Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen
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Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag, den Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22, Mag.<br />
Johann Mörwald, Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 22 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach<br />
Durchführung des Verfahrens, zu beschließen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 5<br />
Antrag Mag. Christoph Stöhr, Marktplatz 8, 4810 Gmunden auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994<br />
i.d.g.F. betr. die Liegenschaft EZ 160 KG Winkl – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Dieser Punkt wird von der Tagesordnung genommen.<br />
TOP 6<br />
Antrag der Ehegatten Irmgard und Alois Wolfsgruber, Attweng 1, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3,<br />
Oö. ROG 1994 i.d.g.F. – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Antrag der Ehegatten Wolfsgruber vom 18.06.<strong>201</strong>1, in dem sie auf<br />
Umwidmung eines Teiles der Parzelle 253/1 von derzeit Grünland in Baugebiet ansuchen, vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass es sich um zwei Parzellen mit insgesamt ca. 3.690 m² und einer<br />
Parzelle mit ca. 1.125 m² handelt, die für die Kinder als Bauparzellen genützt werden sollen.<br />
Wasserversorgung gibt es keine, es erfolgt Versorgung aus eigenen Quellen, Kanalanschluss ist<br />
vorhanden.<br />
GR Christian Humer deponiert, dass im Flächenwidmungsplan 2002 festgelegt worden ist, dass es in<br />
diesem betreffenden Bereich keine Umwidmungen in Wohnland geben wird. Begründung vom Land war,<br />
dass bei dieser großen Anzahl von Bauflächen keine Umwidmungen durchgeführt werden sollen.<br />
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten teilt GR Werner Feichtinger mit, dass einige<br />
Anträge auf Umwidmung vom Land mit der Begründung abgelehnt worden sind, dass lt.<br />
Flächenwidmungsplan und Raumordnung genügend Bauland vorhanden ist und daher kein Bedarf<br />
besteht, Umwidmungen vorzunehmen.<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es jetzt um die Einleitung des Verfahrens geht, das<br />
Stellungnahmeverfahren des Landes findet im Anschluss statt.<br />
Nach einer kurzen intensiven Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, das Ansuchen der Ehegatten<br />
Irmgard und Alois Wolfsgruber, Attweng 1, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
(Umwidmung eines Teiles der Parzelle 253/1 KG Mühlbachberg mit insgesamt ca. 4.800 m² von derzeit<br />
Grünland in Baugebiet) und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 2 Oö. ROG 1994 i.d.g.F. zu<br />
beschließen.<br />
13 x ja<br />
5x nein<br />
SPÖ Fraktion: GV Hessenberger, GR Feichtinger, GR Danner, GR Humer Michaela<br />
ÖVP Fraktion: GR Dr. Holzberger<br />
1 Enthaltung (GR Christian Humer)<br />
TOP 7<br />
Antrag des Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994<br />
i.d.g.F. betr. die Liegenschaft Mühlbachberg 37 – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass die Familie Mayr eine Anzeige bezüglich Ziegenhaltung im<br />
Wohngebiet erhalten hat. Diese Nutztierhaltung ist der Familie Mayr so wichtig, dass sie eine Umwidmung<br />
von derzeit Bauland-Wohngebiet auf Bauland-Dorfgebiet mit dem Ziel beantragt, die Tiere weiterhin dort<br />
halten zu können.