13.01.2015 Aufrufe

Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zuständigkeiten bei einer<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Grundsätzlich ist <strong><strong>de</strong>r</strong> örtliche<br />

Betriebsrat zuständig.<br />

Der Gesamtbetriebsrat ist nur<br />

zuständig (§ 50 Abs. 1 BetrVG) bei<br />

einer Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />

• die mehrere Betriebe betrifft<br />

• und die nicht durch die einzelnen<br />

Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe<br />

geregelt wer<strong>de</strong>n können.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Zuständigkeiten bei einer<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Der Konzernbetriebsrat ist nur<br />

zuständig (§ 58 Abs. 1 BetrVG) bei<br />

einer Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />

• die mehrere o<strong><strong>de</strong>r</strong> alle<br />

Konzernunternehmen betrifft<br />

• und notwendigerweise für die<br />

betroffenen Konzernunternehmen<br />

einheitlich behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Zuständigkeiten bei einer<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Der Gesamtbetriebsrat ist <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Betriebsräten nicht übergeordnet, also<br />

nicht zur Weisung befugt. (§ 50 Abs. 1<br />

Satz 2 BetrVG).<br />

Der Konzernbetriebsrat b ist we<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n<br />

Gesamt- noch <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Betriebsräten übergeordnet (§ 58 Abs. 1<br />

Satz 2 BetrVG).<br />

GBR o<strong><strong>de</strong>r</strong> KBR können die Zuständigkeit<br />

nicht einfach „an sich ziehen“.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!