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Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen

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Familie Mayr ist seit Jahrzehnten Eigentümer und Bewirtschafter der Liegenschaft Mühlbachberg 49 mit<br />

einem Flächenausmaß von insgesamt 3.262 m², davon sind 211 m² als Baufläche und 3.051 m² als<br />

landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen (Plan liegt dem Originalprotokoll bei). Weiters besitzt die<br />

Familie Mayr die Liegenschaft Mühlbachberg 37 mit einem Flächenausmaß von 431 m².<br />

Südlich und nördlich der Liegenschaft grenzen ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen an, wo diese<br />

Tierhaltung (Weidehaltung) kein Problem wäre und aus raumordnungsrechtlicher Sicht zulässig ist.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Familie Mayr bewusst war, dass die Liegenschaft großteils in Bauland<br />

gewidmet ist aber nicht, dass ihre jahrzehntelange Tierhaltung aufgrund dieser Widmung nicht zulässig<br />

wäre.<br />

Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag des Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35,<br />

4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des Flächenwidmungsplanes von derzeit Bauland-Wohngebiet auf<br />

Bauland-Dorfgebiet und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994 i.d.g.F. betr. die<br />

Liegenschaft Mühlbachberg 37, abstimmen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

1 Enthaltung (GR Michaela Humer)<br />

TOP 8<br />

Vergabe der 10-jährigen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und Örtl.<br />

Entwicklungskonzept (ÖEK) lt. vorliegenden Angeboten – Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass der Flächenwidmungsplan samt Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept alle zehn Jahre zu überarbeiten ist. Die Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> hat mit Schreiben<br />

vom 08.06.<strong>201</strong>1 drei Angebote eingeholt, wobei ein Architekt wegen Überlastung des Büros abgesagt hat.<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass die Vergabe der 10-jährigen Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes samt Örtlichem Entwicklungskonzept in folgender Form geschehen sollte: Im<br />

Anschluss an die <strong>Gemeinderat</strong>ssitzung treten die Gemeindevorstandsmitglieder zusammen, öffnen die<br />

Angebote, unterschreiben ein Anbotseröffnungsprotokoll, weisen die Angebote dem Bauausschuss zur<br />

Beratung zu und ersuchen den Bauausschuss, einen Vergabevorschlag an den <strong>Gemeinderat</strong> zu erstellen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

TOP 9<br />

Übertragung des Grundstückes Nr.184/3, GB 42165 Winkl (Lagerplatz d.<br />

Straßenmeisterei Gmunden) an die Landes-Immobilien GmbH lt. vorl. Schriftverkehr –<br />

Beratung und ev. Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende bringt das Schreiben vom Land OÖ vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll<br />

bei).<br />

Es handelt sich um das Grundstück 184/3 KG Winkl, welches von der Straßenmeisterei Gmunden genutzt<br />

wird, jedoch grundbücherlich im Eigentum der Gemeinde steht. Das Land OÖ ist der Ansicht, dass das<br />

Grundstück dem Land gehört und damit auch im Grundbuch eingetragen sein müsste.<br />

Nach intensiver Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der Abschreibung des Grundstückes<br />

Nr. 184/3 Grundbuch 42165 Winkl nur dann zuzustimmen, wenn durch das Land zweifelsfrei<br />

nachgewiesen wird, dass dieses Grundstück rechtmäßig im Eigentum der Landesimmobilien GmbH steht.<br />

Für eine Abschreibung ist ein neuerlicher <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss erforderlich.<br />

17 x ja<br />

2 x nein (GR Christian Humer, GR Michaela Humer)

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