Historische Informationen zur ehemals geplanten TL BEA-StB 11
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Dünne Asphaltdeckschichten in<br />
Kaltbauweise (DSK)<br />
Der rechtliche Rahmen<br />
Einführung<br />
Begriffssystematik<br />
EN 12273<br />
Struktur<br />
Regelwerk<br />
Bundesfernstraßengesetz FStrG, § 3 Straßenbaulast:<br />
„Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer<br />
Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem<br />
dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden<br />
Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder<br />
sonst zu verbessern.“<br />
„…soweit die Träger der Baulast unter<br />
Logo PSB 04.tif<br />
Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit <strong>zur</strong><br />
Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2<br />
außerstande sind, haben sie auf den nicht<br />
verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen<br />
hinzuweisen.“<br />
Damit wird dem Straßenbaulastträger die<br />
Verantwortung für das ihm obliegende Straßennetz<br />
übertragen ...<br />
… das gilt natürlich auch für Städte und Kommunen.<br />
15.02.10 POSSEHL SPEZIALBAU GMBH 3