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Handouts der eingesetzten Präsentationen - Jes-seminar.de

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Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen,<br />

Interessenausgleich, Sozialplan<br />

Betriebsübergang<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Betriebsübergang (§ 613a BGB)<br />

Ein Betriebsübergang ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Wechsel<br />

<strong>de</strong>s Inhabers eines Betriebs o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebsteils.<br />

Ein Betriebsübergang ist noch keine<br />

Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung.<br />

Daher löst <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsübergang<br />

selbst noch keine Beteiligungsrechte<br />

<strong>de</strong>s Betriebsrats gem. § 111 BetrVG<br />

aus.<br />

© Axel Janssen, JES GmbH, Berlin 2008 - http://www.jes-<strong>seminar</strong>.<strong>de</strong><br />

Betriebsübergang (§ 613a BGB)<br />

Als Folge <strong>de</strong>s Betriebsübergangs<br />

kann aber eine Betriebsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

eintreten.<br />

Daneben hat ein Betriebsübergang<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e individuell-arbeitsrechtliche,<br />

betriebsverfassungsrechtliche und<br />

tarifvertragsrechtliche<br />

Konsequenzen.<br />

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