Neues Produktsicherheitsgesetz â ProdSG - Maschinenrichtlinie.de
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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />
(2) Die Befugnis erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> führt die<br />
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen<br />
durch.<br />
(3) Die Befugnis erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> überwacht,<br />
ob die Konformitätsbewertungsstellen,<br />
<strong>de</strong>nen sie die Befugnis zur Durchführung bestimmter<br />
Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />
erteilt hat, die Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllen und ihren<br />
gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.<br />
Sie trifft die notwendigen Anordnungen<br />
zur Beseitigung festgestellter Mängel o<strong>de</strong>r zur<br />
Verhütung künftiger Verstöße.<br />
(4) Die Befugnis erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> übermittelt<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Marktüberwachungsbehör<strong>de</strong><br />
auf Anfor<strong>de</strong>rung die Informationen, die<br />
für <strong>de</strong>ren Aufgabenerfüllung erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
§ 10<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die Befugnis<br />
erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong><br />
(1) Die Län<strong>de</strong>r haben die Befugnis erteilen<strong>de</strong><br />
Behör<strong>de</strong> so einzurichten, dass es zu keinerlei<br />
Interessenkonflikt mit <strong>de</strong>n Konformitätsbewertungsstellen<br />
kommt; insbeson<strong>de</strong>re darf die<br />
Befugnis erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> we<strong>de</strong>r Tätigkeiten,<br />
die Konformitätsbewertungsstellen durchführen,<br />
noch Beratungsleistungen auf einer<br />
gewerblichen o<strong>de</strong>r wettbewerblichen Basis anbieten<br />
o<strong>de</strong>r erbringen.<br />
(2) Bedienstete <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>,<br />
die die Begutachtung einer Konformitätsbewertungsstelle<br />
durchgeführt haben, dürfen<br />
nicht mit <strong>de</strong>r Entscheidung über die Erteilung<br />
<strong>de</strong>r Befugnis, als Konformitätsbewertungsstelle<br />
tätig wer<strong>de</strong>n zu dürfen, betraut<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
zur Verfügung stehen, so dass sie ihre Aufgaben<br />
ordnungsgemäß wahrnehmen kann.<br />
§ 11<br />
Befugnisse <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n<br />
Behör<strong>de</strong><br />
(1) Die Befugnis erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> kann von<br />
<strong>de</strong>n Konformitätsbewertungsstellen, <strong>de</strong>nen sie<br />
die Befugnis zur Durchführung bestimmter<br />
Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat,<br />
die zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Auskünfte und sonstige<br />
Unterstützung verlangen sowie die dazu erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Anordnungen treffen. Die Befugnis<br />
erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> ist insbeson<strong>de</strong>re befugt<br />
zu verlangen, dass ihr die Unterlagen vorgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Konformitätsbewertung<br />
zugrun<strong>de</strong> liegen. Sie und die von ihr beauftragten<br />
Personen sind befugt, zu <strong>de</strong>n Betriebsund<br />
Geschäftszeiten Betriebsgrundstücke und<br />
Geschäftsräume sowie Prüflaboratorien zu betreten<br />
und zu besichtigen, soweit dies zur Erfüllung<br />
ihrer Überwachungsaufgaben erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist.<br />
(2) Die Auskunftspflichtigen haben die Maßnahmen<br />
nach Absatz 1 zu dul<strong>de</strong>n. Sie können<br />
die Auskunft auf Fragen verweigern, sofern<br />
die Beantwortung sie selbst o<strong>de</strong>r einen <strong>de</strong>r in §<br />
383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 <strong>de</strong>r Zivilprozessordnung<br />
bezeichneten Angehörigen <strong>de</strong>r Gefahr<br />
strafrechtlicher Verfolgung o<strong>de</strong>r eines<br />
Verfahrens nach <strong>de</strong>m Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br />
aussetzen wür<strong>de</strong>. Sie sind über<br />
ihr Recht zur Auskunftsverweigerung zu belehren.<br />
(3) Der Befugnis erteilen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> müssen<br />
kompetente Mitarbeiter in ausreichen<strong>de</strong>r Zahl<br />
Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
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