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Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen

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Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag, den Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22, Mag.<br />

Johann Mörwald, Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 22 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach<br />

Durchführung des Verfahrens, zu beschließen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

TOP 5<br />

Antrag Mag. Christoph Stöhr, Marktplatz 8, 4810 Gmunden auf Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994<br />

i.d.g.F. betr. die Liegenschaft EZ 160 KG Winkl – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />

Dieser Punkt wird von der Tagesordnung genommen.<br />

TOP 6<br />

Antrag der Ehegatten Irmgard und Alois Wolfsgruber, Attweng 1, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3,<br />

Oö. ROG 1994 i.d.g.F. – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende bringt den Antrag der Ehegatten Wolfsgruber vom 18.06.<strong>201</strong>1, in dem sie auf<br />

Umwidmung eines Teiles der Parzelle 253/1 von derzeit Grünland in Baugebiet ansuchen, vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />

Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass es sich um zwei Parzellen mit insgesamt ca. 3.690 m² und einer<br />

Parzelle mit ca. 1.125 m² handelt, die für die Kinder als Bauparzellen genützt werden sollen.<br />

Wasserversorgung gibt es keine, es erfolgt Versorgung aus eigenen Quellen, Kanalanschluss ist<br />

vorhanden.<br />

GR Christian Humer deponiert, dass im Flächenwidmungsplan 2002 festgelegt worden ist, dass es in<br />

diesem betreffenden Bereich keine Umwidmungen in Wohnland geben wird. Begründung vom Land war,<br />

dass bei dieser großen Anzahl von Bauflächen keine Umwidmungen durchgeführt werden sollen.<br />

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten teilt GR Werner Feichtinger mit, dass einige<br />

Anträge auf Umwidmung vom Land mit der Begründung abgelehnt worden sind, dass lt.<br />

Flächenwidmungsplan und Raumordnung genügend Bauland vorhanden ist und daher kein Bedarf<br />

besteht, Umwidmungen vorzunehmen.<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es jetzt um die Einleitung des Verfahrens geht, das<br />

Stellungnahmeverfahren des Landes findet im Anschluss statt.<br />

Nach einer kurzen intensiven Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, das Ansuchen der Ehegatten<br />

Irmgard und Alois Wolfsgruber, Attweng 1, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

(Umwidmung eines Teiles der Parzelle 253/1 KG Mühlbachberg mit insgesamt ca. 4.800 m² von derzeit<br />

Grünland in Baugebiet) und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 2 Oö. ROG 1994 i.d.g.F. zu<br />

beschließen.<br />

13 x ja<br />

5x nein<br />

SPÖ Fraktion: GV Hessenberger, GR Feichtinger, GR Danner, GR Humer Michaela<br />

ÖVP Fraktion: GR Dr. Holzberger<br />

1 Enthaltung (GR Christian Humer)<br />

TOP 7<br />

Antrag des Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994<br />

i.d.g.F. betr. die Liegenschaft Mühlbachberg 37 – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass die Familie Mayr eine Anzeige bezüglich Ziegenhaltung im<br />

Wohngebiet erhalten hat. Diese Nutztierhaltung ist der Familie Mayr so wichtig, dass sie eine Umwidmung<br />

von derzeit Bauland-Wohngebiet auf Bauland-Dorfgebiet mit dem Ziel beantragt, die Tiere weiterhin dort<br />

halten zu können.

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