November 2013 - Wessobrunn

November 2013 - Wessobrunn November 2013 - Wessobrunn

12.01.2015 Aufrufe

Wessobrunner Gemeindeblatt 10 – 11 / 2013 Rathausnachrichten Rathausnachrichten Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor. Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Anbau an den bestehenden Maschinenstadel“ – Verzeichnis-Nr. 2013/017 – auf dem Flurstück Nr. 96 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Schloßbergstraße 15) das gemeindliche Einvernehmen. Beschluss: 12:0 4.5. Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Flurnummer 27/3, Gemarkung Haid, Dr. Hendrik Höhfeld und Rosa-Maria Acilu Imberlón Am 17.07.2013 wurde von Frau Acilu Imberlón Rosa Maria und Herrn Dr. Höhfeld Hendrik ein Antrag auf Baugenehmigung in der Gemeindeverwaltung eingereicht. Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 04 (Seb.-Jaud- Str./Haider Str.) WA werden nicht eingehalten: • Ausrichtung des Firstes von Ost nach West [BPlan Zeichnung Firstrichtung von Norden nach Süden) • Farbänderung der Fenster auf weiß (BPlan Ziff. 3.5 Abs. 2 S. 3: „Im Bereich des Holzmantels muß die Farbe der Fenster dem Holz angeglichen werden.“] • Für das Baugrundstück ist eine überbaubare Grundfläche für das Wohnhaus von 113 m² festgesetzt. Die überbaubare Fläche darf um 50 % aus 113 m² = 56,5 m² für Garage, Stellplatz, Zufahrt und Terasse überschritten werden. Nach § 20 Abs. 4 Satz 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann im Einzelfall von der Einhaltung der errechnenden Grenze (hier SOLL: 56,5 m²; IST lt. Antrag: 104,40 m²) abgesehen werden, bei 1. Überschreitung mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürliche Funktionen des Bodens oder 2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde. Anmerkung: Nach Ziff. 3.3 Abs. 3 des Bebauungsplanes werden für alle Nichtwohngebäude (Garagen, ..) Satteldächer zwingend festgesetzt. Im vorliegenden Fall kann die Garage als „ins Wohnhaus integriert“ angesehen werden, so dass von dieser Verpflichtung abgesehen werden kann (vgl. hierzu Ziff. 4.1 Abs. 3 S. 2). Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor. Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“ – Verzeichnis-Nr. 2013/018 – auf dem Flurstück Nr. 27 / 3 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Sebastian- Jaud-Straße 18) das gemeindliche Einvernehmen. Hierzu wird zu o.g. Punkten eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gewährt: Beschluss: 12:0 4.6. Bauleitplanung Bebauungsplan „Ortskern Wessobrunn – 1. Änderung“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss A. Behandlung der eingegangenen Stellung nahmen: Abwägung der Stellungnahmen, wie sie zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragen wurden. Das Landratsamt Weilheim-Schongau wurde mit Schreiben vom 25.04.2013 mit Frist zum 14.06.2013 beteiligt. Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 25.04.2013 bis zum 27.05.2013 durchgeführt. 1. Landratsamt Weilheim-Schongau – Bauamt vom 11.06.2013 Az: 610-2;SG 40 Nr. 14 Stellungnahme (auszugsweise abgedruckt): (Seite 2) Der Gemeinderat nimmt die Stellungsnahme des LRA zur Kenntnis und wägt diese ab: Da sich der befürchtete Umgehungstatbestand nur auf Neubauten beziehen kann, im gesamten Bebauungsplangebiet aber nur sehr wenige freie Bauflächen vorhanden sind, betrachtet der Gemeinderat die genannten Befürchtungen als unbegründet. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, und die Baugenehmigungsbehörde gem § 34 BauGB das Einfügungsgebot ohnehin prüfen muss sind auch die vorgeschlagenen konkreteren Formulierungen aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich. Beschluss: 12:0 2. Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit: Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen. B. