Informationsblatt zu QS - Sächsischer Landeskontrollverband eV
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<strong>Informationsblatt</strong> <strong>zu</strong> <strong>QS</strong><br />
Bündler:<br />
Sächsischer Landesbauernverband e.V., Wolfshügelstr. 22, 01324 Dresden<br />
Bündlergruppe: Sächsischer <strong>Landeskontrollverband</strong> e.V., August-Bebel-Str. 6, 09577 Lichtenwalde<br />
A Prozessbeschreibung <strong>zu</strong>r Systemteilnahme<br />
(1) Anmeldung der Teilnahme am <strong>QS</strong>-System<br />
Der Landwirt erteilt dem Bündler* die Teilnahme- und Vollmachtserklärung und stellt<br />
dem Bündler* die Stammdaten sowie eine Kopie der Checkliste(n) Eigenkontrolle <strong>zu</strong>r<br />
Verfügung.<br />
Der Bündler* benötigt vom Landwirt nachfolgend aufgeführte Unterlagen in<br />
Abhängigkeit der Produktionsart:<br />
jeweils ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar der entsprechenden Teilnahme- und<br />
Vollmachtserklärung (en)<br />
Kopie der für die <strong>QS</strong>-relevante(n) Produktionsart(en) ausgefüllten Eigenkontrollcheckliste(n)<br />
aus der jeweils gültigen sog. Arbeitshilfe - Eigenkontrollcheckliste<br />
das vollständig ausgefüllte Datenblatt „Stammdatenerfassung-1“<br />
Von Betrieben, die mit der Fleischerzeugung Rind und/oder Schwein am <strong>QS</strong>-System<br />
teilnehmen möchten, sind <strong>zu</strong>sätzlich folgende Unterlagen nötig:<br />
das vollständig ausgefüllte Datenblatt „Stammdatenerfassung-2“<br />
Von Schweinemastbetrieben sind <strong>zu</strong>sätzlich folgende Unterlagen nötig:<br />
das vollständig ausgefüllte „Datenblatt-Salmonellenmonitoring“<br />
Von Betrieben, die mit Acker, GL, Feldfutter am <strong>QS</strong>-System teilnehmen möchten, sind<br />
<strong>zu</strong>sätzlich folgende Unterlagen nötig:<br />
eine Kopie des vollständig ausgefüllten Datenblattes „Allgemeine Betriebsdaten“, welches<br />
sich im Dokument „Arbeitshilfen“ befindet.<br />
(2) Registrierung des Betriebes durch den Bündler*<br />
Der Bündler* nimmt die Online-Registrierung in der <strong>QS</strong>-Datenbank vor.<br />
(3) Beauftragung <strong>zu</strong>m Erstaudit<br />
Nach Einsichtnahme in die Kopie(n) der Eigenkontrollcheckliste(n) und ggf.<br />
erforderlicher Gespräche erfolgt durch den Bündler* die Beauftragung eines<br />
Prüfinstituts mit der Durchführung des Erstaudits.<br />
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(4) Erfassung und Verwertung der Prüfergebnisse<br />
Das vom Bündler* beauftragte Prüfinstitut trägt nach Terminvereinbarung und<br />
Durchführung des Erstaudits den Prüfbericht / die Prüfberichte in die <strong>QS</strong>-Datenbank ein.<br />
Die <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH entscheidet in Abhängigkeit der Einstufung des<br />
geprüften Betriebes (<strong>QS</strong>-Status I, II oder III bzw. unter 70 % keine Zulassung) über<br />
dessen Zulassung im <strong>QS</strong>-System.<br />
Sollte aus dem Prüfergebnis die Notwendigkeit der Umset<strong>zu</strong>ng von<br />
Korrekturmaßnahmen hervorgehen (Bewertung Kategorie C), so hat der<br />
Systemteilnehmer dem Prüfinstitut die Beseitigung der Abweichungen von den<br />
betreffenden Prüfkriterien innerhalb der festgesetzten Frist nach<strong>zu</strong>weisen (z.B. über<br />
Dokumente, Belege, etc.).<br />
Betriebe, die den <strong>QS</strong>-Status III nicht erreichen, können eine Nachkontrolle beauftragen.<br />
(5) Übergabe der <strong>QS</strong>-Unterlagen<br />
Im Anschluss an die Zulassung des Betriebes übergibt das beauftragte Prüfinstitut dem<br />
Bündler* den Prüfbericht sowie das Zertifikat, welches dem Betrieb die Einhaltung der<br />
<strong>QS</strong>-Kriterien in der Stufe Landwirtschaft für die betreffende Produktionsart bestätigt.<br />
