br />

Ortsteil Bechstedt-Wagd<br />

Zahl der Wähler: .......................................................................30<br />

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:...........................................0<br />

Zahl der gültigen Stimmabgaben: ............................................30<br />

Von den gültigen Stimmen entfielen <strong>auf</strong> die Bewerber:<br />

Name Stimmen<br />

Sylvia Theisinger 30<br />

Heidi Keller 28<br />

Volkmar Schmidt 27<br />

Roland Gehlau 20<br />

Olaf Bürge 4<br />

Dirk Theisinger 1<br />

Nach Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme<br />

der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Bechstedt-Wagd wie<br />

folgt zusammen:<br />

Sylvia Theisinger<br />

Heidi Keller<br />

Volkmar Schmidt<br />

Roland Gehlau<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der Sitzung des Gemeinderates Kirchheim<br />

vom 10.09.2009<br />

Beschluss-Nr.: 07-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 07.07.2009<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der<br />

konstituierenden Sitzung vom 07.07.2009 in der als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss-Nr.: 08-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Entlastung der Jahresrechnungen 2004, 2005 und 2006<br />

Der Gemeinderat Kirchheim hat die Jahresrechnungen 2004,<br />

2005 und 2006 festgestellt und erteilt dem Bürgermeister und<br />

der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung mit<br />

folgenden Festlegungen:<br />

zu Punkt 6.1<br />

(Festlegung 1)<br />

Vorangegangene Prüfungsfeststellungen sind zu beachten und<br />

umzusetzen.<br />

zu Punkt 8<br />

(Festlegung 2)<br />

Der Rechts<strong>auf</strong>fassung des Rechnungsprüfungsamtes Ilm-Kreis<br />

kann aus <strong>nach</strong>stehenden Gründen nicht gefolgt werden.<br />

Bei der Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut<br />

handelt es sich zivilrechtlich um ein Rechtsgeschäft im<br />

Sinne der §§ 607 ff. BGB. Der Kassenkredit ist jedoch kein Kredit<br />

im Sinne des § 63 ThürKO (sh.auch § 87 Nr. 24 Thür-<br />

GemHV), weshalb die Kreditverträge für Kassenkredite haushaltsrechtlich<br />

nicht mit denen <strong>nach</strong> § 63 ThürKO verglichen<br />

werden können.<br />

Bekanntmachung<br />

über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates<br />

am 12.08.2009<br />

Ortsteil Werningsleben<br />

GEMEINDE<br />

KIRCHHEIM<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

Zahl der Wähler: .......................................................................32<br />

Zahl der ungültigen Stimmabgaben: ..........................................1<br />

Zahl der gültigen Stimmabgaben:.............................................31<br />

Von den gültigen Stimmen entfielen <strong>auf</strong> die Bewerber:<br />

Name Stimmen<br />

Marlis Hülle 30<br />

Robert Schütz 28<br />

Heiko Hülle 21<br />

Ronny Unbehaun 19<br />

Hartmut König 16<br />

Nach Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme<br />

der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Werningsleben wie<br />

folgt zusammen:<br />

Marlies Hülle<br />

Robert Schütz<br />

Heiko Hülle<br />

Ronny Unbehaun<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Ermächtigung darf im<br />

L<strong>auf</strong>e des Haushaltjahres l<strong>auf</strong>end ausgeschöpft werden; eine<br />

Überschreitung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht zulässig.<br />

Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 ThürKO kann die <strong>VG</strong> Kassenkredite bis<br />

zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag<br />

<strong>auf</strong>nehmen. „Aufnehmen“ im Sinne dieser Bestimmung in Verbindung<br />

mit § 87 Nr. 24 ThürGemHV bedeutet alleine die Ausschöpfung<br />

der Kassenkreditermächtigung (tatsächliche Aufnahme)<br />

und nicht die Grenze des Höchstbetrages in einem<br />

Kassenkreditvertrag.<br />

Die <strong>auf</strong> Bedarf (meist zu Beginn eines Haushaltjahres) abgeschlossenen<br />

Kassenkreditverträge sollen im Allgemeinen auch<br />

der Vermeidung von Überziehungsprovisionen dienen, was dem<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot des § 53 Abs. 2 ThürKO gerecht wird.<br />

Bei der Inanspruchnahme (tatsächliche Aufnahme) des Kassenkredites<br />

ist hinsichtlich der Konditionen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

der Haushaltsführung <strong>nach</strong> § 53 Abs. 2. ThürKO zu beachten.<br />

Der Abschluss von Kassenkreditverträgen mit mehreren Kreditinstituten<br />

jeweils bis zum (möglichen) Höchstbetrag ist aus vorstehenden<br />

Gründen zulässig, entscheidend alleine ist deren<br />

Ausschöpfung. Ein Missbrauch durch Überschreitung der haushaltsrechtlichen<br />

Ermächtigung oder sogar eine mehrfache Inanspruchnahme<br />

hätte strafrechtliche, dienstrechtliche bzw. disziplinarische<br />

Konsequenzen.<br />

zu Punkt 9<br />

(Festlegung 3)<br />

Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

ist immer vor der Entscheidung, die die Überschreitung<br />

<strong>zur</strong> Folge hat, einzuholen.<br />

Die Entscheidungen sowie die entsprechenden Verfahrensschritte<br />

sind <strong>nach</strong>prüfbar zu dokumentieren.<br />

zu Punkt 10<br />

(Festlegung 4)<br />

Die Rücklagemittel sind aus der Verwahrung herauszulösen, separat<br />

<strong>nach</strong>zuweisen und als haushaltsfremde Mittel (Rücklage)<br />

in der Vermögensübersicht zu führen.

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