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 “Ortskern Wessobrunn“ in der Fassung vom 20.03.2013, bestehend aus den textlichen Festsetzungen – Satzungstext -, der Bebauungsplanzeichnung und der Begründung, unter Einarbeitung des unter Buchstabe A. beschlossenen Abwägungsergebnisses (falls erforderlich) als Satzung. Beschluss: 12:0 4.7. Gestattung / Stellungnahme zum Denkmalschutz Armin Gehrke; Klosterhof 7, Wessobrunn Zur Installation einer Wärmepumpe beantragt Herr Gehrke mit Schreiben vom 19.07.2013 die Genehmigung des Gemeinderates zur dafür notwendigen Anbringung eines waschmaschinengroßen Ventilators an der Außenfassade seines Hauses am Klosterhof 7a, EG. Das Gebäude befindet sich in Privatbesitz, der Grund, der mit dem Ventilator überbaut werden soll, der Gemeinde Wessobrunn. Zur Realisierung des Vorhabens benötigt der Antragsteller daher: 1. eine (privatrechtliche) Gestattung zur Benutzung eines gemeindlichen Grundstücks (incl. Luftraumes), da das Grundstück von Herrn Gehrke mit seiner Hauswand endet und 2. eine (öffentlich-rechtliche) Stellungnahme der Gemeinde zum Denkmalschutz. Nach Diskussion beschließt der GR, den Antrag aus Gründen des Ensembleschutzes abzulehnen. Gleichzeitig wird die Erlaubnis erteilt, den Ventilator auf der gegenüberliegenden Wegeseite, in einem der sich, ebenfalls auf Gemeindegrund, befindlichen Schuppen, in abgeschirmter, eingehauster Ausführung einzubauen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Emissionspegel/Schalleistungspegel der Wärmepumpenanlage unter 55 dB liegt, und dies gegenüber der Gemeinde durch geeignete Maßnahmen, nachgewiesen werden muss. Beschluss: 12:0 TOP 5. Festlegung Sanierungsreihenfolge Ortsstraßen und asphaltierte Feld und Waldwege Die Sanierungsreihenfolge der Ortsstraßen und asphaltierten Feldund Waldwege wird wie folgt festgelegt: 1. Lindenplatz (Auffahrt Richtung Gasthaus zur Post) 2. Straße nach Seehäusl / Abzweigung Richtung Staatsstraße nach Rott 3. Blaik 4. Mehrzweckhalle 5. Schlitten 6. Metzengasse 7. Guggenberg Beschluss: 12:0 TOP 6. Gemeindewaldbewirtschaftung: Vorläufiger Jahresplan 2013 – 2014 Gemäß Forstwirtschaftsplan beträgt der Soll-Jahreseinschlag in den gemeindeeigenen Wäldern 230 fm. Da diese Menge in den vergangenen Jahren nicht erreicht wurde, werden für die Saison 2013-2014 insgesamt ca. 316 fm vorgeschlagen und ausgezeichnet. Des weiteren sind Tannen- und Erlenpflanzungen und Zaunbaumaßnahmen zum Tannenschutz vorgesehen. Per Saldo wird ein Ertrag ca. 16.000.- € erwartet. TOP 7. Versicherungswesen: Abschluss Elektronikversicherung Dem Abschluss einer pauschalen Elektronikversicherung für die Steuerungstechnik der Kläranlage Paterzell - Schlitten mit einer Gesamtversicherungssumme mit MwSt von 100.000 € zu einem Jahresbeitrag von 650 € (netto) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Versicherungsschutz vertraglich abzuschließen. Beschluss: 12:0 TOP 8. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 02.07.2013: Es wurden folgende Aufträge vergeben: • Für den Bauhof wurden ein neuer John-Deere-Rasentraktor zum Preis von 3.375,11 € (netto) und ein Sabo-Rasenmäher zum Preis von 1.464,01 € (netto) durch die Fa. Waldmann, Forst, angeschafft. • Der GR hat ebenso beschlossen, die Sanierung der Feld- und Waldwege bis zunächst 59.400.- € durchzuführen. Ausgeführt werden die Arbeiten von der Firma Schneider, Altusried, Kies und dessen Lieferung übernimmt die Firma Koch Wessobrunn bzw. Kölbl Apfeldorf. Die Vorarbeiten erledigt die Firma Hofmann, Forst, zusammen mit unserem Bauhof. Die Priorität richtet sich dabei grundsätzlich nach der Anzahl der Anlieger die den jeweiligen Weg befahren müssen. • Bei der Abnahme der Abwasserentsorgung Schlitten – Paterzell monierte das WWA den von ihm selbst geforderten Rückhalteteich, da die Ablaufwerte nicht in Ordnung sind. Dies liegt daran, dass es aufgrund der geringen Ablaufmenge zu verstärkter Algenbildung kommt (bereits im Genehmigungsverfahren hat das Ing. Büro mooser auf diesen Sachverhalt verwiesen; dennoch wurde der Teich vorgeschrieben!) Nun verlangt das WWA einen geschlossenen Rückhaltemonolith für den gedrosselten Ablauf. Als Nachtrag lag ein Angebot der Firma Mall vor in Höhe von 3.114,83.- € (brutto). Der GR beschloss die Beauftragung der Firma Mall für den Pufferschacht / Ablauf. • Bei der Neubeschaffung des Mehrzweckfahrzeugs für die FFW Wessobrunn wurde vom Feuerwehrverein wegen des Einbaus einer besseren Funkanlage als ursprünglich vorgesehen, eine Erhöhung der gemeindlichen Kostenübernahme bzw. eine Reduzierung der Beteiligung des Feuerwehrvereins um 2000.- € beantragt. Der GR bewilligte 10 11

