November 2013 - Wessobrunn

November 2013 - Wessobrunn November 2013 - Wessobrunn

12.01.2015 Aufrufe

Wessobrunner Gemeindeblatt 10 – 11 / 2013 Rathausnachrichten Rathausnachrichten Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 30.07.2013 im Gasthaus zum Eibenwald in Wessobrunn-Paterzell TOP 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.07.2013 Die Niederschrift vom 02.07.2013 wird mit 11:0 Stimmen genehmigt (GR Orterer nahm wegen Nichtanwesenheit am Sitzungstag nicht an der Abstimmung teil). Beschluss: 11:0 TOP 2. Feuerwehr / Feuerwehrangelegenheiten, Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz mit Wirkung ab 01.08.2013 Jahresrechnung 2012 Bei den Freiwilligen Feuerwehren Forst und Wessobrunn sind zwischenzeitlich die beschafften Mehrzweckfahrzeuge im Einsatz. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, in die Anlage zur bestehenden Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Kostensatzung Feuerwehr) mit Wirkung ab 01.08.2013 für die Mehrzweckfahrzeuge Streckenkosten (Nr. 1 der Anlage) in Höhe von 2,00 € je km und Ausrückestundenkosten (Nr. 2 der Anlage) in Höhe von 31,00 € je Stunde zu übernehmen. Im Verzeichnis der Pauschalsätze zur Satzung über Aufwendungsund Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren werden Nr. 1., Streckenkosten, und Nr. 2., Ausrückestundenkosten mit Wirkung ab 01.08.2013 wie folgt geändert: 1. Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für a) Löschfahrzeuge (LF 8) 3,80 € b) Mehrzweckfahrzeuge (MZF) 2,00 € c) Anhänger ohne Zugfahrzeug 0,50 € 2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für a) Löschfahrzeuge (LF 8) 63,00 € b) Mehrzweckfahrzeuge (MZF) 31,00 € Beschluss: 12:0 TOP 3. Wasserwerk, Jahresabschluss 2012, Körperschaftssteuererklärung Für das gemeindliche Wasserwerk müssen seit dem Jahr 2010 Körperschaftssteuererklärungen abgegeben werden (s. GR-Sitzung vom 28.09.10). Für das Jahr 2012 wurde diese im Juni 2013 vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erstellt; die Werte wurden vom Finanzamt Garmisch-Partenkirchen unverändert in den Steuerbescheid übernommen. Für die Körperschaftssteuer muss nach den Vorschriften über die kaufmännische Buchführung bilanziert werden; es ergeben sich dadurch abweichende Ergebnisse zur kameralistisch für 2012 erstellten Jahresrechnung. Das zu versteuernde Einkommen beträgt danach 2012 98.368 € 2011 28.003 € 2010 46.686 € Zu entrichten sind hieraus Körperschaftssteuer 2012 14.755 € 2011 4.200 € 2010 7.003 € Solidaritätszuschlag 2012 811 € 2011 231 € 2010 385 € zus. 15.566 € Der (kaufmännische) Jahresabschluss ist vom Gemeinderat noch festzustellen. Der Jahresabschluss 2012 für die gemeindliche Wasserversorgung wird mit einer Bilanzsumme von 2.589.056,84 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 87.801,88 € festgestellt. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen. Beschluss: 12:0 TOP 4. Bauangelegenheiten – Baugenehmigungen – Bauleitplanung 4.0. Bauleitplanungen in der Gemeinde Wessobrunn A. