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AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen

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auf 200.000,- € festgesetzt. Die im Vermögensplan des<br />

Eigenbetriebs vorgesehenen Ausgaben betreffen überwiegend<br />

Maßnahmen für die Erschließung eines Neubaugebietes.<br />

Trotz der in den letzten Jahren weggefallenen Zinsbelastungen<br />

und der Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren<br />

von bislang 1,20 € auf 1,50 €/m³ Trinkwasser<br />

zum 01.01.2012 wird für das Wirtschaftsjahr 2014 erneut<br />

ein Jahresverlust von 35.500,- € erwartet, was<br />

zeigt, dass der derzeitige Trinkwasserverkaufspreis<br />

vermutlich nicht zu einem kostendeckenden Betrieb der<br />

Wasserversorgung ausreicht. Sollte sich diese Entwicklung<br />

als anhaltend zeigen, wird man über eine Neukalkulation<br />

der Trinkwassergebühren in Zukunft nicht umhin<br />

kommen.<br />

Nach kurzer Diskussion und der Beantwortung vereinzelter<br />

Fragen wurde dem Wirtschaftsplan 2014 der<br />

Wasserversorgung <strong>Wutöschingen</strong> nebst mittelfristiger<br />

Finanzplanung von den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

einstimmig zugestimmt.<br />

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2012<br />

Die Jahresrechnung 2012 schließt mit einem Gesamtvolumen<br />

von 23.601.852,94 € ab, wovon 13.528.163,31<br />

€ auf den Verwaltungshaushalt und 10.073.689,23 €<br />

auf den Vermögenshaushalt entfallen. Im Vergleich<br />

zum Gesamtansatz des Haushaltsplanes 2012 mit<br />

28.450.200,- € ergibt sich somit eine Abweichung von<br />

4.848.347,06 €, die sich in Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes<br />

mit 571.563,31 € und in Minderausgaben<br />

des Vermögenshaushaltes von 5.419.910,37 €<br />

aufteilt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt belief<br />

sich auf lediglich 1.924.113,- €.<br />

Nachdem einige markante Ansätze der Jahresrechnung<br />

2012 von Bürgermeister Georg Eble besonders erwähnt<br />

und vorgestellt wurden, stellten die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2012 einstimmig fest.<br />

Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb<br />

Wasserversorgung für das Jahr 2012<br />

Das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebs Wasserversorgung<br />

schloss bei Erträgen von 548.702,46 € und<br />

Aufwendungen von 542.750,35 € mit einem erfreulichen<br />

Jahresüberschuss von 5.952,11 € ab, der mit Vorjahresverlusten<br />

verrechnet werden soll.<br />

Die Verkaufserlöse für Wasser haben sich im Wirtschaftsjahr<br />

2012 gegenüber dem Vorjahr 2011 um ca.<br />

76.000,- € auf 477.302,09 € erhöht, was im Zusammenhang<br />

mit der Anpassung der Wasserverbrauchsgebühr<br />

zum 01.01.2012 von 1,20 €/m³ auf 1,50 €/m³ zu<br />

sehen ist. Demgegenüber hat sich in 2012 die verkaufte<br />

Wassermenge um etwa 10 % auf 261.977 m³ reduziert,<br />

was dem generellen Trend der letzten Jahre mit zurückgehenden<br />

verkauften Wassermengen entspricht.<br />

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden wurde der<br />

Jahresabschluss 2012 für den Eigenbetrieb der<br />

Wasserversorgung von den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

nach Beantwortung vereinzelter Fragen einstimmig<br />

festgestellt.<br />

3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf Mangen-<br />

Beim Kreuz“, <strong>Wutöschingen</strong> im vereinfachten<br />

Verfahren gem. § 13 BauGB<br />

a) Behandlung der eingegangenen Anregungen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Der Bebauungsplan „Auf Mangen“ und „Beim Kreuz“,<br />

<strong>Wutöschingen</strong> wurde am 08. Januar 1965 durch das<br />

Landratsamt Waldshut genehmigt; das dem Bebauungsplan<br />

zu Grunde liegende Gebiet ist bis auf wenige Baulücken<br />

nahezu vollends bebaut.<br />

Nunmehr plant der Eigentümer des bislang noch unbebauten<br />

Grundstücks Flst.Nr. 206/21 dort eine Bebauung<br />

mit einem Doppelhaus vorzunehmen, was im Sinne einer<br />

städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung des Baugebietes<br />

begrüßenswert ist. Allerdings wurde die dortige Fläche<br />

im „Urbebauungsplan“ für die Erstellung eines Spielplatzes<br />

ausgewiesen, der allerdings im Laufe der Zeit auf<br />

einer anderen Fläche des Baugebietes im Bereich der<br />

Wutachstraße umgesetzt wurde. Um die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für den Bau eines Doppelhauses<br />

auf dem Grundstück Flst.Nr. 206/21 zu schaffen, müsste<br />

über eine Änderung des Bebauungsplanes ein neues<br />

Baufensters mit entsprechenden Abstandsregelungen<br />

eingearbeitet sowie die max. Traufhöhe bei zweigeschossiger<br />

Bebauung von bislang 6,50 m auf neu 6,80 m<br />

festgesetzt werden.<br />

Nachdem der Bauausschuss in seiner Sitzung vom<br />

29.07.2013 zu einer entsprechenden Bauvoranfrage<br />

bereits sein Einvernehmen erteilt hat, beschlossen<br />

auch die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates in ihrer Sitzung<br />

vom 18.11.2013 einstimmig, den Bebauungsplan<br />

entsprechend zu ändern, billigten den Änderungsentwurf<br />

und beschlossen, diesen öffentlich<br />

auszulegen.<br />

Die anschließende Beteiligung der Öffentlichkeit über<br />

die öffentliche Auslegung ergab keine Rückmeldungen;<br />

die Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange hatte lediglich Hinweise<br />

zur Klarstellung der Planunterlagen zum Inhalt, die<br />

aus Rechtssicherheitsgründen auch umgesetzt wurden.<br />

Eine Änderung der Planung erfolgte dadurch<br />

jedoch nicht.<br />

Nach kurzer Diskussion beschlossen die Mitglieder<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates in ihrer Sitzung vom vergangenen<br />

Montag einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Auf Mangen“ und „Beim Kreuz“,<br />

<strong>Wutöschingen</strong> in der Fassung vom 27.01.2014 nach<br />

§§ 10 und 13 BauGB sowie § 4 GemO als Satzung.<br />

Die Sitzung nahm in einem nichtöffentlichen Teil<br />

ihren weiteren Verlauf.

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