Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de
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Beispiele für Inhalte: Personalabbau Handelt es sich um vorübergehende Probleme der Unterauslastung, sind die Maßnahmen zur Überbrückung b denkbar, die im Zusammenhang mit der Beschäftigungssicherung behandelt wurden. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Beispiele für Inhalte: Outsourcing Plant der Arbeitgeber Outsourcing- Maßnahmen, können die ebenfalls Instrumente erwogen werden, die im Zusammenhang mit der Beschäftigungssicherung behandelt wurden. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Beispiele für Inhalte: organisatorische oder Verfahrensänderungen Um Nachteile zu vermeiden, können folgende Maßnahmen vereinbart werden: • Qualifikation der betroffenen Arbeitnehmer; • Änderungen der Stellenbeschreibungen (ohne Herabstufungen); • Reglementierung von Mehrarbeit; • Regelungen über Versetzungen innerhalb des Betriebs, Unternehmens oder Konzerns etc. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 64
Generelle Regelungen Es ist nicht wünschenswert, dass der Arbeitgeber die Kostenersparnisse, die der Betriebsrat im Rahmen des Interessenausgleichs ermöglicht, mitnimmt, dabei aber nicht die Gegenleistung erbringt, den Schutz der Arbeitsplätze verbindlich zuzusichern. Daher sollte ein Verbot oder eine Reglementierung betriebsbedingter Kündigungen für die Laufzeit des Interessenausgleichs aufgenommen werden. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Generelle Regelungen Neben einem Verbot oder einer Reglementierung betriebsbedingter Kündigungen sollten auch Verfahrensvorschriften hinsichtlich (mehr oder minder) einvernehmlicher Auflösungsvereinbarungen in den Interessenausgleich aufgenommen werden, z. B. • die Pflicht, den Betriebsrat in jedem Fall zu beteiligen, • Mindeststandards für Auflösungsvereinbarungen etc. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Generelle Regelungen Wie erwähnt sollte der Interessenausgleich in Form einer Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, damit der Betriebsrat die Einhaltung erzwingen kann. Ein Konfliktmechanismus für den Fall, dass der Betriebsrat Verstöße gegen Vorschriften des Interessenausgleichs vermutet, ist sinnvoll. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 65
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Beispiele für Inhalte: Outsourcing<br />
Plant <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber Outsourcing-<br />
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Beispiele für Inhalte: organisatorische<br />
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Um Nachteile zu vermei<strong>de</strong>n, können<br />
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(ohne Herabstufungen);<br />
• Reglementierung von Mehrarbeit;<br />
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