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November 2013 - Wessobrunn

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<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 10 – 11 / <strong>2013</strong><br />

Rathausnachrichten<br />

Rathausnachrichten<br />

Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag,<br />

02.07.<strong>2013</strong> im Gasthaus zur Post in <strong>Wessobrunn</strong><br />

TOP 1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen<br />

Sitzung vom 04.06.<strong>2013</strong><br />

Die Niederschrift vom 04.06.<strong>2013</strong> wird mit 10:0 Stimmen genehmigt<br />

(GR Lutz und GR Rohrmoser nahmen wegen Nichtanwesenheit<br />

am Sitzungstag nicht an der Abstimmung teil).<br />

Beschluss: 10:0<br />

TOP 2. Jahresrechnung 2012<br />

Kämmerer Schleich erläutert den GR den Jahresabschluss 2012 und<br />

klärt hierzu offene Fragen der Gemeinderäte.<br />

I. Sachverhalt:<br />

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 ist über folgende Beschlussvorschläge<br />

abzustimmen:<br />

II. Beschlussvorschläge:<br />

a) Bildung von Haushaltseinnahme- und –ausgaberesten<br />

gem. § 79 Abs. 2 KommHV<br />

Aus nicht eingenommenen bzw. nicht ausgegebenen Beträgen<br />

des Jahres 2012 werden folgende Reste in das Jahr<br />

<strong>2013</strong> übertragen:<br />

Einnahmen:<br />

Keine<br />

Ausgaben (alle im Vermögenshaushalt):<br />

HSt. 0600.9400 26.608,50 €<br />

Sanierung Rathaus/Museum, je 50 %<br />

HSt. 1300.9350-03 32.784,34 €<br />

Mehrzweckfahrzeug Forst<br />

HSt. 2110.9350 15.066,00 €<br />

Möblierung Grundschule<br />

HSt. 3210.9440 26.608,50 €<br />

Sanierung Rathaus/Museum, je 50 %<br />

HSt. 6300.9500 55.000,00 €<br />

Generalsanierung/Neubau Gemeindestraßen,<br />

HSt. 7000.9350-011 16.000,00 €<br />

Dritte Schmutzwasserpumpe für PW Zellsee<br />

HSt. 7191.9400 10.000,00 €<br />

Öffentliche Toilette in Forst<br />

HSt. 7500.9350 3.500,00 €<br />

Grabverbau für Friedhof in <strong>Wessobrunn</strong><br />

HSt. 7500.9500 5.000,00 €<br />

Treppe im Friedhof <strong>Wessobrunn</strong><br />

HSt. 7600.9300 8.000,00 €<br />

Beteiligg. an Energieversorgungsanlagen (z.B.Windkraft)<br />

HSt. 7800.9500 28.260,96 €<br />

Generalsanierung/Neubau Feld- u. Waldwege<br />

HSt. 8150.9400 82.146,18 €<br />

Weiteres Wasserkraftwerk u. Windrad f. Wasserwerk<br />

HSt. 8150.9400 25.766,70 €<br />

Wasserleitungsbau<br />

HSt. 8891.9321 5.000,00 €<br />

Kauf von Ausgleichsflächen<br />

Zus. 339.741,18 €<br />

Beschluss: 12:0<br />

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben des Jahres 2012<br />

Überplanmäßige Ausgaben sind Ausgaben, die die im<br />

Haushaltsplan veranschlagten Beträge übersteigen. Außerplanmäßige<br />

Ausgaben sind Ausgaben, für deren Zweck im<br />

Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren. Überschreitungen<br />

von mehr als 400 € sind im Rechenschaftsbericht<br />

unter Abschnitt XV aufgelistet.<br />

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres<br />

2012 werden genehmigt.<br />

Beschluss: 12:0<br />

c) Genehmigung der Jahresrechnung 2012<br />

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird mit<br />

folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:<br />

Verwaltungshaushalt: 3.547.470,10 €<br />

Vermögenshaushalt: 1.726.154,99 €<br />

Zus. 5.273.625,09 €.<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 3. Fortschreibung Landesentwicklungsprogramms<br />

Bayern (LEP): erneute Anhörung<br />

Die überarbeitete Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms<br />

seitens der Regierung liegt vor. Die Änderungswünsche der<br />

Gemeindeverwaltung zum Bereich Siedlungsstruktur wurden nicht<br />

komplett erfüllt, allerdings kann die Gemeinde mit dem Kompromiss<br />

leben. Der Gemeinderat beschließt daher, dass die Gemeinde<br />

<strong>Wessobrunn</strong> an einer erneuten Anhörung nicht mehr teilnehmen<br />

wird.<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 4. Bauangelegenheiten – Baugenehmigungen -<br />

Bauleitplanung<br />

4.1. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Anbau an das bestehende Wohnhaus<br />

Flur Nr. 635, Gemarkung <strong>Wessobrunn</strong>,<br />

Florian und Barbara Künne<br />

Am 14.06.<strong>2013</strong> wurde von Florian und Barbara Künne ein Antrag<br />

auf Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Anbau an das bestehende<br />

Wohnhaus“ – Verzeichnis-Nr. <strong>2013</strong>/013 – auf dem Flurstück Nr.<br />

