AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen
AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen
AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 6 -<br />
Nach § 4 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg gilt die Änderung des Bebauungsplanes – sofern<br />
sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung oder aufgrund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />
verletzt worden sind,<br />
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 <strong>Gemeinde</strong>ordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,<br />
oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung<br />
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
<strong>Wutöschingen</strong>, den 30.01.2014<br />
gez. Georg Eble, Bürgermeister<br />
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zelgle III“, Degernau im vereinfachten<br />
Verfahren<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wutöschingen</strong> hat am 13.01.2014 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Zelgle III“, Degernau im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung<br />
beschlossen.<br />
Der Änderungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:<br />
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />
Die Bebauungsplanänderung kann einschließlich ihrer Begründung beim Bürgermeisteramt <strong>Wutöschingen</strong>,<br />
Kirchstr. 5, 79793 <strong>Wutöschingen</strong>, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die<br />
Planänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.