November 2013 - Wessobrunn

November 2013 - Wessobrunn November 2013 - Wessobrunn

12.01.2015 Aufrufe

Wessobrunner Gemeindeblatt 10 – 11 / 2013 Rathausnachrichten Rathausnachrichten Hinweis auf Abschlagszahlungen zum 15.11.2013 für Wasserverbrauchsgebühren bzw. Kanalbenutzungsgebühren Grundsteuer A und B Alle Bürger, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, die am 15.11.2013 anstehenden Abschlagszahlungen für Wasserverbrauchsgebühren bzw. KanaIbenutzungsgebühren sowie Grundsteuer zu überweisen. Bei Rückfragen geben Ihnen gerne Frau Posch 08809/31-377oder Herr Krenner 08809 / 31-333 weitere Auskünfte. Dauerauftrag Wenn Sie für die Zahlungen an die Gemeinde einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, achten Sie bitte darauf diesen den neuen Bescheiden/Beträgen (z.B. Wasser /Kanal) anzupassen. Wegen der SEPA-Umstellung kann es bei der Erstellung der Bescheide für Wasserverbrauch und Kanal zu Verzögerungen kommen. Wir sind jedoch bemüht die Fälligkeit 15.11 wie gewohnt einzuhalten. SEPA-Umstellung – betrifft alle Abbucher ! Stichtag 01. Februar 2014 Für EU-Bürger und Unternehmen wurde ein gemeinsames Zahlungssystem vorgeschrieben. Endgültig umgestellt wird am 1. Februar 2014: Alle Überweisungen und Lastschriften werden dann nur noch mit SEPA (Single Euro Payments Area) abgewickelt. Im Rahmen der Umstellung kommt es zu einigen Neuerungen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen (auch bekannt als Bankeinzug oder Abbucher) werden durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst. Die Gemeinde muss dieses ab dem 01.02.2014 immer im Original mit Originalunterschrift des Kontoinhabers vorliegen haben, bevor ein Bankkonto belastet werden darf. Die vorliegenden Einzugsermächtigungen werden geprüft und – soweit möglich – in ein SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet. Sollte eine Umdeutung nicht möglich sein, erhalten Sie einen Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Wir helfen Ihnen gerne. Eine Umdeutung alter Einzugsermächtigungen ist insbesondere dann nicht möglich, wenn diese per Fax, Telefon oder eMail übermittelt wurden. Kurze Erklärung der Begriffe Kontonummer und Bankleitzahl werden bei SEPA durch IBAN und BIC ersetzt. Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer, der Zwischenraum wird mit Null aufgefüllt. Schon seit 2003 steht die IBAN auf jedem Kontoauszug, manchmal auch auf Bankkarten. Der internationale Code zur Identifizierung der Bank ( BIC ) ersetzt bei SEPA die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht beziehungsweise elf Zeichen. Da die Bankleitzahl in der IBAN enthalten ist, soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland. Zur eindeutigen Identifikation wird künftig eine Gläubiger-Identifikationsnummer auf dem Kontoauszug angegeben. Die Gläubiger- Identifikationsnummer ist eine neue, für das Lastschriftverfahren notwendige Identifikationsnummer. Sie identifiziert den Zahlungsempfänger (z.B. Gemeinde Wessobrunn) im Lastschriftwesen eindeutig. Sie ist ein zwingendes Merkmal in jedem Lastschriftmandat und wird ab 2014 auch auf den Bescheiden der Gemeinde Wessobrunn ersichtlich sein, sie lautet: DE76GEM00000127902. Jeder Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren (= Sie als Bürger) erhält zudem eine Mandatsreferenz. Diese ist eine individuell und eindeutig vergebene Kennzeichnung eines Mandats. Sie wird vom Zahlungsempfänger (Gemeinde Wessobrunn) zugewiesen. Durch die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer wird das SEPA-Lastschriftmandat eindeutig identifiziert. Weiter Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://sepa-portal.com/ 14 15

<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 10 – 11 / <strong>2013</strong><br />

