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TÃœV TIMES Nr. 4, Dezember 2011 - TÃœV Austria

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LEBEN MIT LÄRM<br />

Gesundheitsschädigendes<br />

Potential von Lärm<br />

Doch Lärm wirkt nicht nur störend, er kann<br />

auch die Gesundheit des Menschen massiv<br />

beeinträchtigen. Ist eine Person kontinuierlich<br />

während der Dauer der Arbeitszeit<br />

einer Dauerschalleinwirkung von energieäquivalenten<br />

(mittleren) Schallpegeln<br />

LA,eq über 85 Dezibel ausgesetzt, so<br />

kann dies eine Schädigung des Gehörs<br />

zur Folge haben. Es kann zu reduziertem<br />

Frequenzunterscheidungsvermögen, gestörtem<br />

Lautheitsempfinden, eingeschränktem<br />

Sprachverstehen, schlechtem Richtungshören<br />

und vorübergehenden oder<br />

sogar chronischen Ohrgeräuschen (Tinnitus)<br />

kommen. In Deutschland ist »Lärmschwerhörigkeit«<br />

sogar die häufigste anerkannte<br />

Berufskrankheit.<br />

Nicht nur das Ohr ist von den schädlichen<br />

Auswirkungen einer längerfristigen Lärmexposition<br />

betroffen, auch das Risiko für<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck<br />

oder Herzinfarkt wird dadurch erhöht.<br />

Außerdem steigert Lärmbelastung die<br />

Konzentration der Aktivierungshormone<br />

Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol, die<br />

auf Stoffwechselvorgänge, die Regelung<br />

wichtiger Körperfunktionen und Immunsystem<br />

Einfluss nehmen. Stress, Migräne<br />

und Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit<br />

sind weitere Resultate dauerhafter<br />

Lärmbelastung.<br />

Lärm am Arbeitsplatz<br />

Aus diesen Gründen gibt es Regelungen,<br />

die Grenz- oder Richtwerte für gewisse<br />

Lärmquellen oder Lärmarten festlegen.<br />

10 TÜV <strong>TIMES</strong> No.4 | DECEMBER <strong>2011</strong><br />

Vor allem am Arbeitsplatz ist der Schutz<br />

der Arbeitnehmer vor schädlicher Lärmeinwirkung<br />

ein wichtiges Thema. Der Arbeitgeber<br />

ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so<br />

ruhig wie möglich zu halten. Vorschriften<br />

hierzu finden sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

und der VOLV (Verordnung<br />

über den Schutz der ArbeitnehmerInnen<br />

vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen).<br />

So hat der Arbeitgeber die Verpflichtung,<br />

ab einem Schalldruckpegel von<br />

80 Dezibel Gehörschutz zur Verfügung zu<br />

stellen. Ab einer Grenze von 85 Dezibel<br />

muss dieser auch verwendet werden. Des<br />

Weiteren müssen sich ArbeitnehmerInnen,<br />

die häufig einer erhöhten Lärmbelastung<br />

ausgesetzt sind, regelmäßigen Untersuchungen<br />

des Gehörs unterziehen. Außerdem<br />

ist der Betrieb dazu verpflichtet, den<br />

Schallpegel am Arbeitsplatz wiederkehrend<br />

messen und beurteilen zu lassen.<br />

Werden Auslöse- oder Grenzwerte überschritten,<br />

so müssen ArbeitgeberInnen gewisse<br />

Maßnahmen setzen, um Gefahren,<br />

die von einer übermäßigen Lärmexposition<br />

ausgehen, zu verringern. Dazu gehören<br />

raumakustische Maßnahmen, sowie Maßnahmen<br />

an der Quelle, wie beispielsweise<br />

alternative Arbeitsverfahren und angemessene<br />

Wartung der Arbeitsmittel. Zusätzlich<br />

sollen Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel<br />

und Arbeitsvorgänge durchgeführt werden.<br />

Auch technische und organisatorische<br />

Maßnahmen können zu einer Lärmminderung<br />

beitragen, indem z. B. Maschinen<br />

gekapselt werden, andere Arbeitsverfahren<br />

verwendet werden oder die Expositionsdauer<br />

begrenzt wird.<br />

Oft unterschätzt: Lärmbelastung am<br />

Artbeitsplatz oder im Privatbereich kann<br />

die Gesundheit erheblich beinflussen!<br />

Lärm im Anrainerbereich<br />

Auch im Anrainerbereich existieren konkrete<br />

Grenzwerte zum Gesundheitsschutz sowie<br />

Richtwerte für bestimmte Tätigkeiten.<br />

Als Hauptursache für Belästigungen gilt<br />

hier der Verkehrslärm, der laut einer Erhebung<br />

der Statistik <strong>Austria</strong> von 73 % der Bevölkerung<br />

als störend empfunden wird.<br />

Hinzu kommt, dass Menschen bezüglich<br />

Lärmbelästigung in den letzten Jahren<br />

sensibler geworden sind, die Grenzwerte<br />

aber nicht erhöht wurden, was zu einem<br />

immer größer werdenden Diskussions- und<br />

Schlichtungsbedarf führt.<br />

Gewerbliche Betriebsanlagen können ein<br />

weiteres lärmtechnisches Problem im Nachbarschaftsbereich<br />

darstellen. Diese Anlagen<br />

bedürfen einer behördlichen Genehmigung,<br />

wenn sie das Potential haben, Anrainer<br />

zu belästigen oder deren Gesundheit<br />

zu gefährden.<br />

Die Betriebe sind dann dazu verpflichtet,<br />

der Behörde ein Schallschutzgutachten<br />

vorzulegen, das von einer unabhängigen<br />

Instanz wie der TÜV AUSTRIA SERVICES<br />

GMBH erstellt wurde. Wird ein neuer Betrieb<br />

gebaut, so darf dieser das IST-Maß<br />

des Schalldruckpegels nicht maßgeblich<br />

erhöhen, was bedeutet, dass der Schalldruckpegel<br />

maximal um ein bis drei Dezibel<br />

steigen darf.<br />

Erschwert wird eine Bewertung des Lärms<br />

dadurch, dass meist mehrere Faktoren<br />

gleichzeitig auf das IST-Maß, beschrieben<br />

durch eine Unzahl lärmtechnischer Kenngrößen,<br />

einwirken. Das können beispiels-

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