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Guggenberg, Wolfhof und Rechthal. B. Aufstellung der Bebauungspläne: „Guggenberg – westliche und östliche Erweiterung“, „Wolfhof – östliche Erweiterung“ und „Rechthal – nördliche Erweiterung St. Leonhard“ Entsprechend der Aufstellungsbeschlüsse vom 27.11.2012 bzw. 08.05.2013 wurden zu oben genannten Vorhaben Vorentwürfe beauftragt. Frau Winzinger vom gleichnamigen Büro für Architektur und Städtebau in Diessen am Ammersee erläutert in der Sitzung die hierzu ausgearbeiteten Entwürfe. Nach Diskussion sollen noch Regelungen zu Gehwegen, Grünflächen und der grundsätzliche Ausschluss von Tiefgaragen in den Entwurf eingearbeitet werden. Der Gemeinderat billigt die Vorentwürfe und beauftragt die Verwaltung das weitere Verfahren (vorzeitige Bürgerbeteiligung und die Einbeziehung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Beschluss: 10:2 4.1. Antrag auf Baugenehmigung Anbau eines Wintergartens an bestehende Doppelhaushälfte, Flurnummer 59/1, Gemarkung Wessobrunn, Masson-Wawer Wintergarten GmbH für Bettina Kohler Am 04.07.2013 wurde von der Firma Masson-Wawer Wintergarten GmbH für Frau Bettina Kohler ein Antrag auf Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor. Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Anbau eines Wintergartens an bestehende Doppelhaushälfte“ – Verzeichnis-Nr. 2013/014 – auf dem Flurstück Nr. 59 / 1 der Gemarkung Wessobrunn (Lagebezeichnung: Oberer Lüßweg 8) das gemeindliche Einvernehmen. Beschluss: 10:2 4.2. Antrag auf Baugenehmigung Bau eines Zwerchgiebels mit Balkon und einer Giebelgaube, Flurnummer 964/2, Gemarkung Forst, Peter und Marianne Bertl Am 12.07.2013 wurde von Peter und Marianne Bertl ein Antrag auf Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor. Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Bau eines Zwerchgiebels mit Balkon und einer Giebelgaube“ – Verzeichnis-Nr. 2013/015 – auf dem Flurstück Nr. 964 / 2 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung: Wolfhof 2) das gemeindliche Einvernehmen. Beschluss: 11:1 4.3. Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Milchziegenstalles Flurnummer 1565, Gemarkung Forst, Johann Staltmayr Am 15.07.2013 wurde von Herrn Johann Staltmayr ein Antrag auf Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor. Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Milchziegenstalles“ – Verzeichnis-Nr. 2013/016 – auf dem Flurstück Nr. 1565 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung: Oberforst 1a) das gemeindliche Einvernehmen unter folgender Bedingung: Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde auf eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden Brandschutzes Rechnung zu tragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag in eigener Verantwortung abzuschließen. Anmerkungen/Hinweise: • Abwehrender Brandschutz: Nach Aussage des Bauhofs (Herr G. Steigenberger) ist im Gemeindeteil Ober-/Unterforst ein Hydrant vorhanden. Da dieser jedoch für die zusätzliche Baumaßnahme nicht ausreicht, wird eine Erklärung zum abwehrenden Brandschutz gefordert. • Verkehrsmäßige Erschließung des Baugrundstücks: Das Grundstück verfügt über eine unmittelbare Anbindung an die Kreisstraße WM 8 und kann ferner über das im Eigentum des Bauherrn befindliche Wegegrundstück Flur-Nr. 1568/1, Gemarkung Forst, angefahren werden. Allerdings kann nicht beurteilt werden, in wie weit die Zufahrten rechtlich gesichert sind.] Beschluss: 12:0 4.4. Antrag auf Baugenehmigung Anbau an bestehenden Maschinenstadel Flurnummer 96, Gemarkung Haid, Alfons und Sieglinde Degenhart Am 12.07.2013 wurde von Alfons und Sieglinde Degenhart ein Antrag auf Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht. 8 9

