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Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

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Auflösungsvereinbarungen<br />

Der Betriebsrat kann verlangen, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber ihn gem. § 80 Abs. 2<br />

BetrVG über eine Auflösungsvereinbarung<br />

unterrichtet:<br />

• Es gehört zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

Betriebsrats, darüber zu wachen, dass<br />

Schutzvorschriften eingehalten wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 80 Abs. 1 BetrVG), möglicherweise<br />

verstößt eine Regelung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Auflösungsvereinbarung gegen eine<br />

solche Schutzvorschrift.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Auflösungsvereinbarungen<br />

Der Betriebsrat kann verlangen, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber ihn gem. § 80 Abs. 2<br />

BetrVG über eine Auflösungsvereinbarung<br />

unterrichtet:<br />

• Der Betriebsrat ist über Maßnahmen im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Personalplanung zu<br />

unterrichten. Die Auflösung eines<br />

Arbeitsverhältnisses kann in diesem<br />

Zusammenhang für die<br />

Personalplanung von Be<strong>de</strong>utung sein.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Auflösungsvereinbarungen<br />

Der Betriebsrat kann verlangen, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber ihn gem. § 80 Abs. 2<br />

BetrVG über eine Auflösungsvereinbarung<br />

unterrichtet:<br />

• Es entspricht <strong>de</strong>m Grundsatz <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2<br />

Abs. 1 BetrVG), dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsrat<br />

unterrichtet wird.<br />

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