Neues Produktsicherheitsgesetz â ProdSG - Maschinenrichtlinie.de
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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />
harmonisierten Normen festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
und gegebenenfalls zusätzliche<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen, einschließlich solcher<br />
in relevanten sektoralen Akkreditierungssystemen,<br />
erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit<br />
durchzuführen,<br />
2. ist Ausstellen das Anbieten, Aufstellen<br />
o<strong>de</strong>r Vorführen von Produkten zu Zwecken<br />
<strong>de</strong>r Werbung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />
auf <strong>de</strong>m Markt,<br />
3. ist Aussteller je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />
Person, die ein Produkt ausstellt,<br />
4. ist Bereitstellung auf <strong>de</strong>m Markt je<strong>de</strong> entgeltliche<br />
o<strong>de</strong>r unentgeltliche Abgabe eines<br />
Produkts zum Vertrieb, Verbrauch o<strong>de</strong>r<br />
zur Verwendung auf <strong>de</strong>m Markt <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit,<br />
5. ist bestimmungsgemäße Verwendung<br />
a) die Verwendung, für die ein Produkt<br />
nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>rjenigen Person,<br />
die es in <strong>de</strong>n Verkehr bringt, vorgesehen<br />
ist o<strong>de</strong>r<br />
b) die übliche Verwendung, die sich aus<br />
<strong>de</strong>r Bauart und Ausführung <strong>de</strong>s Produkts<br />
ergibt,<br />
6. ist Bevollmächtigter je<strong>de</strong> im Europäischen<br />
Wirtschaftsraum ansässige natürliche o<strong>de</strong>r<br />
juristische Person, die <strong>de</strong>r Hersteller<br />
schriftlich beauftragt hat, in seinem Namen<br />
bestimmte Aufgaben wahrzunehmen,<br />
um seine Verpflichtungen nach <strong>de</strong>r einschlägigen<br />
Gesetzgebung <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union zu erfüllen,<br />
7. ist CE-Kennzeichnung die Kennzeichnung,<br />
durch die <strong>de</strong>r Hersteller erklärt,<br />
dass das Produkt <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
genügt, die in <strong>de</strong>n Harmonisierungsrechtsvorschriften<br />
<strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union, die ihre Anbringung vorschreiben,<br />
festgelegt sind,<br />
8. ist Einführer je<strong>de</strong> im Europäischen Wirtschaftsraum<br />
ansässige natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />
Person, die ein Produkt aus einem<br />
Staat, <strong>de</strong>r nicht <strong>de</strong>m Europäischen<br />
Wirtschaftsraum angehört, in <strong>de</strong>n Verkehr<br />
bringt,<br />
9. ist ernstes Risiko je<strong>de</strong>s Risiko, das ein rasches<br />
Eingreifen <strong>de</strong>r Marktüberwachungsbehör<strong>de</strong>n<br />
erfor<strong>de</strong>rt, auch wenn das Risiko<br />
keine unmittelbare Auswirkung hat,<br />
10. ist Gefahr die mögliche Ursache eines<br />
Scha<strong>de</strong>ns,<br />
11. ist GS-Stelle eine Konformitätsbewertungsstelle,<br />
<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Befugnis<br />
erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> die Befugnis erteilt<br />
wur<strong>de</strong>, das GS-Zeichen zuzuerkennen,<br />
12. ist Händler je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r juristische<br />
Person in <strong>de</strong>r Lieferkette, die ein Produkt<br />
auf <strong>de</strong>m Markt bereitstellt, mit Ausnahme<br />
<strong>de</strong>s Herstellers und <strong>de</strong>s Einführers,<br />
13. ist harmonisierte Norm eine Norm, die<br />
von einem <strong>de</strong>r in Anhang I <strong>de</strong>r Richtlinie<br />
98/34/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments<br />
und <strong>de</strong>s Rates vom 22. Juni 1998 über ein<br />
Informationsverfahren auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />
Normen und technischen Vorschriften und<br />
<strong>de</strong>r Vorschriften für die Dienste <strong>de</strong>r<br />
Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom<br />
21.7.1998, S. 37), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch<br />
die Richtlinie 2006/96/EG <strong>de</strong>s Rates (ABl. L<br />
363 vom 20.12.2006, S. 81), anerkannten<br />
europäischen Normungsgremien auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage eines Ersuchens <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Kommission nach Artikel 6<br />
jener Richtlinie erstellt wur<strong>de</strong>,<br />
14. ist Hersteller je<strong>de</strong> natürliche o<strong>de</strong>r<br />
juristische Person, die ein Produkt herstellt<br />
o<strong>de</strong>r entwickeln o<strong>de</strong>r herstellen lässt und<br />
Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
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