Neues Produktsicherheitsgesetz â ProdSG - Maschinenrichtlinie.de
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<strong>Neues</strong> <strong>Produktsicherheitsgesetz</strong> – <strong>ProdSG</strong><br />
Fertigungsprozess hergestellt wor<strong>de</strong>n<br />
sind,<br />
23. ist Risiko die Kombination aus <strong>de</strong>r<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr<br />
und <strong>de</strong>r Schwere <strong>de</strong>s möglichen Scha<strong>de</strong>ns,<br />
24. ist Rücknahme je<strong>de</strong> Maßnahme, mit <strong>de</strong>r<br />
verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n soll, dass ein Produkt,<br />
das sich in <strong>de</strong>r Lieferkette befin<strong>de</strong>t, auf<br />
<strong>de</strong>m Markt bereitgestellt wird,<br />
25. ist Rückruf je<strong>de</strong> Maßnahme, die darauf<br />
abzielt, die Rückgabe eines <strong>de</strong>m<br />
Endverbraucher bereitgestellten Produkts<br />
zu erwirken,<br />
26. sind Verbraucherprodukte neue,<br />
gebrauchte o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>raufgearbeitete<br />
Produkte, die für Verbraucher bestimmt<br />
sind o<strong>de</strong>r unter Bedingungen, die nach<br />
vernünftigem Ermessen vorhersehbar<br />
sind, von Verbrauchern benutzt wer<strong>de</strong>n<br />
könnten, selbst wenn sie nicht für diese<br />
bestimmt sind; als Verbraucherprodukte<br />
gelten auch Produkte, die <strong>de</strong>m<br />
Verbraucher im Rahmen einer<br />
Dienstleistung zur Verfügung gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n,<br />
27. sind Produkte verwendungsfertig, wenn<br />
sie bestimmungsgemäß verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n können, ohne dass weitere Teile<br />
eingefügt zu wer<strong>de</strong>n brauchen;<br />
verwendungsfertig sind Produkte auch,<br />
wenn<br />
a) alle Teile, aus <strong>de</strong>nen sie<br />
zusammengesetzt wer<strong>de</strong>n sollen,<br />
zusammen von einer Person in <strong>de</strong>n<br />
Verkehr gebracht wer<strong>de</strong>n,<br />
b) sie nur noch aufgestellt o<strong>de</strong>r<br />
angeschlossen zu wer<strong>de</strong>n brauchen<br />
o<strong>de</strong>r<br />
c) sie ohne die Teile in <strong>de</strong>n Verkehr gebracht<br />
wer<strong>de</strong>n, die üblicherweise geson<strong>de</strong>rt<br />
beschafft und bei <strong>de</strong>r bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung eingefügt<br />
wer<strong>de</strong>n,<br />
28. ist vorhersehbare Verwendung die Verwendung<br />
eines Produkts in einer Weise,<br />
die von <strong>de</strong>rjenigen Person, die es in <strong>de</strong>n<br />
Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch<br />
nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar<br />
ist,<br />
29. sind Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigte,<br />
Einführer und Händler,<br />
30. sind überwachungsbedürftige Anlagen<br />
a) Dampfkesselanlagen mit Ausnahme<br />
von Dampfkesselanlagen auf Seeschiffen,<br />
b) Druckbehälteranlagen außer<br />
Dampfkesseln,<br />
c) Anlagen zur Abfüllung von verdichteten,<br />
verflüssigten o<strong>de</strong>r unter Druck gelösten<br />
Gasen,<br />
d) Leitungen unter innerem Überdruck für<br />
brennbare, ätzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r giftige Gase,<br />
Dämpfe o<strong>de</strong>r Flüssigkeiten,<br />
e) Aufzugsanlagen,<br />
f) Anlagen in explosionsgefähr<strong>de</strong>ten<br />
Bereichen,<br />
g) Getränkeschankanlagen und Anlagen<br />
zur Herstellung kohlensaurer Getränke,<br />
h) Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager,<br />
i) Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und<br />
Beför<strong>de</strong>rung von brennbaren Flüssigkeiten.<br />
Zu <strong>de</strong>n überwachungsbedürftigen Anlagen<br />
gehören auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen,<br />
die <strong>de</strong>m sicheren Betrieb dieser<br />
überwachungsbedürftigen Anlagen dienen; zu<br />
<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Buchstaben b, c und d bezeichneten<br />
überwachungsbedürftigen Anlagen gehören<br />
Zusammengestellt unter Ausschluss jeglicher Haftung von<br />
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
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