Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen
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Familie Mayr ist seit Jahrzehnten Eigentümer und Bewirtschafter der Liegenschaft Mühlbachberg 49 mit<br />
einem Flächenausmaß von insgesamt 3.262 m², davon sind 211 m² als Baufläche und 3.051 m² als<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen (Plan liegt dem Originalprotokoll bei). Weiters besitzt die<br />
Familie Mayr die Liegenschaft Mühlbachberg 37 mit einem Flächenausmaß von 431 m².<br />
Südlich und nördlich der Liegenschaft grenzen ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen an, wo diese<br />
Tierhaltung (Weidehaltung) kein Problem wäre und aus raumordnungsrechtlicher Sicht zulässig ist.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Familie Mayr bewusst war, dass die Liegenschaft großteils in Bauland<br />
gewidmet ist aber nicht, dass ihre jahrzehntelange Tierhaltung aufgrund dieser Widmung nicht zulässig<br />
wäre.<br />
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag des Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35,<br />
4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des Flächenwidmungsplanes von derzeit Bauland-Wohngebiet auf<br />
Bauland-Dorfgebiet und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994 i.d.g.F. betr. die<br />
Liegenschaft Mühlbachberg 37, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
1 Enthaltung (GR Michaela Humer)<br />
TOP 8<br />
Vergabe der 10-jährigen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und Örtl.<br />
Entwicklungskonzept (ÖEK) lt. vorliegenden Angeboten – Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass der Flächenwidmungsplan samt Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept alle zehn Jahre zu überarbeiten ist. Die Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> hat mit Schreiben<br />
vom 08.06.<strong>201</strong>1 drei Angebote eingeholt, wobei ein Architekt wegen Überlastung des Büros abgesagt hat.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass die Vergabe der 10-jährigen Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes samt Örtlichem Entwicklungskonzept in folgender Form geschehen sollte: Im<br />
Anschluss an die <strong>Gemeinderat</strong>ssitzung treten die Gemeindevorstandsmitglieder zusammen, öffnen die<br />
Angebote, unterschreiben ein Anbotseröffnungsprotokoll, weisen die Angebote dem Bauausschuss zur<br />
Beratung zu und ersuchen den Bauausschuss, einen Vergabevorschlag an den <strong>Gemeinderat</strong> zu erstellen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 9<br />
Übertragung des Grundstückes Nr.184/3, GB 42165 Winkl (Lagerplatz d.<br />
Straßenmeisterei Gmunden) an die Landes-Immobilien GmbH lt. vorl. Schriftverkehr –<br />
Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt das Schreiben vom Land OÖ vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll<br />
bei).<br />
Es handelt sich um das Grundstück 184/3 KG Winkl, welches von der Straßenmeisterei Gmunden genutzt<br />
wird, jedoch grundbücherlich im Eigentum der Gemeinde steht. Das Land OÖ ist der Ansicht, dass das<br />
Grundstück dem Land gehört und damit auch im Grundbuch eingetragen sein müsste.<br />
Nach intensiver Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der Abschreibung des Grundstückes<br />
Nr. 184/3 Grundbuch 42165 Winkl nur dann zuzustimmen, wenn durch das Land zweifelsfrei<br />
nachgewiesen wird, dass dieses Grundstück rechtmäßig im Eigentum der Landesimmobilien GmbH steht.<br />
Für eine Abschreibung ist ein neuerlicher <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss erforderlich.<br />
17 x ja<br />
2 x nein (GR Christian Humer, GR Michaela Humer)