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Neues Produktsicherheitsgesetz – ProdSG - Maschinenrichtlinie.de

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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />

Abschnitt 4<br />

Notifizierung von<br />

Konformitätsbewertungsstellen<br />

§ 12<br />

Anträge auf Notifizierung<br />

(1) Eine Konformitätsbewertungsstelle kann<br />

bei <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> die Befugnis<br />

beantragen, als notifizierte Stelle tätig<br />

wer<strong>de</strong>n zu dürfen.<br />

(2) Dem Antrag nach Absatz 1 legt die Konformitätsbewertungsstelle<br />

eine Beschreibung<br />

<strong>de</strong>r Konformitätsbewertungstätigkeiten, <strong>de</strong>r<br />

Konformitätsbewertungsverfahren und <strong>de</strong>r<br />

Produkte bei, für die sie Kompetenz beansprucht,<br />

sowie, wenn vorhan<strong>de</strong>n, eine Akkreditierungsurkun<strong>de</strong>,<br />

die von einer nationalen<br />

Akkreditierungsstelle ausgestellt wur<strong>de</strong> und in<br />

<strong>de</strong>r diese bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle<br />

die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 13<br />

erfüllt.<br />

(3) Kann die Konformitätsbewertungsstelle<br />

keine Akkreditierungsurkun<strong>de</strong> vorweisen, legt<br />

sie <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> als<br />

Nachweis alle Unterlagen vor, die erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind, um überprüfen, feststellen und regelmäßig<br />

überwachen zu können, ob sie die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s § 13 erfüllt.<br />

§ 13<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />

Konformitätsbewertungsstelle<br />

für ihre Notifizierung<br />

(1) Die Konformitätsbewertungsstelle muss<br />

Rechtspersönlichkeit besitzen. Sie muss selbstständig<br />

Verträge abschließen, unbewegliches<br />

Vermögen erwerben und darüber verfügen<br />

können sowie vor Gericht klagen und verklagt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

(2) Bei <strong>de</strong>r Konformitätsbewertungsstelle<br />

muss es sich um einen unabhängigen Dritten<br />

han<strong>de</strong>ln, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Einrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Produkt, die o<strong>de</strong>r das er bewertet, in keinerlei<br />

Verbindung steht. Die Anfor<strong>de</strong>rung nach<br />

Satz 1 kann auch von einer Konformitätsbewertungsstelle<br />

erfüllt wer<strong>de</strong>n, die einem Wirtschaftsverband<br />

o<strong>de</strong>r einem Fachverband angehört<br />

und die Produkte bewertet, an <strong>de</strong>ren<br />

Entwurf, Herstellung, Bereitstellung, Montage,<br />

Gebrauch o<strong>de</strong>r Wartung Unternehmen beteiligt<br />

sind, die von diesem Verband vertreten<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Konformitätsbewertungsstelle<br />

nachweist, dass sich aus dieser Verbandsmitgliedschaft<br />

keine Interessenkonflikte<br />

im Hinblick auf ihre Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />

ergeben.<br />

(3) Die Konformitätsbewertungsstelle, ihre<br />

oberste Leitungsebene und die für die Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />

zuständigen<br />

Mitarbeiter dürfen we<strong>de</strong>r Konstrukteur, Hersteller,<br />

Lieferant, Installateur, Käufer, Eigentümer,<br />

Verwen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Wartungsbetrieb <strong>de</strong>r<br />

zu bewerten<strong>de</strong>n Produkte noch Bevollmächtigter<br />

einer dieser Parteien sein. Dies schließt<br />

we<strong>de</strong>r die Verwendung von bereits einer Konformitätsbewertung<br />

unterzogenen Produkten,<br />

die für die Tätigkeit <strong>de</strong>r Konformitätsbewertungsstelle<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind, noch die Verwendung<br />

solcher Produkte zum persönlichen<br />

Gebrauch aus. Die Konformitätsbewertungsstelle,<br />

ihre oberste Leitungsebene und die für<br />

die Konformitätsbewertungstätigkeiten zuständigen<br />

Mitarbeiter dürfen we<strong>de</strong>r direkt an<br />

Entwurf, Herstellung o<strong>de</strong>r Bau, Vermarktung,<br />

Installation, Verwendung o<strong>de</strong>r Wartung dieser<br />

Produkte beteiligt sein noch dürfen sie die an<br />

diesen Tätigkeiten beteiligten Parteien vertre-<br />

Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />

Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

Seite 18

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