Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen
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TOP 10<br />
Einverleibung des Grundstückes 134/20, KG <strong>Traunkirchen</strong> im Ausmaß von 57 m 2 für die<br />
Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> lt. Schreiben der ÖBF AG, Wien vom 5. April <strong>201</strong>1 – Beratung<br />
und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt das Schreiben der Österreichischen Bundesforste AG vom 05.04.<strong>201</strong>1<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Im Zuge der Projektabwicklung der Umfahrung <strong>Traunkirchen</strong> durch das Land erfolgte keine Abgeltung für<br />
die angeführte Grundabtretung. Es besteht eine offene Forderung von € 248,52.<br />
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag, die Einverleibung des Grundstückes<br />
134/20, KG <strong>Traunkirchen</strong> im Ausmaß von 57 m 2 für die Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> lt. Schreiben der ÖBF<br />
AG, Wien vom 5. April <strong>201</strong>1 zu beschließen, abstimmen. Für die Grundabtretung sind € 248,52 noch zu<br />
begleichen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 11<br />
Kaufvertrag mit Herrn Dr. Peter Hans Clodi, Uferstraße 16, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> betr.<br />
Grundstück 547/2, KG Mühlbachberg im Ausmaß von 450 m 2 lt. Grundsatzbeschluss vom<br />
10. Februar <strong>201</strong>1 – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass in der <strong>Gemeinderat</strong>ssitzung am 10.02.<strong>201</strong>1 ein Grundsatzbeschluss<br />
durchgeführt wurde und ersucht den Amtsleiter, den Kaufvertrag zwischen Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> und<br />
Dr. Peter Hans Clodi, Uferstraße 16, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen (liegt dem<br />
Originalprotokoll bei).<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag, den Kaufvertrag<br />
zwischen der Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> und Herrn Dr. Peter Hans Clodi, Uferstraße 16, 4801 <strong>Traunkirchen</strong><br />
betreffend das Grundstück 547/2, KG Mühlbachberg im Ausmaß von 450 m 2 zum Kaufpreis von € 900,00<br />
zu beschließen, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 12<br />
Ansuchen vom 6. Juni <strong>201</strong>1 von Herrn Dr. Thomas Gruber, Siegesbach 3 und Brigitte<br />
und Werner Feichtinger, Siegesbach 1 um Übertragung des Eigentumsrechtes der neu<br />
gebildeten Grundstücke 127/19 und 127/18 im Ausmaß von insgesamt 684 m 2 – Beratung<br />
und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Antrag von Dr. Thomas Gruber und Brigitte und Werner Feichtinger vom<br />
06.06.<strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der Bauausschuss darüber beraten hat und dass unter der<br />
Voraussetzung der Zustimmung des <strong>Gemeinderat</strong>es die Übertragung des Eigentumsrechtes der neu<br />
gebildeten Grundstücke auch ohne Kaufvertrag, sondern mittels diesem Ansuchen, durchgeführt werden<br />
kann.<br />
Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, das Ansuchen des Herrn Dr. Thomas Gruber,<br />
Siegesbach 3 und Brigitte und Werner Feichtinger, Siegesbach 1, um Übertragung des Eigentumsrechtes<br />
der neu gebildeten Grundstücke 127/19 und 127/18 im Ausmaß von insgesamt 1527 m 2 - unter der<br />
Voraussetzung, dass sämtliche Vermessungs- und Verwaltungsgebühren die Käufer zu tragen haben -<br />
zu beschließen (Basis dafür ist der § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz).<br />
Einstimmig angenommen<br />
GR Werner Feichtinger nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil