Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de
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Auflösungsvereinbarungen Im Rahmen einer Sozialplanverhandlung sollten auch Regelungen über Auflösungs- vereinbarungen bestimmt t werden. Z. B. sollten Mindestbedingungen (Abfindungen, Rahmenbedingungen, Fristen), Musterverträge etc. in den Sozialplan aufgenommen werden. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 94
Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan Verhandlung vorbereiten und führen © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Vorbereitung der Verhandlung Der Betriebsrat sollte sich auf die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Interessenausgleich und den Sozialplan sehr sorgfältig vorbereiten. Wenn man • sich in einer Position eingräbt, über die man nicht verhandeln will oder • sich nicht genügend gute Argumente für seine Forderungen überlegt, wird man es schwer haben, die Verhandlung erfolgreich zu führen. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Vorbereitung der Verhandlung Der Betriebsrat sollte • eine eigene Verhandlungsposition bestimmen, • seine Forderungen sorgfältig definieren und auf Plausibilität prüfen, • die notwendigen Informationen zusammenstellen, um die Position und die Argumente gut begründen zu können. • seine Argumente gut vorbereiten und auf Stichhaltigkeit prüfen, • Optionen entwickeln, um in der Verhandlung auf unterschiedliche Entwicklungen flexibel reagieren zu können. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 95
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Auflösungsvereinbarungen<br />
Im Rahmen einer Sozialplanverhandlung<br />
sollten auch<br />
Regelungen über Auflösungs-<br />
vereinbarungen bestimmt t wer<strong>de</strong>n.<br />
Z. B. sollten Min<strong>de</strong>stbedingungen<br />
(Abfindungen, Rahmenbedingungen,<br />
Fristen), Musterverträge etc. in <strong>de</strong>n<br />
Sozialplan aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
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