<strong>Wessobrunn</strong>er Gemeindeblatt 10 – 11 / <strong>2013</strong><br />

Rathausnachrichten<br />

Rathausnachrichten<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Anbau an den bestehenden<br />

Maschinenstadel“ – Verzeichnis-Nr. <strong>2013</strong>/017 – auf dem<br />

Flurstück Nr. 96 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Schloßbergstraße<br />

15) das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Beschluss: 12:0<br />

4.5. Antrag auf Baugenehmigung<br />

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage<br />

Flurnummer 27/3, Gemarkung Haid,<br />

Dr. Hendrik Höhfeld und Rosa-Maria Acilu Imberlón<br />

Am 17.07.<strong>2013</strong> wurde von Frau Acilu Imberlón Rosa Maria und<br />

Herrn Dr. Höhfeld Hendrik ein Antrag auf Baugenehmigung in der<br />

Gemeindeverwaltung eingereicht.<br />

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 04 (Seb.-Jaud-<br />

Str./Haider Str.) WA werden nicht eingehalten:<br />

• Ausrichtung des Firstes von Ost nach West [BPlan Zeichnung<br />

Firstrichtung von Norden nach Süden)<br />

• Farbänderung der Fenster auf weiß (BPlan Ziff. 3.5 Abs. 2 S.<br />

3: „Im Bereich des Holzmantels muß die Farbe der Fenster<br />

dem Holz angeglichen werden.“]<br />

• Für das Baugrundstück ist eine überbaubare Grundfläche<br />

für das Wohnhaus von 113 m² festgesetzt. Die überbaubare<br />

Fläche darf um 50 % aus 113 m² = 56,5 m² für Garage, Stellplatz,<br />

Zufahrt und Terasse überschritten werden.<br />

Nach § 20 Abs. 4 Satz 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann im<br />

Einzelfall von der Einhaltung der errechnenden Grenze (hier SOLL:<br />

56,5 m²; IST lt. Antrag: 104,40 m²) abgesehen werden, bei<br />

1. Überschreitung mit geringfügigen Auswirkungen auf die<br />

natürliche Funktionen des Bodens oder<br />

2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung<br />

der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung<br />

führen würde.<br />

Anmerkung:<br />

Nach Ziff. 3.3 Abs. 3 des Bebauungsplanes werden für alle Nichtwohngebäude<br />

(Garagen, ..) Satteldächer zwingend festgesetzt. Im<br />

vorliegenden Fall kann die Garage als „ins Wohnhaus integriert“<br />

angesehen werden, so dass von dieser Verpflichtung abgesehen<br />

werden kann (vgl. hierzu Ziff. 4.1 Abs. 3 S. 2).<br />

Die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen liegen dem Gemeinderat<br />

auszugsweise in Form einer Sitzungsvormerkung vor.<br />

Der Gemeinderat erteilt zu dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage“ – Verzeichnis-Nr. <strong>2013</strong>/018 – auf dem Flurstück<br />

Nr. 27 / 3 der Gemarkung Haid (Lagebezeichnung: Sebastian-<br />

Jaud-Straße 18) das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Hierzu wird zu o.g. Punkten eine Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes gewährt:<br />