<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 10 – 11 / <strong>2013</strong><br />

Rathausnachrichten<br />

Rathausnachrichten<br />

Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag,<br />

30.07.<strong>2013</strong> im Gasthaus zum Eibenwald in <strong>Wessobrunn</strong>-Paterzell<br />

TOP 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />

Sitzung vom 02.07.<strong>2013</strong><br />

Die Niederschrift vom 02.07.<strong>2013</strong> wird mit 11:0 Stimmen genehmigt<br />

(GR Orterer nahm wegen Nichtanwesenheit am Sitzungstag<br />

nicht an der Abstimmung teil).<br />

Beschluss: 11:0<br />

TOP 2. Feuerwehr / Feuerwehrangelegenheiten,<br />

Änderung der Anlage zur Satzung über<br />

Aufwendungs- und Kostenersatz<br />

mit Wirkung ab 01.08.<strong>2013</strong><br />

Jahresrechnung 2012<br />

Bei den Freiwilligen Feuerwehren Forst und <strong>Wessobrunn</strong> sind zwischenzeitlich<br />

die beschafften Mehrzweckfahrzeuge im Einsatz.<br />

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, in die Anlage zur bestehenden<br />

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />

Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />

(Kostensatzung Feuerwehr) mit Wirkung ab 01.08.<strong>2013</strong> für die<br />

Mehrzweckfahrzeuge Streckenkosten (Nr. 1 der Anlage) in Höhe<br />

von 2,00 € je km und Ausrückestundenkosten (Nr. 2 der Anlage)<br />

in Höhe von 31,00 € je Stunde zu übernehmen.<br />

Im Verzeichnis der Pauschalsätze zur Satzung über Aufwendungsund<br />

Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher<br />

Feuerwehren werden Nr. 1., Streckenkosten, und Nr. 2.,<br />

Ausrückestundenkosten mit Wirkung ab 01.08.<strong>2013</strong> wie folgt<br />

geändert:<br />

1. Streckenkosten<br />

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer<br />

Wegstrecke für<br />

a) Löschfahrzeuge (LF 8) 3,80 €<br />

b) Mehrzweckfahrzeuge (MZF) 2,00 €<br />

c) Anhänger ohne Zugfahrzeug 0,50 €<br />

2. Ausrückestundenkosten<br />

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten<br />

und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen<br />

gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte<br />

Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden<br />

werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen<br />

Ausrückestundenkosten erhoben.<br />

Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom<br />

Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus<br />

bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für<br />

a) Löschfahrzeuge (LF 8) 63,00 €<br />

b) Mehrzweckfahrzeuge (MZF) 31,00 €<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 3. Wasserwerk, Jahresabschluss 2012,<br />

Körperschaftssteuererklärung<br />

Für das gemeindliche Wasserwerk müssen seit dem Jahr 2010 Körperschaftssteuererklärungen<br />

abgegeben werden (s. GR-Sitzung<br />

vom 28.09.10).<br />

Für das Jahr 2012 wurde diese im Juni <strong>2013</strong> vom Bayer. Kommunalen<br />

Prüfungsverband erstellt; die Werte wurden vom Finanzamt<br />

Garmisch-Partenkirchen unverändert in den Steuerbescheid übernommen.<br />

Für die Körperschaftssteuer muss nach den Vorschriften über die<br />

kaufmännische Buchführung bilanziert werden; es ergeben sich<br />

dadurch abweichende Ergebnisse zur kameralistisch für 2012 erstellten<br />

Jahresrechnung.<br />

Das zu versteuernde Einkommen beträgt danach<br />

2012 98.368 €<br />

2011 28.003 €<br />

2010 46.686 €<br />

Zu entrichten sind hieraus<br />

Körperschaftssteuer<br />

2012 14.755 €<br />

2011 4.200 €<br />

2010 7.003 €<br />

Solidaritätszuschlag<br />

2012 811 €<br />

2011 231 €<br />

2010 385 €<br />

zus. 15.566 €<br />

Der (kaufmännische) Jahresabschluss ist vom Gemeinderat noch<br />

festzustellen.<br />

Der Jahresabschluss 2012 für die gemeindliche Wasserversorgung<br />

wird mit einer Bilanzsumme von 2.589.056,84 €<br />

und einem Jahresgewinn in Höhe von 87.801,88 €<br />

festgestellt.<br />

Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 4. Bauangelegenheiten<br />

– Baugenehmigungen – Bauleitplanung<br />

4.0. Bauleitplanungen in der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong><br />

A. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich<br />

Guggenberg, Wolfhof und Rechthal.<br />

B. Aufstellung der Bebauungspläne:<br />

„Guggenberg – westliche und östliche Erweiterung“,<br />

„Wolfhof – östliche Erweiterung“ und<br />

„Rechthal – nördliche Erweiterung St. Leonhard“<br />

Entsprechend der Aufstellungsbeschlüsse vom 27.11.2012 bzw.<br />

08.05.<strong>2013</strong> wurden zu oben genannten Vorhaben Vorentwürfe beauftragt.<br />