Rathausnachrichten<br />

Rathausnachrichten<br />

Hinweis auf Abschlagszahlungen zum 15.11.<strong>2013</strong> für<br />

Wasserverbrauchsgebühren bzw. Kanalbenutzungsgebühren<br />

Grundsteuer A und B<br />

Alle Bürger, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, die am 15.11.<strong>2013</strong> anstehenden<br />

Abschlagszahlungen für Wasserverbrauchsgebühren bzw. KanaIbenutzungsgebühren sowie Grundsteuer zu überweisen.<br />

Bei Rückfragen geben Ihnen gerne Frau Posch 08809/31-377oder Herr Krenner 08809 / 31-333 weitere Auskünfte.<br />

Dauerauftrag<br />

Wenn Sie für die Zahlungen an die Gemeinde einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, achten Sie bitte darauf diesen den<br />

neuen Bescheiden/Beträgen (z.B. Wasser /Kanal) anzupassen.<br />

Wegen der SEPA-Umstellung kann es bei der Erstellung der Bescheide für Wasserverbrauch und Kanal zu Verzögerungen kommen.<br />

Wir sind jedoch bemüht die Fälligkeit 15.11 wie gewohnt einzuhalten.<br />

SEPA-Umstellung – betrifft alle Abbucher ! Stichtag 01. Februar 2014<br />

Für EU-Bürger und Unternehmen wurde ein gemeinsames Zahlungssystem vorgeschrieben. Endgültig umgestellt wird am 1. Februar<br />

2014: Alle Überweisungen und Lastschriften werden dann nur noch mit SEPA (Single Euro Payments Area) abgewickelt. Im Rahmen der<br />

Umstellung kommt es zu einigen Neuerungen.<br />

Die bisherigen Einzugsermächtigungen (auch bekannt als Bankeinzug oder Abbucher) werden durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst.<br />

Die Gemeinde muss dieses ab dem 01.02.2014 immer im Original mit Originalunterschrift des Kontoinhabers vorliegen haben, bevor ein<br />

Bankkonto belastet werden darf.<br />

Die vorliegenden Einzugsermächtigungen werden geprüft und – soweit möglich – in ein SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet. Sollte<br />

eine Umdeutung nicht möglich sein, erhalten Sie einen Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Wir helfen Ihnen gerne.<br />

Eine Umdeutung alter Einzugsermächtigungen ist insbesondere dann nicht möglich, wenn diese per Fax, Telefon oder eMail übermittelt<br />

wurden.<br />

Kurze Erklärung der Begriffe<br />

Kontonummer und Bankleitzahl werden bei SEPA durch IBAN und BIC ersetzt. Die IBAN besteht aus Buchstaben und Zahlen. Sie beginnt<br />

mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland<br />

sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer, der Zwischenraum wird mit Null aufgefüllt. Schon seit 2003 steht die IBAN auf jedem<br />

Kontoauszug, manchmal auch auf Bankkarten.<br />

Der internationale Code zur Identifizierung der Bank ( BIC ) ersetzt bei SEPA die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge,<br />

die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht beziehungsweise elf Zeichen.<br />

Da die Bankleitzahl in der IBAN enthalten ist, soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch<br />

bei Zahlungen ins Ausland.<br />

Zur eindeutigen Identifikation wird künftig eine Gläubiger-Identifikationsnummer auf dem Kontoauszug angegeben. Die Gläubiger-<br />

Identifikationsnummer ist eine neue, für das Lastschriftverfahren notwendige Identifikationsnummer. Sie identifiziert den Zahlungsempfänger<br />

(z.B. Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong>) im Lastschriftwesen eindeutig. Sie ist ein zwingendes Merkmal in jedem Lastschriftmandat und<br />

wird ab 2014 auch auf den Bescheiden der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong> ersichtlich sein, sie lautet: DE76GEM00000127902.<br />

Jeder Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren (= Sie als Bürger) erhält zudem eine Mandatsreferenz. Diese ist eine individuell und<br />

eindeutig vergebene Kennzeichnung eines Mandats. Sie wird vom Zahlungsempfänger (Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong>) zugewiesen. Durch die<br />

Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer wird das SEPA-Lastschriftmandat eindeutig identifiziert.<br />

Weiter Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://sepa-portal.com/<br />

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