Beschluss: 12:0<br />

4.6. Bauleitplanung<br />

Bebauungsplan „Ortskern <strong>Wessobrunn</strong> –<br />

1. Änderung“<br />

- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

- Satzungsbeschluss<br />

A. Behandlung der eingegangenen Stellung nahmen:<br />

Abwägung der Stellungnahmen, wie sie zum Verfahren<br />

nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragen wurden.<br />

Das Landratsamt Weilheim-Schongau wurde mit Schreiben<br />

vom 25.04.<strong>2013</strong> mit Frist zum 14.06.<strong>2013</strong> beteiligt. Die öffentliche<br />

Auslegung wurde in der Zeit vom 25.04.<strong>2013</strong> bis<br />

zum 27.05.<strong>2013</strong> durchgeführt.<br />

1. Landratsamt Weilheim-Schongau – Bauamt<br />

vom 11.06.<strong>2013</strong> Az: 610-2;SG 40 Nr. 14<br />

Stellungnahme (auszugsweise abgedruckt): (Seite 2)<br />

Der Gemeinderat nimmt die Stellungsnahme des LRA zur<br />

Kenntnis und wägt diese ab:<br />

Da sich der befürchtete Umgehungstatbestand nur auf Neubauten<br />

beziehen kann, im gesamten Bebauungsplangebiet<br />

aber nur sehr wenige freie Bauflächen vorhanden sind, betrachtet<br />

der Gemeinderat die genannten Befürchtungen als<br />

unbegründet. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan<br />

handelt, und die Baugenehmigungsbehörde gem §<br />

34 BauGB das Einfügungsgebot ohnehin prüfen muss sind<br />

auch die vorgeschlagenen konkreteren Formulierungen aus<br />

Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.<br />

Beschluss: 12:0<br />

2. Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit:<br />

Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

B. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB:<br />

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

Nr. 03 “Ortskern <strong>Wessobrunn</strong>“ in der Fassung<br />

vom 20.03.<strong>2013</strong>, bestehend aus den textlichen Festsetzungen<br />

– Satzungstext -, der Bebauungsplanzeichnung und<br />

der Begründung, unter Einarbeitung des unter Buchstabe<br />

A. beschlossenen Abwägungsergebnisses (falls erforderlich)<br />

als Satzung.<br />

Beschluss: 12:0<br />

4.7. Gestattung / Stellungnahme zum Denkmalschutz<br />

Armin Gehrke; Klosterhof 7, <strong>Wessobrunn</strong><br />

Zur Installation einer Wärmepumpe beantragt Herr Gehrke mit<br />

Schreiben vom 19.07.<strong>2013</strong> die Genehmigung des Gemeinderates<br />

zur dafür notwendigen Anbringung eines waschmaschinengroßen<br />

Ventilators an der Außenfassade seines Hauses am Klosterhof 7a,<br />

EG. Das Gebäude befindet sich in Privatbesitz, der Grund, der mit<br />

dem Ventilator überbaut werden soll, der Gemeinde <strong>Wessobrunn</strong>.<br />

Zur Realisierung des Vorhabens benötigt der Antragsteller daher:<br />

1. eine (privatrechtliche) Gestattung zur Benutzung eines gemeindlichen<br />

Grundstücks (incl. Luftraumes), da das Grundstück<br />

von Herrn Gehrke mit seiner Hauswand endet und<br />

2. eine (öffentlich-rechtliche) Stellungnahme der Gemeinde<br />

zum Denkmalschutz.<br />

Nach Diskussion beschließt der GR, den Antrag aus Gründen des Ensembleschutzes<br />

abzulehnen. Gleichzeitig wird die Erlaubnis erteilt,<br />

den Ventilator auf der gegenüberliegenden Wegeseite, in einem der<br />

sich, ebenfalls auf Gemeindegrund, befindlichen Schuppen, in abgeschirmter,<br />

eingehauster Ausführung einzubauen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Emissionspegel/Schalleistungspegel<br />

der Wärmepumpenanlage unter 55 dB liegt, und dies<br />

gegenüber der Gemeinde durch geeignete Maßnahmen, nachgewiesen<br />

werden muss.<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 5. Festlegung Sanierungsreihenfolge Ortsstraßen<br />