Frau Winzinger vom gleichnamigen Büro für Architektur und Städtebau<br />

in Diessen am Ammersee erläutert in der Sitzung die hierzu<br />

ausgearbeiteten Entwürfe.<br />

Nach Diskussion sollen noch Regelungen zu Gehwegen, Grünflächen<br />

und der grundsätzliche Ausschluss von Tiefgaragen in den<br />

Entwurf eingearbeitet werden.<br />

Der Gemeinderat billigt die Vorentwürfe und beauftragt die Verwaltung<br />

das weitere Verfahren (vorzeitige Bürgerbeteiligung und die<br />

Einbeziehung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.<br />

Beschluss: 10:2<br />

4.1. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Anbau eines Wintergartens an bestehende<br />

Doppelhaushälfte, Flurnummer 59/1, Gemarkung<br />

<strong>Wessobrunn</strong>, Masson-Wawer Wintergarten GmbH<br />

für Bettina Kohler<br />

Am 04.07.<strong>2013</strong> wurde von der Firma Masson-Wawer Wintergarten<br />

GmbH für Frau Bettina Kohler ein Antrag auf Baugenehmigung in<br />

der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Anbau eines Wintergartens<br />

an bestehende Doppelhaushälfte“ – Verzeichnis-Nr. <strong>2013</strong>/014<br />

– auf dem Flurstück Nr. 59 / 1 der Gemarkung <strong>Wessobrunn</strong> (Lagebezeichnung:<br />

Oberer Lüßweg 8) das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Beschluss: 10:2<br />

4.2. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Bau eines Zwerchgiebels mit Balkon und einer<br />

Giebelgaube, Flurnummer 964/2, Gemarkung Forst,<br />

Peter und Marianne Bertl<br />

Am 12.07.<strong>2013</strong> wurde von Peter und Marianne Bertl ein Antrag auf<br />

Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Bau eines Zwerchgiebels<br />

mit Balkon und einer Giebelgaube“ – Verzeichnis-Nr. <strong>2013</strong>/015 –<br />

auf dem Flurstück Nr. 964 / 2 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung:<br />

Wolfhof 2) das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Beschluss: 11:1<br />

4.3. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Neubau eines Milchziegenstalles<br />

Flurnummer 1565, Gemarkung Forst,<br />

Johann Staltmayr<br />

Am 15.07.<strong>2013</strong> wurde von Herrn Johann Staltmayr ein Antrag auf<br />

Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Milchziegenstalles“<br />

– Verzeichnis-Nr. <strong>2013</strong>/016 – auf dem Flurstück Nr.<br />

1565 der Gemarkung Forst (Lagebezeichnung: Oberforst 1a) das<br />

gemeindliche Einvernehmen unter folgender Bedingung:<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde auf<br />

eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden Brandschutzes<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag in eigener<br />

Verantwortung abzuschließen.<br />

Anmerkungen/Hinweise:<br />

• Abwehrender Brandschutz: Nach Aussage des Bauhofs (Herr<br />

G. Steigenberger) ist im Gemeindeteil Ober-/Unterforst ein<br />

Hydrant vorhanden. Da dieser jedoch für die zusätzliche<br />

Baumaßnahme nicht ausreicht, wird eine Erklärung zum<br />

abwehrenden Brandschutz gefordert.<br />

• Verkehrsmäßige Erschließung des Baugrundstücks: Das<br />

Grundstück verfügt über eine unmittelbare Anbindung an<br />

die Kreisstraße WM 8 und kann ferner über das im Eigentum<br />

des Bauherrn befindliche Wegegrundstück Flur-Nr. 1568/1,<br />

Gemarkung Forst, angefahren werden. Allerdings kann<br />

nicht beurteilt werden, in wie weit die Zufahrten rechtlich<br />

gesichert sind.]<br />

Beschluss: 12:0<br />

4.4. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Anbau an bestehenden Maschinenstadel<br />

Flurnummer 96, Gemarkung Haid,<br />

Alfons und Sieglinde Degenhart<br />

Am 12.07.<strong>2013</strong> wurde von Alfons und Sieglinde Degenhart ein Antrag<br />

auf Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

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