Der Bündler* übergibt diese Unterlagen sowie den Mängelbericht, die<br />
Zeichennut<strong>zu</strong>ngslizenz, jeweils eine Kopie des Zeichennut<strong>zu</strong>ngsvertrages, System- und<br />
Sanktionsvertrages, das Hofschild sowie ein <strong>Informationsblatt</strong> mit Zugangsdaten auf der<br />
Internetseite der <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des <strong>QS</strong>-Prüfzeichens.<br />
(6) Informationsübermittlung<br />
Informationen der <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH (sog. Infobriefe) werden dem<br />
Landwirt, wie sie anfallen, per Email bzw. Fax übermittelt.<br />
Schweinemastbetriebe bekommen nach Ablauf eines jeden Quartals sowie im Laufe<br />
eines Quartals per Email bzw. Fax Informationen <strong>zu</strong>m Stand des Salmonellenmonitoring<br />
<strong>zu</strong>gesandt.<br />
(7) Folgeaudit<br />
Aus der Einstufung in einen <strong>QS</strong>-Status im Rahmen eines Audits (gültig für jeweils ein<br />
Kontrollintervall) ergibt sich das Zeitintervall bis <strong>zu</strong>m nächsten Audit.<br />
Rind, Schwein, Ackerbau<br />
Einstufung<br />
<strong>QS</strong>-Status I<br />
<strong>QS</strong>-Status II<br />
<strong>QS</strong>-Status III<br />
Prüfintervall<br />
3 Jahre<br />
2 Jahre<br />
1 Jahr<br />
* bzw. die Bündlergruppe<br />
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B Wichtige Hinweise<br />
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Die Eigenkontrollen sind mindestens einmal jährlich durch<strong>zu</strong>führen. Zu dessen<br />
Dokumentation sollten die in den aktuell gültigen Arbeitshilfen aufgeführten<br />
Eigenkontrollchecklisten verwandt werden.<br />
Die Dokumentation der Eigenkontrolle muss <strong>zu</strong> den Audits vollständig vorliegen, denn<br />
dies ist ein KO-Kriterium.<br />
Sollte das Ergebnis der Eigenkontrolle Mängel aufdecken, so sind diese<br />
schnellstmöglich <strong>zu</strong> korrigieren. Die Beseitigung der Mängel ist <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />
Die Audits werden auf Grundlage der aktuell gültigen Vorgaben und Leitfäden der <strong>QS</strong><br />
Qualität und Sicherheit GmbH durchgeführt.<br />
Im landwirtschaftlichen Unternehmen sollte ein geeignetes System <strong>zu</strong>r Ablage und<br />
Verwaltung der entsprechend des jeweils aktuell gültigen Leitfadens relevanten<br />
Dokumente und Aufzeichnungen geschaffen werden. Sie müssen die nach dem aktuell<br />
gültigen Leitfaden erforderlichen Unterlagen jederzeit vorlegen können.<br />
Auf der Internetseite der <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH www.q-s.info finden Sie<br />
wichtige Informationen <strong>zu</strong>m <strong>QS</strong>-System sowie die aktuell gültigen Leitfäden,<br />
Arbeitshilfen und weitere relevante Unterlagen. Das landwirtschaftliche Unternehmen<br />
hat sicher <strong>zu</strong> stellen, dass die aktuellen Systemanforderungen bekannt sind und<br />
eingehalten werden.<br />
Das landwirtschaftliche Unternehmen hat bei sog. „kritischen Ereignissen“ gemäß dem<br />
aktuell gültigen Ereignisfallblatt <strong>zu</strong> handeln.<br />
Der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong> e.V. (LKV) fungiert als Bündlergruppe des<br />
Bündlers Sächsischer Landesbauernverband e.V. (SLB), welcher <strong>zu</strong>gelassener Bündler<br />
für die Stufe Landwirtschaft im Bereich Fleisch und Ackerbau ist.<br />
Ihr Ansprechpartner in Sachen <strong>QS</strong> im Sächsischen <strong>Landeskontrollverband</strong> e.V. ist Frau<br />
Romy Wartenberger, <strong>zu</strong> erreichen unter 037206/87175 bzw. 0173/5883115 oder<br />
Romy.Wartenberger@ri<strong>zu</strong>.de.<br />
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