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Informationsblatt zu QS - Sächsischer Landeskontrollverband eV

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<strong>Informationsblatt</strong> <strong>zu</strong> <strong>QS</strong><br />

Bündler:<br />

Sächsischer Landesbauernverband e.V., Wolfshügelstr. 22, 01324 Dresden<br />

Bündlergruppe: Sächsischer <strong>Landeskontrollverband</strong> e.V., August-Bebel-Str. 6, 09577 Lichtenwalde<br />

A Prozessbeschreibung <strong>zu</strong>r Systemteilnahme<br />

(1) Anmeldung der Teilnahme am <strong>QS</strong>-System<br />

Der Landwirt erteilt dem Bündler* die Teilnahme- und Vollmachtserklärung und stellt<br />

dem Bündler* die Stammdaten sowie eine Kopie der Checkliste(n) Eigenkontrolle <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung.<br />

Der Bündler* benötigt vom Landwirt nachfolgend aufgeführte Unterlagen in<br />

Abhängigkeit der Produktionsart:<br />

jeweils ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar der entsprechenden Teilnahme- und<br />

Vollmachtserklärung (en)<br />

Kopie der für die <strong>QS</strong>-relevante(n) Produktionsart(en) ausgefüllten Eigenkontrollcheckliste(n)<br />

aus der jeweils gültigen sog. Arbeitshilfe - Eigenkontrollcheckliste<br />

das vollständig ausgefüllte Datenblatt „Stammdatenerfassung-1“<br />

Von Betrieben, die mit der Fleischerzeugung Rind und/oder Schwein am <strong>QS</strong>-System<br />

teilnehmen möchten, sind <strong>zu</strong>sätzlich folgende Unterlagen nötig:<br />

das vollständig ausgefüllte Datenblatt „Stammdatenerfassung-2“<br />

Von Schweinemastbetrieben sind <strong>zu</strong>sätzlich folgende Unterlagen nötig:<br />

das vollständig ausgefüllte „Datenblatt-Salmonellenmonitoring“<br />

Von Betrieben, die mit Acker, GL, Feldfutter am <strong>QS</strong>-System teilnehmen möchten, sind<br />

<strong>zu</strong>sätzlich folgende Unterlagen nötig:<br />

eine Kopie des vollständig ausgefüllten Datenblattes „Allgemeine Betriebsdaten“, welches<br />

sich im Dokument „Arbeitshilfen“ befindet.<br />

(2) Registrierung des Betriebes durch den Bündler*<br />

Der Bündler* nimmt die Online-Registrierung in der <strong>QS</strong>-Datenbank vor.<br />

(3) Beauftragung <strong>zu</strong>m Erstaudit<br />

Nach Einsichtnahme in die Kopie(n) der Eigenkontrollcheckliste(n) und ggf.<br />

erforderlicher Gespräche erfolgt durch den Bündler* die Beauftragung eines<br />

Prüfinstituts mit der Durchführung des Erstaudits.<br />

1


(4) Erfassung und Verwertung der Prüfergebnisse<br />

Das vom Bündler* beauftragte Prüfinstitut trägt nach Terminvereinbarung und<br />

Durchführung des Erstaudits den Prüfbericht / die Prüfberichte in die <strong>QS</strong>-Datenbank ein.<br />

Die <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH entscheidet in Abhängigkeit der Einstufung des<br />

geprüften Betriebes (<strong>QS</strong>-Status I, II oder III bzw. unter 70 % keine Zulassung) über<br />

dessen Zulassung im <strong>QS</strong>-System.<br />

Sollte aus dem Prüfergebnis die Notwendigkeit der Umset<strong>zu</strong>ng von<br />

Korrekturmaßnahmen hervorgehen (Bewertung Kategorie C), so hat der<br />

Systemteilnehmer dem Prüfinstitut die Beseitigung der Abweichungen von den<br />

betreffenden Prüfkriterien innerhalb der festgesetzten Frist nach<strong>zu</strong>weisen (z.B. über<br />

Dokumente, Belege, etc.).<br />

Betriebe, die den <strong>QS</strong>-Status III nicht erreichen, können eine Nachkontrolle beauftragen.<br />

(5) Übergabe der <strong>QS</strong>-Unterlagen<br />

Im Anschluss an die Zulassung des Betriebes übergibt das beauftragte Prüfinstitut dem<br />

Bündler* den Prüfbericht sowie das Zertifikat, welches dem Betrieb die Einhaltung der<br />

