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Neues Produktsicherheitsgesetz – ProdSG - Maschinenrichtlinie.de

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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />

Fertigungsprozess hergestellt wor<strong>de</strong>n<br />

sind,<br />

23. ist Risiko die Kombination aus <strong>de</strong>r<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr<br />

und <strong>de</strong>r Schwere <strong>de</strong>s möglichen Scha<strong>de</strong>ns,<br />

24. ist Rücknahme je<strong>de</strong> Maßnahme, mit <strong>de</strong>r<br />

verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n soll, dass ein Produkt,<br />

das sich in <strong>de</strong>r Lieferkette befin<strong>de</strong>t, auf<br />

<strong>de</strong>m Markt bereitgestellt wird,<br />

25. ist Rückruf je<strong>de</strong> Maßnahme, die darauf<br />

abzielt, die Rückgabe eines <strong>de</strong>m<br />

Endverbraucher bereitgestellten Produkts<br />

zu erwirken,<br />

26. sind Verbraucherprodukte neue,<br />

gebrauchte o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>raufgearbeitete<br />

Produkte, die für Verbraucher bestimmt<br />

sind o<strong>de</strong>r unter Bedingungen, die nach<br />

vernünftigem Ermessen vorhersehbar<br />

sind, von Verbrauchern benutzt wer<strong>de</strong>n<br />

könnten, selbst wenn sie nicht für diese<br />

bestimmt sind; als Verbraucherprodukte<br />

gelten auch Produkte, die <strong>de</strong>m<br />

Verbraucher im Rahmen einer<br />

Dienstleistung zur Verfügung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n,<br />

27. sind Produkte verwendungsfertig, wenn<br />

sie bestimmungsgemäß verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n können, ohne dass weitere Teile<br />

eingefügt zu wer<strong>de</strong>n brauchen;<br />

verwendungsfertig sind Produkte auch,<br />

wenn<br />

a) alle Teile, aus <strong>de</strong>nen sie<br />

zusammengesetzt wer<strong>de</strong>n sollen,<br />

zusammen von einer Person in <strong>de</strong>n<br />

Verkehr gebracht wer<strong>de</strong>n,<br />

b) sie nur noch aufgestellt o<strong>de</strong>r<br />

angeschlossen zu wer<strong>de</strong>n brauchen<br />

o<strong>de</strong>r<br />

c) sie ohne die Teile in <strong>de</strong>n Verkehr gebracht<br />

wer<strong>de</strong>n, die üblicherweise geson<strong>de</strong>rt<br />

beschafft und bei <strong>de</strong>r bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung eingefügt<br />

wer<strong>de</strong>n,<br />

28. ist vorhersehbare Verwendung die Verwendung<br />

eines Produkts in einer Weise,<br />

die von <strong>de</strong>rjenigen Person, die es in <strong>de</strong>n<br />

Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch<br />

nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar<br />

ist,<br />

29. sind Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigte,<br />

Einführer und Händler,<br />

30. sind überwachungsbedürftige Anlagen<br />

a) Dampfkesselanlagen mit Ausnahme<br />

von Dampfkesselanlagen auf Seeschiffen,<br />

b) Druckbehälteranlagen außer<br />

Dampfkesseln,<br />

c) Anlagen zur Abfüllung von verdichteten,<br />

verflüssigten o<strong>de</strong>r unter Druck gelösten<br />

Gasen,<br />

d) Leitungen unter innerem Überdruck für<br />

brennbare, ätzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r giftige Gase,<br />

Dämpfe o<strong>de</strong>r Flüssigkeiten,<br />

e) Aufzugsanlagen,<br />

f) Anlagen in explosionsgefähr<strong>de</strong>ten<br />

Bereichen,<br />

g) Getränkeschankanlagen und Anlagen<br />

zur Herstellung kohlensaurer Getränke,<br />

h) Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager,<br />

i) Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und<br />

Beför<strong>de</strong>rung von brennbaren Flüssigkeiten.<br />

Zu <strong>de</strong>n überwachungsbedürftigen Anlagen<br />

gehören auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen,<br />

die <strong>de</strong>m sicheren Betrieb dieser<br />

überwachungsbedürftigen Anlagen dienen; zu<br />

<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Buchstaben b, c und d bezeichneten<br />

überwachungsbedürftigen Anlagen gehören<br />

Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />

Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

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