und asphaltierte Feld und Waldwege<br />

Die Sanierungsreihenfolge der Ortsstraßen und asphaltierten Feldund<br />

Waldwege wird wie folgt festgelegt:<br />

1. Lindenplatz (Auffahrt Richtung Gasthaus zur Post)<br />

2. Straße nach Seehäusl / Abzweigung Richtung Staatsstraße<br />

nach Rott<br />

3. Blaik<br />

4. Mehrzweckhalle<br />

5. Schlitten<br />

6. Metzengasse<br />

7. Guggenberg<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 6. Gemeindewaldbewirtschaftung:<br />

Vorläufiger Jahresplan <strong>2013</strong> – 2014<br />

Gemäß Forstwirtschaftsplan beträgt der Soll-Jahreseinschlag in<br />

den gemeindeeigenen Wäldern 230 fm. Da diese Menge in den<br />

vergangenen Jahren nicht erreicht wurde, werden für die Saison<br />

<strong>2013</strong>-2014 insgesamt ca. 316 fm vorgeschlagen und ausgezeichnet.<br />

Des weiteren sind Tannen- und Erlenpflanzungen und Zaunbaumaßnahmen<br />

zum Tannenschutz vorgesehen.<br />

Per Saldo wird ein Ertrag ca. 16.000.- € erwartet.<br />

TOP 7. Versicherungswesen:<br />

Abschluss Elektronikversicherung<br />

Dem Abschluss einer pauschalen Elektronikversicherung für die<br />

Steuerungstechnik der Kläranlage Paterzell - Schlitten mit einer Gesamtversicherungssumme<br />

mit MwSt von 100.000 € zu einem Jahresbeitrag<br />

von 650 € (netto) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird<br />

ermächtigt, den Versicherungsschutz vertraglich abzuschließen.<br />

Beschluss: 12:0<br />

TOP 8. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes<br />

Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung am<br />

02.07.<strong>2013</strong>:<br />

Es wurden folgende Aufträge vergeben:<br />

• Für den Bauhof wurden ein neuer John-Deere-Rasentraktor<br />

zum Preis von 3.375,11 € (netto) und ein Sabo-Rasenmäher<br />

zum Preis von 1.464,01 € (netto) durch die Fa. Waldmann,<br />

Forst, angeschafft.<br />

• Der GR hat ebenso beschlossen, die Sanierung der Feld- und<br />

Waldwege bis zunächst 59.400.- € durchzuführen. Ausgeführt<br />

werden die Arbeiten von der Firma Schneider, Altusried,<br />

Kies und dessen Lieferung übernimmt die Firma Koch<br />

<strong>Wessobrunn</strong> bzw. Kölbl Apfeldorf. Die Vorarbeiten erledigt<br />

die Firma Hofmann, Forst, zusammen mit unserem Bauhof.<br />

Die Priorität richtet sich dabei grundsätzlich nach der Anzahl<br />

der Anlieger die den jeweiligen Weg befahren müssen.<br />

• Bei der Abnahme der Abwasserentsorgung Schlitten – Paterzell<br />

monierte das WWA den von ihm selbst geforderten<br />

Rückhalteteich, da die Ablaufwerte nicht in Ordnung sind.<br />

Dies liegt daran, dass es aufgrund der geringen Ablaufmenge<br />

zu verstärkter Algenbildung kommt (bereits im Genehmigungsverfahren<br />

hat das Ing. Büro mooser auf diesen<br />

Sachverhalt verwiesen; dennoch wurde der Teich vorgeschrieben!)<br />

Nun verlangt das WWA einen geschlossenen Rückhaltemonolith<br />

für den gedrosselten Ablauf.<br />

Als Nachtrag lag ein Angebot der Firma Mall vor in Höhe von<br />

3.114,83.- € (brutto).<br />

Der GR beschloss die Beauftragung der Firma Mall für den<br />

Pufferschacht / Ablauf.<br />

• Bei der Neubeschaffung des Mehrzweckfahrzeugs für die<br />

FFW <strong>Wessobrunn</strong> wurde vom Feuerwehrverein wegen<br />

des Einbaus einer besseren Funkanlage als ursprünglich<br />

vorgesehen, eine Erhöhung der gemeindlichen Kostenübernahme<br />

bzw. eine Reduzierung der Beteiligung des<br />

Feuerwehrvereins um 2000.- € beantragt. Der GR bewilligte<br />

10 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!