<strong>QS</strong>-Kriterien in der Stufe Landwirtschaft für die betreffende Produktionsart bestätigt.<br />

Der Bündler* übergibt diese Unterlagen sowie den Mängelbericht, die<br />

Zeichennut<strong>zu</strong>ngslizenz, jeweils eine Kopie des Zeichennut<strong>zu</strong>ngsvertrages, System- und<br />

Sanktionsvertrages, das Hofschild sowie ein <strong>Informationsblatt</strong> mit Zugangsdaten auf der<br />

Internetseite der <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des <strong>QS</strong>-Prüfzeichens.<br />

(6) Informationsübermittlung<br />

Informationen der <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH (sog. Infobriefe) werden dem<br />

Landwirt, wie sie anfallen, per Email bzw. Fax übermittelt.<br />

Schweinemastbetriebe bekommen nach Ablauf eines jeden Quartals sowie im Laufe<br />

eines Quartals per Email bzw. Fax Informationen <strong>zu</strong>m Stand des Salmonellenmonitoring<br />

<strong>zu</strong>gesandt.<br />

(7) Folgeaudit<br />

Aus der Einstufung in einen <strong>QS</strong>-Status im Rahmen eines Audits (gültig für jeweils ein<br />

Kontrollintervall) ergibt sich das Zeitintervall bis <strong>zu</strong>m nächsten Audit.<br />

Rind, Schwein, Ackerbau<br />

Einstufung<br />

<strong>QS</strong>-Status I<br />

<strong>QS</strong>-Status II<br />

<strong>QS</strong>-Status III<br />

Prüfintervall<br />

3 Jahre<br />

2 Jahre<br />

1 Jahr<br />

* bzw. die Bündlergruppe<br />

2


B Wichtige Hinweise<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Eigenkontrollen sind mindestens einmal jährlich durch<strong>zu</strong>führen. Zu dessen<br />

Dokumentation sollten die in den aktuell gültigen Arbeitshilfen aufgeführten<br />

Eigenkontrollchecklisten verwandt werden.<br />

Die Dokumentation der Eigenkontrolle muss <strong>zu</strong> den Audits vollständig vorliegen, denn<br />

dies ist ein KO-Kriterium.<br />

Sollte das Ergebnis der Eigenkontrolle Mängel aufdecken, so sind diese<br />

schnellstmöglich <strong>zu</strong> korrigieren. Die Beseitigung der Mängel ist <strong>zu</strong> dokumentieren.<br />

Die Audits werden auf Grundlage der aktuell gültigen Vorgaben und Leitfäden der <strong>QS</strong><br />

Qualität und Sicherheit GmbH durchgeführt.<br />

Im landwirtschaftlichen Unternehmen sollte ein geeignetes System <strong>zu</strong>r Ablage und<br />

Verwaltung der entsprechend des jeweils aktuell gültigen Leitfadens relevanten<br />

Dokumente und Aufzeichnungen geschaffen werden. Sie müssen die nach dem aktuell<br />

gültigen Leitfaden erforderlichen Unterlagen jederzeit vorlegen können.<br />

Auf der Internetseite der <strong>QS</strong> Qualität und Sicherheit GmbH www.q-s.info finden Sie<br />

wichtige Informationen <strong>zu</strong>m <strong>QS</strong>-System sowie die aktuell gültigen Leitfäden,<br />

Arbeitshilfen und weitere relevante Unterlagen. Das landwirtschaftliche Unternehmen<br />

hat sicher <strong>zu</strong> stellen, dass die aktuellen Systemanforderungen bekannt sind und<br />

eingehalten werden.<br />

Das landwirtschaftliche Unternehmen hat bei sog. „kritischen Ereignissen“ gemäß dem<br />

aktuell gültigen Ereignisfallblatt <strong>zu</strong> handeln.<br />

Der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong> e.V. (LKV) fungiert als Bündlergruppe des<br />

Bündlers Sächsischer Landesbauernverband e.V. (SLB), welcher <strong>zu</strong>gelassener Bündler<br />

für die Stufe Landwirtschaft im Bereich Fleisch und Ackerbau ist.<br />

Ihr Ansprechpartner in Sachen <strong>QS</strong> im Sächsischen <strong>Landeskontrollverband</strong> e.V. ist Frau<br />

Romy Wartenberger, <strong>zu</strong> erreichen unter 037206/87175 bzw. 0173/5883115 oder<br />

Romy.Wartenberger@ri<strong>zu</strong>.de.<br />

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