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Historische Informationen zur ehemals geplanten TL BEA-StB 11

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Dünne Asphaltdeckschichten in<br />

Kaltbauweise (DSK)<br />

Der rechtliche Rahmen<br />

Einführung<br />

Begriffssystematik<br />

EN 12273<br />

Struktur<br />

Regelwerk<br />

Bundesfernstraßengesetz FStrG, § 3 Straßenbaulast:<br />

„Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer<br />

Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem<br />

dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden<br />

Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder<br />

sonst zu verbessern.“<br />

„…soweit die Träger der Baulast unter<br />

Logo PSB 04.tif<br />

Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit <strong>zur</strong><br />

Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2<br />

außerstande sind, haben sie auf den nicht<br />

verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen<br />

hinzuweisen.“<br />

Damit wird dem Straßenbaulastträger die<br />

Verantwortung für das ihm obliegende Straßennetz<br />

übertragen ...<br />

… das gilt natürlich auch für Städte und Kommunen.<br />

15.02.10 POSSEHL SPEZIALBAU GMBH 3

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