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Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

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Vertretbarkeit <strong>de</strong>s<br />

Sozialplanvolumens<br />

Lt. § 112 Abs. 5 Nr. 3 BetrVG darf durch<br />

die Höhe <strong>de</strong>s Sozialplans <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fortbestand <strong>de</strong>s Unternehmens und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bestand <strong><strong>de</strong>r</strong> verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Arbeitsplätze nicht gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist aber Aufgabe <strong>de</strong>s Arbeitgebers,<br />

ggf. schlüssig darzulegen, warum durch<br />

das Volumen <strong>de</strong>s Sozialplans das<br />

Unternehmen in seiner Existenz<br />

gefähr<strong>de</strong>t wird.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Vertretbarkeit <strong>de</strong>s<br />

Sozialplanvolumens<br />

Der Betriebsrat sollte <strong>de</strong>nnoch bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Formulierung seiner For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

prüfen, wie hoch das Volumen <strong>de</strong>s von<br />

ihm gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Sozialplans ist.<br />

• Die Einigungsstelle wird einen Sozialplan,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> die Existenz <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

gefähr<strong>de</strong>t, nicht verabschie<strong>de</strong>n.<br />

• Es kann taktisch geschickt sein, <strong>de</strong>n<br />

Sozialplan so teuer machen, dass die<br />

Einsparungen, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber sich von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahme verspricht, erst nach Jahren<br />

wirksam wer<strong>de</strong>n.<br />

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Vertretbarkeit <strong>de</strong>s<br />

Sozialplanvolumens<br />

Der Betriebsrat sollte <strong>de</strong>n<br />

Wirtschaftsausschuss bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertretbarkeit <strong>de</strong>s<br />

Sozialplans hinzuziehen.<br />

Wenn Stilllegungen erfolgen, wer<strong>de</strong>n<br />

Anlagegüter frei, die z. B. verkauft<br />

wer<strong>de</strong>n können. Meistens wer<strong>de</strong>n<br />

dadurch stille Reserven erschlossen,<br />

die in die Berechnungen zum Sozialplan<br />

eingeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

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