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Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

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Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)<br />

Weicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber vom<br />

Interessenausgleich o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialplan<br />

ab, können Arbeitnehmer gerichtlich<br />

erzwingen, dass sie<br />

• eine Abfindung erhalten, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nachteil darin besteht, dass sie entgegen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschriften <strong>de</strong>s Interessenausgleichs<br />

entlassen wer<strong>de</strong>n (Abs. 1) o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

• einen finanziellen Ausgleich über einen<br />

Zeitraum von zwölf Monaten erhalten,<br />

wenn ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>er wirtschaftlicher Nachteil<br />

entsteht (Abs. 2).<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)<br />

Führt <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber eine<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung durch, ohne einen<br />

Interessenausgleich und/o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sozialplan mit <strong>de</strong>m Betriebsrat zu<br />

vereinbaren, ist er ebenfalls zur<br />

Zahlung einer Abfindung o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum<br />

Ausgleich <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen<br />

Nachteile gezwungen (Abs. 3).<br />

Der Arbeitgeber sollte also ein eigenes<br />

Interesse am Abschluss eines<br />

Sozialplans haben.<br />

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Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)<br />

Der Betriebsrat sollte sich ein<br />

Mitspracherecht bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Behandlung<br />

<strong>de</strong>s Nachteilsausgleichs<br />

vorbehalten.<br />

Es können auch Formeln für die<br />

Berechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe <strong>de</strong>s<br />

Nachteilsausgleichs im<br />

Interessensausgleich o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Sozialplan vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

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