635 / 1 der Gemarkung <strong>Wessobrunn</strong> (Lagebezeichnung: Zellsee 13)<br />

das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen:<br />

1. Der Antragsteller verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde,<br />

auf eigene Kosten dem Erfordernis des abwehrenden<br />

Brandschutzes Rechnung zu tragen.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Vertrag<br />

in eigener Verantwortung abzuschließen.<br />

2. Die Wasserversorgung ist durch den Wasserbeschaffungsverband<br />

Lichtenau-Zellsee gesichert.<br />

Beschluss: 12:0<br />

4.2. Energieeffizientes, zukunftsorientiertes Bauen:<br />

Aufnahme eines Punktekatalogs in zukünftige<br />

Bebauungspläne: Grundsatzentscheidung<br />

Auch in der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> wird nachhaltiges, energieeffizientes,<br />

zukunftsorientiertes Bauen immer wichtiger. Da direkte Vorschriften<br />

diesbezügl. in Bebauungsplänen nur sehr eingeschränkt<br />

möglich sind stellt sich die Grundsatzfrage, ob für Bauherren nicht<br />

Anreize und Anregungen geschaffen werden sollen, mit Hilfe eines<br />

Punktesystems entsprechende Maßnahmen zu realisieren und diese<br />

mit einem finanziellen Anreiz zu versehen.<br />

Als Beispiel für einen derartigen Punktekatalog kann die Gemeinde<br />

Pfronten dienen. Hier wurde pro erreichtem Punkt eine Rückerstattung<br />

von 50 Cent /m² Grundstücksfläche an den Bauherren zurückbezahlt.<br />

Nach eingehender Diskussion einigt sich der Gemeinderat auf folgende<br />

Eckpunkte:<br />

- Grundsätzlich soll der Bauherr selbst entscheiden, was er wie<br />

bauen möchte<br />

- Punktekatalog soll wenn, auch für Sanierungen gelten und nicht<br />

nur für Neubauten<br />

- Es sollen lediglich Anreize geschaffen werden, keine Vorschriften<br />

- Genaue Prüfung, welche Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind<br />

- Richtlinien sollen parallel zum Bebauungsplan entstehen<br />

Die gesamte Diskussion soll im Arbeitskreis Energie weitergeführt<br />

und vertieft werden.<br />

TOP 5. Gemeindliche Spende für Hochwassergeschädigte<br />

Mit Schreiben vom 11.06.<strong>2013</strong> bittet der Bayer. Gemeindetag die<br />

Städte und Gemeinden um Spenden zugunsten der vom Hochwasser<br />

betroffenen Gemeinden. Das Geld soll der Wiederherstellung<br />

kommunaler Infrastruktur (Brücken, Straßen, Gebäude) kreisangehöriger<br />

Kommunen dienen.<br />

Seitens des Bayer. Staatsministeriums für Inneres werden derartige<br />

Spenden als zulässig angesehen, müssen allerdings vom Gemeinderat<br />

beschlossen werden.<br />

Sollte sich die Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> beteiligen, wäre ein tauglicher<br />

Maßstab, einen bestimmten Betrag je Gemeindebürger zu<br />

spenden.<br />

Da entsprechende Mittel im Haushalt nicht eingeplant sind, könnten<br />

für die Deckung Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer<br />

herangezogen werden.<br />

Der Gemeinderat beschließt eine Spende für die Hochwassergeschädigten<br />

an den Bayer. Gemeindetag in Höhe von 2 € je Einwohner.<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 6. Schülerbeförderung Kinder <strong>Wessobrunn</strong> zur<br />

Realschule Peißenberg<br />

Einige Schüler aus unserem Gemeindegebiet möchten gerne die<br />

Realschule in Peißenberg alternativ zur Realschule in Weilheim besuchen.<br />

Allerdings soll der Schulbusverkehr nach Peißenberg wegen<br />

Wegfall der Wirtschaftsschule in Peißenberg eingestellt werden und<br />

die Eltern müssten daher die Beförderungskosten selbst tragen. Die<br />

Eltern haben gegen diese Regelung Einspruch eingelegt.<br />

Von seiten der Gemeinde wurde nun folgender Kompromissversuch<br />

geg. dem LRA vorgeschlagen: für die nächsten zwei Jahre (solange<br />

noch ältere Schüler nach Peißenberg fahren, die höhere Jahrgangsstufen<br />

besuchen und der Bus sowieso noch fährt) können die Kinder<br />

unter den selben Beförderungsbedingungen die Peißenberger<br />

Schule besuchen wie bisher. Bis dahin kann dann die Zeit genutzt<br />

werden, um eine einvernehmliche dauerhafte Regelung zu finden.<br />

In diesem Zusammenhang berichtet BGM Dinter dem Gemeinderat<br />

von der nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise des Schulausschusses<br />

beim LRA zu diesem Thema: vor zwei Jahren wurde dieses<br />

Thema auf Antrag der Gemeinde im Schulausschuss beraten und<br />

entschieden, dass den Kindern aus dem Gemeindegebiet die Möglichkeit<br />

eröffnet wird auch die Peißenberger Schule zu besuchen.<br />

In der darauf folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses<br />

wurde dieser Beschluss dann allerdings wieder aufgehoben ohne<br />

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