13.01.2015 Aufrufe

Neues Produktsicherheitsgesetz – ProdSG - Maschinenrichtlinie.de

Neues Produktsicherheitsgesetz – ProdSG - Maschinenrichtlinie.de

Neues Produktsicherheitsgesetz – ProdSG - Maschinenrichtlinie.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />

harmonisierten Normen festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

und gegebenenfalls zusätzliche<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen, einschließlich solcher<br />

in relevanten sektoralen Akkreditierungssystemen,<br />

erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit<br />

durchzuführen,<br />

2. ist Ausstellen das Anbieten, Aufstellen<br />

o<strong>de</strong>r Vorführen von Produkten zu Zwecken<br />

<strong>de</strong>r Werbung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />

auf <strong>de</strong>m Markt,<br />

3. ist Aussteller je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />

Person, die ein Produkt ausstellt,<br />

4. ist Bereitstellung auf <strong>de</strong>m Markt je<strong>de</strong> entgeltliche<br />

o<strong>de</strong>r unentgeltliche Abgabe eines<br />

Produkts zum Vertrieb, Verbrauch o<strong>de</strong>r<br />

zur Verwendung auf <strong>de</strong>m Markt <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit,<br />

5. ist bestimmungsgemäße Verwendung<br />

a) die Verwendung, für die ein Produkt<br />

nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>rjenigen Person,<br />

die es in <strong>de</strong>n Verkehr bringt, vorgesehen<br />

ist o<strong>de</strong>r<br />

b) die übliche Verwendung, die sich aus<br />

<strong>de</strong>r Bauart und Ausführung <strong>de</strong>s Produkts<br />

ergibt,<br />

6. ist Bevollmächtigter je<strong>de</strong> im Europäischen<br />

Wirtschaftsraum ansässige natürliche o<strong>de</strong>r<br />

juristische Person, die <strong>de</strong>r Hersteller<br />

schriftlich beauftragt hat, in seinem Namen<br />

bestimmte Aufgaben wahrzunehmen,<br />

um seine Verpflichtungen nach <strong>de</strong>r einschlägigen<br />

Gesetzgebung <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union zu erfüllen,<br />

7. ist CE-Kennzeichnung die Kennzeichnung,<br />

durch die <strong>de</strong>r Hersteller erklärt,<br />

dass das Produkt <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

genügt, die in <strong>de</strong>n Harmonisierungsrechtsvorschriften<br />

<strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union, die ihre Anbringung vorschreiben,<br />

festgelegt sind,<br />

8. ist Einführer je<strong>de</strong> im Europäischen Wirtschaftsraum<br />

ansässige natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />

Person, die ein Produkt aus einem<br />

Staat, <strong>de</strong>r nicht <strong>de</strong>m Europäischen<br />

Wirtschaftsraum angehört, in <strong>de</strong>n Verkehr<br />

bringt,<br />

9. ist ernstes Risiko je<strong>de</strong>s Risiko, das ein rasches<br />

Eingreifen <strong>de</strong>r Marktüberwachungsbehör<strong>de</strong>n<br />

erfor<strong>de</strong>rt, auch wenn das Risiko<br />

keine unmittelbare Auswirkung hat,<br />

10. ist Gefahr die mögliche Ursache eines<br />

Scha<strong>de</strong>ns,<br />

11. ist GS-Stelle eine Konformitätsbewertungsstelle,<br />

<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Befugnis<br />

erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> die Befugnis erteilt<br />

wur<strong>de</strong>, das GS-Zeichen zuzuerkennen,<br />

12. ist Händler je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />

Person in <strong>de</strong>r Lieferkette, die ein Produkt<br />

auf <strong>de</strong>m Markt bereitstellt, mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s Herstellers und <strong>de</strong>s Einführers,<br />

13. ist harmonisierte Norm eine Norm, die<br />

von einem <strong>de</strong>r in Anhang I <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

98/34/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments<br />

und <strong>de</strong>s Rates vom 22. Juni 1998 über ein<br />

Informationsverfahren auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />

Normen und technischen Vorschriften und<br />

<strong>de</strong>r Vorschriften für die Dienste <strong>de</strong>r<br />

Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom<br />

21.7.1998, S. 37), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch<br />

die Richtlinie 2006/96/EG <strong>de</strong>s Rates (ABl. L<br />

363 vom 20.12.2006, S. 81), anerkannten<br />

europäischen Normungsgremien auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage eines Ersuchens <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Kommission nach Artikel 6<br />

jener Richtlinie erstellt wur<strong>de</strong>,<br />

14. ist Hersteller je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r<br />

juristische Person, die ein Produkt herstellt<br />

o<strong>de</strong>r entwickeln o<strong>de</strong>r herstellen lässt und<br />

Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />

Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

Seite 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!