Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

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Abfindungsberechnung nach einer Formel Sinnvoll ist bei einer Formel, besondere Härten durch Zuschläge zu berücksichtigen, z. B. • Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder (z. B. 3.000 bis 6.000 € pro Kind), • Zuschläge für Schwerbehinderung (z. B. 1.000 bis 2.000 € pro 10% Schwerbehinderung). © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Abfindungsberechnung nach einem Punkteverfahren Das Punkteverfahren entspricht der bereits bei der Sozialauswahl beschriebenen Methode. Jedem Punkt wird dabei ein bestimmter Betrag (z. B. 1.000 bis 2.000 €) zugeordnet. Es kann auch das Monatsgehalt, ggf. um einen Faktor korrigiert, als Multiplikator dienen. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Abfindungsberechnung nach einer Tabelle Eine Berechnung nach einer Tabelle ist dem Punkteverfahren ähnlich. Dabei werden in einer Tabelle für bestimmte Kriterien jeweils bestimmte Beträge angeordnet. Es gibt also Spalten für Alter, Betriebszugehörigkeit, unterhaltsberechtigte Kinder, Schwerbehinderung. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 80

Abfindungsberechnung nach einer Tabelle In jeder Spalte werden jeweils für bestimmte Fälle Punkte angegeben, z. B. 2 Jahre Betriebszugehörigkeit – 4 Punkte, 3 Jahre – 7 Punkte, 4 Jahre – 10 Punkte, 5 Jahre – 13 Punkte etc. Für jeden Arbeitnehmer wird die Punktzahl ermittelt. Jedem Punkt wird ein Betrag oder ein Faktor in Abhängigkeit vom Einkommen zugerechnet. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Generelle Regelungen In jedem Fall muss auch bedacht werden, • wie das Durchschnittsgehalt ermittelt wird – werden auch Überstunden berücksichtigt, g, aus welchem Zeitraum wird der Durchschnitt gebildet etc. • ob und wie betriebliche Sonderzahlungen, z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien etc. berücksichtigt werden, • ob und wie weitere Sozialleistungen (z. B. auch eine betriebliche Altersversorgung) berücksichtigt wird. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Weitere Regelungen Es kann ein spezieller Fonds vereinbart werden, aus dem Arbeitnehmer, die besondere Härten erleiden, zusätzliche Leistungen beantragen können. Geregelt werden müssten • die Höhe des Fondsvolumens, • die Arten von besonderen Härten und die Höhe der zusätzlichen Leistungen, • das Verfahren bei der Entscheidung über zusätzliche Leistungen. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 81

Abfindungsberechnung nach einer<br />

Tabelle<br />

In je<strong><strong>de</strong>r</strong> Spalte wer<strong>de</strong>n jeweils für<br />

bestimmte Fälle Punkte angegeben,<br />

z. B. 2 Jahre Betriebszugehörigkeit –<br />

4 Punkte, 3 Jahre – 7 Punkte, 4 Jahre<br />

– 10 Punkte, 5 Jahre – 13 Punkte etc.<br />

Für je<strong>de</strong>n Arbeitnehmer wird die<br />

Punktzahl ermittelt.<br />

Je<strong>de</strong>m Punkt wird ein Betrag o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein<br />

Faktor in Abhängigkeit vom<br />

Einkommen zugerechnet.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Generelle Regelungen<br />

In je<strong>de</strong>m Fall muss auch bedacht<br />

wer<strong>de</strong>n,<br />

• wie das Durchschnittsgehalt ermittelt wird<br />

– wer<strong>de</strong>n auch Überstun<strong>de</strong>n<br />

berücksichtigt, g, aus welchem Zeitraum wird<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchschnitt gebil<strong>de</strong>t etc.<br />

• ob und wie betriebliche Son<strong><strong>de</strong>r</strong>zahlungen,<br />

z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld,<br />

Prämien etc. berücksichtigt wer<strong>de</strong>n,<br />

• ob und wie weitere Sozialleistungen (z. B.<br />

auch eine betriebliche Altersversorgung)<br />

berücksichtigt wird.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Weitere Regelungen<br />

Es kann ein spezieller Fonds<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>m<br />

Arbeitnehmer, die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Härten<br />

erlei<strong>de</strong>n, zusätzliche Leistungen<br />

beantragen können.<br />

Geregelt wer<strong>de</strong>n müssten<br />

• die Höhe <strong>de</strong>s Fondsvolumens,<br />

• die Arten von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Härten und<br />

die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> zusätzlichen Leistungen,<br />

• das Verfahren bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung<br />

über zusätzliche Leistungen.<br />

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