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Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

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Zuständigkeiten bei einer<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Auch wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber lieber mit<br />

<strong>de</strong>n Gesamt- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Konzernbetriebsrat verhan<strong>de</strong>ln<br />

möchte, muss er sich an die<br />

gesetzliche Zuständigkeit halten.<br />

Eine Vereinbarung, die von einem<br />

nichtzuständigen Gremium<br />

abgeschlossen wird, ist nichtig.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Zuständigkeiten bei einer<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Allerdings kann die Zuständigkeit<br />

vom eigentlich originär zuständigen<br />

Gremium an <strong>de</strong>n Gesamt- bzw.<br />

Konzernbetriebsrat <strong>de</strong>legiert wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 50 Abs. 2 bzw. § 58 Abs. 2<br />

BetrVG).<br />

Dazu ist ein Beschluss notwendig,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Stimmen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s originär<br />

zuständigen Gremiums gefasst wird.<br />

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