Neues Produktsicherheitsgesetz â ProdSG - Maschinenrichtlinie.de
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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />
ter vor Risiken, die von Produkten ausgehen,<br />
zu erlassen, auch um Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen<br />
Vereinbarungen zu erfüllen<br />
o<strong>de</strong>r um die von <strong>de</strong>r Europäischen Union erlassenen<br />
Rechtsvorschriften umzusetzen o<strong>de</strong>r<br />
durchzuführen. Durch diese Rechtsverordnungen<br />
können geregelt wer<strong>de</strong>n:<br />
1. Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
a) die Beschaffenheit von Produkten,<br />
b) die Bereitstellung von Produkten auf<br />
<strong>de</strong>m Markt,<br />
c) das Ausstellen von Produkten,<br />
d) die erstmalige Verwendung von Produkten,<br />
e) die Kennzeichnung von Produkten,<br />
f) Konformitätsbewertungsstellen,<br />
2. produktbezogene Aufbewahrungs- und<br />
Mitteilungspflichten,<br />
3. Handlungspflichten von Konformitätsbewertungsstellen<br />
sowie behördliche Maßnahmen und Zuständigkeiten,<br />
die sich auf die Anfor<strong>de</strong>rungen nach<br />
Nummer 1 und die Pflichten nach <strong>de</strong>n Nummern<br />
2 und 3 beziehen und die erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind, um die von <strong>de</strong>r Europäischen Union erlassenen<br />
Rechtsakte umzusetzen o<strong>de</strong>r durchzuführen.<br />
(2) Die Bun<strong>de</strong>sregierung wird ermächtigt, mit<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates durch Rechtsverordnung<br />
für einzelne Produktbereiche zu<br />
bestimmen, dass eine Stelle, die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
Konformitätsbewertung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewertung<br />
und Überprüfung <strong>de</strong>r Leistungsbeständigkeit<br />
von Produkten wahrnimmt, für <strong>de</strong>n Nachweis<br />
<strong>de</strong>r an sie gestellten rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
eine von einer nationalen Akkreditierungsstelle<br />
ausgestellte Akkreditierungsurkun<strong>de</strong><br />
vorlegen muss. In einer Rechtsverordnung<br />
nach Satz 1 kann auch vorgesehen wer<strong>de</strong>n,<br />
die Überwachung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Stellen<br />
für einzelne Produktbereiche <strong>de</strong>r Deutschen<br />
Akkreditierungsstelle zu übertragen.<br />
Soweit die Bun<strong>de</strong>sregierung keine Rechtsverordnung<br />
nach Satz 1 erlassen hat, wer<strong>de</strong>n die<br />
Lan<strong>de</strong>sregierungen ermächtigt, eine solche<br />
Rechtsverordnung zu erlassen.<br />
(3) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 o<strong>de</strong>r<br />
Absatz 2 können in dringen<strong>de</strong>n Fällen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
wenn es zur unverzüglichen Umsetzung<br />
o<strong>de</strong>r Durchführung von Rechtsakten <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Union erfor<strong>de</strong>rlich ist, ohne Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates erlassen wer<strong>de</strong>n;<br />
sie treten spätestens sechs Monate nach ihrem<br />
Inkrafttreten außer Kraft. Ihre Geltungsdauer<br />
kann nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />
Abschnitt 3<br />
Bestimmungen über die Befugnis<br />
erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong><br />
§ 9<br />
Aufgaben <strong>de</strong>r Befugnis erteilen<strong>de</strong>n<br />
Behör<strong>de</strong><br />
(1) Die Befugnis erteilen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> erteilt<br />
Konformitätsbewertungsstellen auf Antrag die<br />
Befugnis, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />
durchzuführen. Sie ist zuständig<br />
für die Einrichtung und Durchführung<br />
<strong>de</strong>r dazu erfor<strong>de</strong>rlichen Verfahren. Sie ist auch<br />
zuständig für die Einrichtung und Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Verfahren, die zur Überwachung <strong>de</strong>r<br />
Konformitätsbewertungsstellen erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind, <strong>de</strong>nen sie die Befugnis zur Durchführung<br />
bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten<br />
erteilt hat.<br />
Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
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