Neues Produktsicherheitsgesetz â ProdSG - Maschinenrichtlinie.de
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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />
nicht die Energieanlagen im Sinne <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes.<br />
Überwachungsbedürftige<br />
Anlagen stehen <strong>de</strong>n Produkten im Sinne<br />
von Nummer 22 gleich, soweit sie nicht schon<br />
von Nummer 22 erfasst wer<strong>de</strong>n,<br />
31. sind die für die Kontrolle <strong>de</strong>r Außengrenzen<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n die Zollbehör<strong>de</strong>n.<br />
Abschnitt 2<br />
Voraussetzungen für die<br />
Bereitstellung von Produkten auf<br />
<strong>de</strong>m Markt sowie für das<br />
Ausstellen von Produkten<br />
§ 3<br />
Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Bereitstellung von Produkten auf <strong>de</strong>m<br />
Markt<br />
(1) Soweit ein Produkt einer o<strong>de</strong>r mehreren<br />
Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 unterliegt,<br />
darf es nur auf <strong>de</strong>m Markt bereitgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn es<br />
1. die darin vorgesehenen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
erfüllt und<br />
2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen<br />
o<strong>de</strong>r sonstige in <strong>de</strong>n Rechtsverordnungen<br />
nach § 8 Absatz 1 aufgeführte<br />
Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer<br />
o<strong>de</strong>r vorhersehbarer Verwendung nicht<br />
gefähr<strong>de</strong>t.<br />
(2) Ein Produkt darf, soweit es nicht Absatz 1<br />
unterliegt, nur auf <strong>de</strong>m Markt bereitgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn es bei bestimmungsgemäßer<br />
o<strong>de</strong>r vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit<br />
und Gesundheit von Personen nicht gefähr<strong>de</strong>t.<br />
Bei <strong>de</strong>r Beurteilung, ob ein Produkt<br />
<strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung nach Satz 1 entspricht, sind<br />
insbeson<strong>de</strong>re zu berücksichtigen:<br />
1. die Eigenschaften <strong>de</strong>s Produkts einschließlich<br />
seiner Zusammensetzung, seine Verpackung,<br />
die Anleitungen für seinen Zusammenbau,<br />
die Installation, die Wartung<br />
und die Gebrauchsdauer,<br />
2. die Einwirkungen <strong>de</strong>s Produkts auf an<strong>de</strong>re<br />
Produkte, soweit zu erwarten ist,<br />
dass es zusammen mit an<strong>de</strong>ren Produkten<br />
verwen<strong>de</strong>t wird,<br />
3. die Aufmachung <strong>de</strong>s Produkts, seine<br />
Kennzeichnung, die Warnhinweise, die<br />
Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die<br />
Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle<br />
sonstigen produktbezogenen Angaben<br />
o<strong>de</strong>r Informationen,<br />
4. die Gruppen von Verwen<strong>de</strong>rn, die bei <strong>de</strong>r<br />
Verwendung <strong>de</strong>s Produkts stärker gefähr<strong>de</strong>t<br />
sind als an<strong>de</strong>re.<br />
Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad<br />
zu erreichen, o<strong>de</strong>r die Verfügbarkeit an<strong>de</strong>rer<br />
Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen,<br />
ist kein ausreichen<strong>de</strong>r Grund, ein Produkt<br />
als gefährlich anzusehen.<br />
(3) Wenn <strong>de</strong>r Schutz von Sicherheit und Gesundheit<br />
erst durch die Art <strong>de</strong>r Aufstellung eines<br />
Produkts gewährleistet wer<strong>de</strong>n, ist hierauf<br />
bei <strong>de</strong>r Bereitstellung auf <strong>de</strong>m Markt ausreichend<br />
hinzuweisen, sofern in <strong>de</strong>n Rechtsverordnungen<br />
nach § 8 keine an<strong>de</strong>ren Regelungen<br />
vorgesehen sind.<br />
(4) Sind bei <strong>de</strong>r Verwendung, Ergänzung<br />
o<strong>de</strong>r Instandhaltung eines Produkts bestimmte<br />
Regeln zu beachten, um <strong>de</strong>n Schutz von Sicherheit<br />
und Gesundheit zu gewährleisten, ist<br />
bei <strong>de</strong>r Bereitstellung auf <strong>de</strong>m Markt hierfür<br />
eine Gebrauchsanleitung in <strong>de</strong>utscher Sprache<br />
mitzuliefern, sofern in <strong>de</strong>n Rechtsverordnun-<br />
Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
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