TÃœV TIMES Nr. 4, Dezember 2011 - TÃœV Austria
TÃœV TIMES Nr. 4, Dezember 2011 - TÃœV Austria
TÃœV TIMES Nr. 4, Dezember 2011 - TÃœV Austria
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
LEBEN MIT LÄRM<br />
Gesundheitsschädigendes<br />
Potential von Lärm<br />
Doch Lärm wirkt nicht nur störend, er kann<br />
auch die Gesundheit des Menschen massiv<br />
beeinträchtigen. Ist eine Person kontinuierlich<br />
während der Dauer der Arbeitszeit<br />
einer Dauerschalleinwirkung von energieäquivalenten<br />
(mittleren) Schallpegeln<br />
LA,eq über 85 Dezibel ausgesetzt, so<br />
kann dies eine Schädigung des Gehörs<br />
zur Folge haben. Es kann zu reduziertem<br />
Frequenzunterscheidungsvermögen, gestörtem<br />
Lautheitsempfinden, eingeschränktem<br />
Sprachverstehen, schlechtem Richtungshören<br />
und vorübergehenden oder<br />
sogar chronischen Ohrgeräuschen (Tinnitus)<br />
kommen. In Deutschland ist »Lärmschwerhörigkeit«<br />
sogar die häufigste anerkannte<br />
Berufskrankheit.<br />
Nicht nur das Ohr ist von den schädlichen<br />
Auswirkungen einer längerfristigen Lärmexposition<br />
betroffen, auch das Risiko für<br />
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck<br />
oder Herzinfarkt wird dadurch erhöht.<br />
Außerdem steigert Lärmbelastung die<br />
Konzentration der Aktivierungshormone<br />
Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol, die<br />
auf Stoffwechselvorgänge, die Regelung<br />
wichtiger Körperfunktionen und Immunsystem<br />
Einfluss nehmen. Stress, Migräne<br />
und Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit<br />
sind weitere Resultate dauerhafter<br />
Lärmbelastung.<br />
Lärm am Arbeitsplatz<br />
Aus diesen Gründen gibt es Regelungen,<br />
die Grenz- oder Richtwerte für gewisse<br />
Lärmquellen oder Lärmarten festlegen.<br />
10 TÜV <strong>TIMES</strong> No.4 | DECEMBER <strong>2011</strong><br />
Vor allem am Arbeitsplatz ist der Schutz<br />
der Arbeitnehmer vor schädlicher Lärmeinwirkung<br />
ein wichtiges Thema. Der Arbeitgeber<br />
ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so<br />
ruhig wie möglich zu halten. Vorschriften<br />
hierzu finden sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
und der VOLV (Verordnung<br />
über den Schutz der ArbeitnehmerInnen<br />
vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen).<br />
So hat der Arbeitgeber die Verpflichtung,<br />
ab einem Schalldruckpegel von<br />
80 Dezibel Gehörschutz zur Verfügung zu<br />
stellen. Ab einer Grenze von 85 Dezibel<br />
muss dieser auch verwendet werden. Des<br />
Weiteren müssen sich ArbeitnehmerInnen,<br />
die häufig einer erhöhten Lärmbelastung<br />
ausgesetzt sind, regelmäßigen Untersuchungen<br />
des Gehörs unterziehen. Außerdem<br />
ist der Betrieb dazu verpflichtet, den<br />
Schallpegel am Arbeitsplatz wiederkehrend<br />
messen und beurteilen zu lassen.<br />
Werden Auslöse- oder Grenzwerte überschritten,<br />
so müssen ArbeitgeberInnen gewisse<br />
Maßnahmen setzen, um Gefahren,<br />
die von einer übermäßigen Lärmexposition<br />
ausgehen, zu verringern. Dazu gehören<br />
raumakustische Maßnahmen, sowie Maßnahmen<br />
an der Quelle, wie beispielsweise<br />
alternative Arbeitsverfahren und angemessene<br />
Wartung der Arbeitsmittel. Zusätzlich<br />
sollen Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel<br />
und Arbeitsvorgänge durchgeführt werden.<br />
Auch technische und organisatorische<br />
Maßnahmen können zu einer Lärmminderung<br />
beitragen, indem z. B. Maschinen<br />
gekapselt werden, andere Arbeitsverfahren<br />
verwendet werden oder die Expositionsdauer<br />
begrenzt wird.<br />
Oft unterschätzt: Lärmbelastung am<br />
Artbeitsplatz oder im Privatbereich kann<br />
die Gesundheit erheblich beinflussen!<br />
Lärm im Anrainerbereich<br />
Auch im Anrainerbereich existieren konkrete<br />
Grenzwerte zum Gesundheitsschutz sowie<br />
Richtwerte für bestimmte Tätigkeiten.<br />
Als Hauptursache für Belästigungen gilt<br />
hier der Verkehrslärm, der laut einer Erhebung<br />
der Statistik <strong>Austria</strong> von 73 % der Bevölkerung<br />
als störend empfunden wird.<br />
Hinzu kommt, dass Menschen bezüglich<br />
Lärmbelästigung in den letzten Jahren<br />
sensibler geworden sind, die Grenzwerte<br />
aber nicht erhöht wurden, was zu einem<br />
immer größer werdenden Diskussions- und<br />
Schlichtungsbedarf führt.<br />
Gewerbliche Betriebsanlagen können ein<br />
weiteres lärmtechnisches Problem im Nachbarschaftsbereich<br />
darstellen. Diese Anlagen<br />
bedürfen einer behördlichen Genehmigung,<br />
wenn sie das Potential haben, Anrainer<br />
zu belästigen oder deren Gesundheit<br />
zu gefährden.<br />
Die Betriebe sind dann dazu verpflichtet,<br />
der Behörde ein Schallschutzgutachten<br />
vorzulegen, das von einer unabhängigen<br />
Instanz wie der TÜV AUSTRIA SERVICES<br />
GMBH erstellt wurde. Wird ein neuer Betrieb<br />
gebaut, so darf dieser das IST-Maß<br />
des Schalldruckpegels nicht maßgeblich<br />
erhöhen, was bedeutet, dass der Schalldruckpegel<br />
maximal um ein bis drei Dezibel<br />
steigen darf.<br />
Erschwert wird eine Bewertung des Lärms<br />
dadurch, dass meist mehrere Faktoren<br />
gleichzeitig auf das IST-Maß, beschrieben<br />
durch eine Unzahl lärmtechnischer Kenngrößen,<br />
einwirken. Das können beispiels-