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Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

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Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, <strong>de</strong>n<br />

Betriebsrat über die<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu unterrichten<br />

und sie mit ihm zu beraten.<br />

Zwingen<strong>de</strong> Mitbestimmungsrechte<br />

entstehen unmittelbar aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung noch nicht, die<br />

Mitwirkung ist zunächst darauf<br />

beschränkt, die Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

mit <strong>de</strong>m Betriebsrat zu beraten.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Voraussetzungen<br />

Der Betriebsrat besteht bereits zu <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmer<br />

dazu entschließt, die Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

durchzuführen.<br />

Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsrat also als Reaktion auf<br />

eine angekündigte Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

gegrün<strong>de</strong>t wird, hat er keine<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten mehr.<br />

Im Zweifel muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber darlegen,<br />

dass er <strong>de</strong>n Entschluss zur<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung schon vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Gründung<br />

<strong>de</strong>s Betriebsrats gefasst hat.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung: Voraussetzungen<br />

Im Unternehmen wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel mehr<br />

als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer<br />

beschäftigt.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd ist nicht die Größe <strong>de</strong>s<br />

Betriebs, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die <strong>de</strong>s Unternehmens.<br />

Maßgeblich ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmerbegriff<br />

i. S. d. § 5 Abs. 1 BetrVG.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd ist nicht die zum Zeitpunkt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

beschäftigte Zahl, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

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