Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de
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Betriebsänderung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über die Betriebsänderung zu unterrichten und sie mit ihm zu beraten. Zwingende Mitbestimmungsrechte entstehen unmittelbar aus der Betriebsänderung noch nicht, die Mitwirkung ist zunächst darauf beschränkt, die Betriebsänderung mit dem Betriebsrat zu beraten. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Betriebsänderung: Voraussetzungen Der Betriebsrat besteht bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sich der Unternehmer dazu entschließt, die Betriebsänderung durchzuführen. Wenn der Betriebsrat also als Reaktion auf eine angekündigte Betriebsänderung gegründet wird, hat er keine Mitwirkungsmöglichkeiten mehr. Im Zweifel muss der Arbeitgeber darlegen, dass er den Entschluss zur Betriebsänderung schon vor der Gründung des Betriebsrats gefasst hat. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de Betriebsänderung: Voraussetzungen Im Unternehmen werden in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt. Entscheidend ist nicht die Größe des Betriebs, sondern die des Unternehmens. Maßgeblich ist der Arbeitnehmerbegriff i. S. d. § 5 Abs. 1 BetrVG. Entscheidend ist nicht die zum Zeitpunkt der Durchführung der Betriebsänderung beschäftigte Zahl, sondern die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 2
Betriebsänderung: Voraussetzungen Es können „wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft“ auftreten. Es muss zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Betriebsänderung noch nicht feststehen, ob tatsächlich Nachteile auftreten, worin die Nachteile bestehen oder wer davon betroffen ist. Ausreichend ist, dass der Eintritt der Nachteile nicht ausgeschlossen erscheint. © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de „Wesentliche Nachteile“ Nachteile können Verschlechterungen materieller und immaterieller Art sein, z. B. • Verlust des Arbeitsplatzes, • Versetzung im Betrieb mit vermindertem Einkommen, • verminderte oder erhöhte Qualifikationsanforderungen, © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de „Wesentliche Nachteile“ Nachteile können Verschlechterungen materieller und immaterieller Art sein, z. B. • Minderung des Einkommens durch Herabstufungen bei geänderter Tätigkeit, • Erhöhung der Belastung oder Minderung des Einkommens durch leistungsbezogene Entlohnung, © Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-seminar.de 3
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Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Voraussetzungen<br />
Es können „wesentliche Nachteile für<br />
die Belegschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> erhebliche Teile<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Belegschaft“ auftreten.<br />
Es muss zum Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bekanntgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
noch nicht feststehen, ob tatsächlich<br />
Nachteile auftreten, worin die Nachteile<br />
bestehen o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer davon betroffen ist.<br />
Ausreichend ist, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintritt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Nachteile nicht ausgeschlossen<br />
erscheint.<br />
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„Wesentliche Nachteile“<br />
Nachteile können<br />
Verschlechterungen materieller und<br />
immaterieller Art sein, z. B.<br />
• Verlust <strong>de</strong>s Arbeitsplatzes,<br />
• Versetzung im Betrieb mit<br />
vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>tem Einkommen,<br />
• vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>te o<strong><strong>de</strong>r</strong> erhöhte<br />
Qualifikationsanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen,<br />
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„Wesentliche Nachteile“<br />
Nachteile können<br />
Verschlechterungen materieller und<br />
immaterieller Art sein, z. B.<br />
• Min<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Einkommens durch<br />
Herabstufungen bei geän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter<br />
Tätigkeit,<br />
• Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belastung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
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leistungsbezogene Entlohnung,<br />
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