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Neues Produktsicherheitsgesetz – ProdSG - Maschinenrichtlinie.de

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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />

ter vor Risiken, die von Produkten ausgehen,<br />

zu erlassen, auch um Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen<br />

Vereinbarungen zu erfüllen<br />

o<strong>de</strong>r um die von <strong>de</strong>r Europäischen Union erlassenen<br />

Rechtsvorschriften umzusetzen o<strong>de</strong>r<br />

durchzuführen. Durch diese Rechtsverordnungen<br />

können geregelt wer<strong>de</strong>n:<br />

1. Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

a) die Beschaffenheit von Produkten,<br />

b) die Bereitstellung von Produkten auf<br />

<strong>de</strong>m Markt,<br />

c) das Ausstellen von Produkten,<br />

d) die erstmalige Verwendung von Produkten,<br />

e) die Kennzeichnung von Produkten,<br />

f) Konformitätsbewertungsstellen,<br />

2. produktbezogene Aufbewahrungs- und<br />

Mitteilungspflichten,<br />

3. Handlungspflichten von Konformitätsbewertungsstellen<br />

sowie behördliche Maßnahmen und Zuständigkeiten,<br />

die sich auf die Anfor<strong>de</strong>rungen nach<br />

Nummer 1 und die Pflichten nach <strong>de</strong>n Nummern<br />

2 und 3 beziehen und die erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind, um die von <strong>de</strong>r Europäischen Union erlassenen<br />

Rechtsakte umzusetzen o<strong>de</strong>r durchzuführen.<br />

(2) Die Bun<strong>de</strong>sregierung wird ermächtigt, mit<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates durch Rechtsverordnung<br />

für einzelne Produktbereiche zu<br />

bestimmen, dass eine Stelle, die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Konformitätsbewertung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewertung<br />

und Überprüfung <strong>de</strong>r Leistungsbeständigkeit<br />

von Produkten wahrnimmt, für <strong>de</strong>n Nachweis<br />

<strong>de</strong>r an sie gestellten rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

eine von einer nationalen Akkreditierungsstelle<br />

ausgestellte Akkreditierungsurkun<strong>de</strong><br />

vorlegen muss. In einer Rechtsverordnung<br />

nach Satz 1 kann auch vorgesehen wer<strong>de</strong>n,<br />

die Überwachung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Stellen<br />

für einzelne Produktbereiche <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Akkreditierungsstelle zu übertragen.<br />

Soweit die Bun<strong>de</strong>sregierung keine Rechtsverordnung<br />

nach Satz 1 erlassen hat, wer<strong>de</strong>n die<br />

Lan<strong>de</strong>sregierungen ermächtigt, eine solche<br />

Rechtsverordnung zu erlassen.<br />

(3) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 o<strong>de</strong>r<br />

Absatz 2 können in dringen<strong>de</strong>n Fällen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

wenn es zur unverzüglichen Umsetzung<br />

o<strong>de</strong>r Durchführung von Rechtsakten <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Union erfor<strong>de</strong>rlich ist, ohne Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates erlassen wer<strong>de</strong>n;<br />

sie treten spätestens sechs Monate nach ihrem<br />

Inkrafttreten außer Kraft. Ihre Geltungsdauer<br />

kann nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />

Abschnitt 3<br />

Bestimmungen über die Befugnis<br />

erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong><br />

§ 9<br />

Aufgaben <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n<br />

Behör<strong>de</strong><br />

(1) Die Befugnis erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> erteilt<br />

Konformitätsbewertungsstellen auf Antrag die<br />

Befugnis, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />

durchzuführen. Sie ist zuständig<br />

für die Einrichtung und Durchführung<br />

<strong>de</strong>r dazu erfor<strong>de</strong>rlichen Verfahren. Sie ist auch<br />

zuständig für die Einrichtung und Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Verfahren, die zur Überwachung <strong>de</strong>r<br />

Konformitätsbewertungsstellen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind, <strong>de</strong>nen sie die Befugnis zur Durchführung<br />

bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />

erteilt hat.<br />

Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />

Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

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