AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen
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auf 200.000,- € festgesetzt. Die im Vermögensplan des<br />
Eigenbetriebs vorgesehenen Ausgaben betreffen überwiegend<br />
Maßnahmen für die Erschließung eines Neubaugebietes.<br />
Trotz der in den letzten Jahren weggefallenen Zinsbelastungen<br />
und der Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren<br />
von bislang 1,20 € auf 1,50 €/m³ Trinkwasser<br />
zum 01.01.2012 wird für das Wirtschaftsjahr 2014 erneut<br />
ein Jahresverlust von 35.500,- € erwartet, was<br />
zeigt, dass der derzeitige Trinkwasserverkaufspreis<br />
vermutlich nicht zu einem kostendeckenden Betrieb der<br />
Wasserversorgung ausreicht. Sollte sich diese Entwicklung<br />
als anhaltend zeigen, wird man über eine Neukalkulation<br />
der Trinkwassergebühren in Zukunft nicht umhin<br />
kommen.<br />
Nach kurzer Diskussion und der Beantwortung vereinzelter<br />
Fragen wurde dem Wirtschaftsplan 2014 der<br />
Wasserversorgung <strong>Wutöschingen</strong> nebst mittelfristiger<br />
Finanzplanung von den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
einstimmig zugestimmt.<br />
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2012<br />
Die Jahresrechnung 2012 schließt mit einem Gesamtvolumen<br />
von 23.601.852,94 € ab, wovon 13.528.163,31<br />
€ auf den Verwaltungshaushalt und 10.073.689,23 €<br />
auf den Vermögenshaushalt entfallen. Im Vergleich<br />
zum Gesamtansatz des Haushaltsplanes 2012 mit<br />
28.450.200,- € ergibt sich somit eine Abweichung von<br />
4.848.347,06 €, die sich in Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes<br />
mit 571.563,31 € und in Minderausgaben<br />
des Vermögenshaushaltes von 5.419.910,37 €<br />
aufteilt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt belief<br />
sich auf lediglich 1.924.113,- €.<br />
Nachdem einige markante Ansätze der Jahresrechnung<br />
2012 von Bürgermeister Georg Eble besonders erwähnt<br />
und vorgestellt wurden, stellten die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2012 einstimmig fest.<br />
Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb<br />
Wasserversorgung für das Jahr 2012<br />
Das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebs Wasserversorgung<br />
schloss bei Erträgen von 548.702,46 € und<br />
Aufwendungen von 542.750,35 € mit einem erfreulichen<br />
Jahresüberschuss von 5.952,11 € ab, der mit Vorjahresverlusten<br />
verrechnet werden soll.<br />
Die Verkaufserlöse für Wasser haben sich im Wirtschaftsjahr<br />
2012 gegenüber dem Vorjahr 2011 um ca.<br />
76.000,- € auf 477.302,09 € erhöht, was im Zusammenhang<br />
mit der Anpassung der Wasserverbrauchsgebühr<br />
zum 01.01.2012 von 1,20 €/m³ auf 1,50 €/m³ zu<br />
sehen ist. Demgegenüber hat sich in 2012 die verkaufte<br />
Wassermenge um etwa 10 % auf 261.977 m³ reduziert,<br />
was dem generellen Trend der letzten Jahre mit zurückgehenden<br />
verkauften Wassermengen entspricht.<br />
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden wurde der<br />
Jahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb der<br />
Wasserversorgung von den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
nach Beantwortung vereinzelter Fragen einstimmig<br />
festgestellt.<br />
3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf Mangen-<br />
Beim Kreuz“, <strong>Wutöschingen</strong> im vereinfachten<br />
Verfahren gem. § 13 BauGB<br />
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Der Bebauungsplan „Auf Mangen“ und „Beim Kreuz“,<br />
<strong>Wutöschingen</strong> wurde am 08. Januar 1965 durch das<br />
Landratsamt Waldshut genehmigt; das dem Bebauungsplan<br />
zu Grunde liegende Gebiet ist bis auf wenige Baulücken<br />
nahezu vollends bebaut.<br />
Nunmehr plant der Eigentümer des bislang noch unbebauten<br />
Grundstücks Flst.Nr. 206/21 dort eine Bebauung<br />
mit einem Doppelhaus vorzunehmen, was im Sinne einer<br />
städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung des Baugebietes<br />
begrüßenswert ist. Allerdings wurde die dortige Fläche<br />
im „Urbebauungsplan“ für die Erstellung eines Spielplatzes<br />
ausgewiesen, der allerdings im Laufe der Zeit auf<br />
einer anderen Fläche des Baugebietes im Bereich der<br />
Wutachstraße umgesetzt wurde. Um die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für den Bau eines Doppelhauses<br />
auf dem Grundstück Flst.Nr. 206/21 zu schaffen, müsste<br />
über eine Änderung des Bebauungsplanes ein neues<br />
Baufensters mit entsprechenden Abstandsregelungen<br />
eingearbeitet sowie die max. Traufhöhe bei zweigeschossiger<br />
Bebauung von bislang 6,50 m auf neu 6,80 m<br />
festgesetzt werden.<br />
Nachdem der Bauausschuss in seiner Sitzung vom<br />
29.07.2013 zu einer entsprechenden Bauvoranfrage<br />
bereits sein Einvernehmen erteilt hat, beschlossen<br />
auch die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates in ihrer Sitzung<br />
vom 18.11.2013 einstimmig, den Bebauungsplan<br />
entsprechend zu ändern, billigten den Änderungsentwurf<br />
und beschlossen, diesen öffentlich<br />
auszulegen.<br />
Die anschließende Beteiligung der Öffentlichkeit über<br />
die öffentliche Auslegung ergab keine Rückmeldungen;<br />
die Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange hatte lediglich Hinweise<br />
zur Klarstellung der Planunterlagen zum Inhalt, die<br />
aus Rechtssicherheitsgründen auch umgesetzt wurden.<br />
Eine Änderung der Planung erfolgte dadurch<br />
jedoch nicht.<br />
Nach kurzer Diskussion beschlossen die Mitglieder<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates in ihrer Sitzung vom vergangenen<br />
Montag einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Auf Mangen“ und „Beim Kreuz“,<br />
<strong>Wutöschingen</strong> in der Fassung vom 27.01.2014 nach<br />
§§ 10 und 13 BauGB sowie § 4 GemO als Satzung.<br />
Die Sitzung nahm in einem nichtöffentlichen Teil<br />
ihren weiteren Verlauf.