13.01.2015 Aufrufe

Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verfahrensschritte<br />

Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber eine<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung durchführt, ohne<br />

dass es zu einer Einigung mit <strong>de</strong>m<br />

Betriebsrat gekommen ist, und<br />

Arbeitnehmer dadurch Nachteile<br />

erlei<strong>de</strong>n, können die betroffenen<br />

Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht <strong>de</strong>n<br />

Ausgleich dieser Nachteile erzwingen.<br />

Das kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber nur<br />

verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, in<strong>de</strong>m er die<br />

Einigungsstelle anruft, um einen<br />

Sozialplan zu erwirken.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Vermittlung durch die Bun<strong>de</strong>sagentur<br />

für Arbeit<br />

Der Betriebsrat o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber kann<br />

<strong>de</strong>n Vorstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sagentur für<br />

Arbeit um Vermittlung ersuchen, wenn<br />

eine Einigung über einen Interessen-<br />

ausgleich o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Sozialplan nicht<br />

zustan<strong>de</strong> kommt.<br />

Der Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sagentur wird<br />

Möglichkeiten vorstellen, Personalabbau<br />

durch För<strong><strong>de</strong>r</strong>maßnahmen (z. B. Kurzarbeit,<br />

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft)<br />

zu vermei<strong>de</strong>n bzw. abzufe<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Interessenausgleich<br />

Ein Interessenausgleich ist eine<br />

„Kollektivvereinbarung beson<strong><strong>de</strong>r</strong>er Art“<br />

zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.<br />

Er muss wie eine Betriebsvereinbarung<br />

schriftlich festgehalten und von bei<strong>de</strong>n<br />

Seiten unterschrieben wer<strong>de</strong>n (§ 112<br />

Abs. 1 Satz 1 BetrVG).<br />

Er ist aber keine Betriebsvereinbarung.<br />

• § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG: „Der Sozialplan<br />

hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung“<br />

– <strong>de</strong>mnach hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Interessenausgleich<br />

diese Wirkung nicht!<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

58

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!