Neues Produktsicherheitsgesetz â ProdSG - Maschinenrichtlinie.de
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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />
Abschnitt 4<br />
Notifizierung von<br />
Konformitätsbewertungsstellen<br />
§ 12<br />
Anträge auf Notifizierung<br />
(1) Eine Konformitätsbewertungsstelle kann<br />
bei <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> die Befugnis<br />
beantragen, als notifizierte Stelle tätig<br />
wer<strong>de</strong>n zu dürfen.<br />
(2) Dem Antrag nach Absatz 1 legt die Konformitätsbewertungsstelle<br />
eine Beschreibung<br />
<strong>de</strong>r Konformitätsbewertungstätigkeiten, <strong>de</strong>r<br />
Konformitätsbewertungsverfahren und <strong>de</strong>r<br />
Produkte bei, für die sie Kompetenz beansprucht,<br />
sowie, wenn vorhan<strong>de</strong>n, eine Akkreditierungsurkun<strong>de</strong>,<br />
die von einer nationalen<br />
Akkreditierungsstelle ausgestellt wur<strong>de</strong> und in<br />
<strong>de</strong>r diese bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle<br />
die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 13<br />
erfüllt.<br />
(3) Kann die Konformitätsbewertungsstelle<br />
keine Akkreditierungsurkun<strong>de</strong> vorweisen, legt<br />
sie <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> als<br />
Nachweis alle Unterlagen vor, die erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind, um überprüfen, feststellen und regelmäßig<br />
überwachen zu können, ob sie die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s § 13 erfüllt.<br />
§ 13<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Konformitätsbewertungsstelle<br />
für ihre Notifizierung<br />
(1) Die Konformitätsbewertungsstelle muss<br />
Rechtspersönlichkeit besitzen. Sie muss selbstständig<br />
Verträge abschließen, unbewegliches<br />
Vermögen erwerben und darüber verfügen<br />
können sowie vor Gericht klagen und verklagt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
(2) Bei <strong>de</strong>r Konformitätsbewertungsstelle<br />
muss es sich um einen unabhängigen Dritten<br />
han<strong>de</strong>ln, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Einrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Produkt, die o<strong>de</strong>r das er bewertet, in keinerlei<br />
Verbindung steht. Die Anfor<strong>de</strong>rung nach<br />
Satz 1 kann auch von einer Konformitätsbewertungsstelle<br />
erfüllt wer<strong>de</strong>n, die einem Wirtschaftsverband<br />
o<strong>de</strong>r einem Fachverband angehört<br />
und die Produkte bewertet, an <strong>de</strong>ren<br />
Entwurf, Herstellung, Bereitstellung, Montage,<br />
Gebrauch o<strong>de</strong>r Wartung Unternehmen beteiligt<br />
sind, die von diesem Verband vertreten<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn die Konformitätsbewertungsstelle<br />
nachweist, dass sich aus dieser Verbandsmitgliedschaft<br />
keine Interessenkonflikte<br />
im Hinblick auf ihre Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />
ergeben.<br />
(3) Die Konformitätsbewertungsstelle, ihre<br />
oberste Leitungsebene und die für die Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />
zuständigen<br />
Mitarbeiter dürfen we<strong>de</strong>r Konstrukteur, Hersteller,<br />
Lieferant, Installateur, Käufer, Eigentümer,<br />
Verwen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Wartungsbetrieb <strong>de</strong>r<br />
zu bewerten<strong>de</strong>n Produkte noch Bevollmächtigter<br />
einer dieser Parteien sein. Dies schließt<br />
we<strong>de</strong>r die Verwendung von bereits einer Konformitätsbewertung<br />
unterzogenen Produkten,<br />
die für die Tätigkeit <strong>de</strong>r Konformitätsbewertungsstelle<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind, noch die Verwendung<br />
solcher Produkte zum persönlichen<br />
Gebrauch aus. Die Konformitätsbewertungsstelle,<br />
ihre oberste Leitungsebene und die für<br />
die Konformitätsbewertungstätigkeiten zuständigen<br />
Mitarbeiter dürfen we<strong>de</strong>r direkt an<br />
Entwurf, Herstellung o<strong>de</strong>r Bau, Vermarktung,<br />
Installation, Verwendung o<strong>de</strong>r Wartung dieser<br />
Produkte beteiligt sein noch dürfen sie die an<br />
diesen Tätigkeiten beteiligten Parteien vertre-<br />
Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
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