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Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen

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TOP 3<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 19, Johann und Annemarie Raffelsberger,<br />

Mitterndorf 41, 4801; Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 19 gem. § 34 Oö. ROG<br />

1994 nach Durchführung des Verfahrens – erneute Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende bringt das Schreiben des Amtes der oö Landesregierung, Abteilung Raumordnung vom<br />

15.04.<strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei), in dem Versagungsgründe zum<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 3/2002, Änderung Nr. 19, mitgeteilt werden.<br />

Aufgrund dieses Schreibens hat sich der <strong>Gemeinderat</strong> mit den Forderungen in der Stellungnahme des<br />

Naturschutzes auseinander zu setzen. Entlang der nördlichen Grundgrenze ist ein mindestens 15 m<br />

breiter durchgehender Gehölzstreifen anzulegen, der die westlich gelegenen Waldflächen mit den im<br />

östlichen Abbaubereich vorhandenden Sukzessionsflächen verbindet. Die Gehölzkulisse und die<br />

Sukzessionsflächen mit aufkommendem Gehölzbestand sind im Flächenwidmungsplan als<br />

Neuaufforstungsfläche auszuweisen.<br />

Auch widerspricht die beantragte Umwidmung dem Oö Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, da auf<br />

die Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz in keiner Weise eingegangen wurde (Zwischenlager – es<br />

ist eine abfallrechtliche Genehmigung bei der Gewerbebehörde zu beantragen).<br />

Nach kurzer Diskussion, in der auch vereinbart wurde, dass der Gehölzstreifen ein Niederwald sein soll,<br />

lässt der Vorsitzende über den Antrag, den Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 19, Johann und<br />

Annemarie Raffelsberger, Mitterndorf 41, 4801; Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 19 gem. § 34<br />

Oö. ROG 1994, in der Form zu beschließen, dass der Flächenwidmungsplan dadurch zu ergänzen ist,<br />

dass ein Gehölzstreifen anzulegen und als Neuaufforstungsgebiet im Plan darzustellen ist und weiters die<br />

Bezeichnung „Zwischenlager“ verwendet werden muss, abstimmen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

TOP 4<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22, Mag. Johann Mörwald, Teil A:<br />

Flächenwidmungsteiländerung Nr. 22 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach Durchführung des<br />

Verfahrens – Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende bringt den Amtsvortrag vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />

Herr Mag. Johann Mörwald, Mühlbachberg 113, hat mit Schreiben vom 31.08.<strong>201</strong>0 um die Änderung des<br />

rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes angesucht.<br />

Die Änderung betrifft die Umwidmung des Grundstückes 139/2 KG Mühlbachberg im Ausmaß von 780 ²<br />

von derzeit Grünland (Land- und Forstwirtschaft) auf Bauland (Wohngebiet). Weiters wurde im nördlichen<br />

Bereich (Grundstück 156/2 und 139/2 ca. 450 m²) das Wohngebiet mit einer Schutzzone im Bauland<br />

(Frei- und Grünfläche, Bepflanzungen = Ff 2) versehen, um eine Verbauung zu unterbinden.<br />

Dieser Umwidmung wird seitens der Abt. Raumordnung und Abt. Naturschutz zugestimmt. Auch liegt eine<br />

positive Stellungnahme des Ortsplaners Architekt DI Hinterwirth vom 28.02.<strong>201</strong>1, vor.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> hat in seiner Sitzung am 30.09.<strong>201</strong>0 die Änderung des rechtskräftigen<br />

Flächenwidmungsplanes und die Einleitung des Verfahrens gem. § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994<br />

beschlossen.<br />

Im Zuge des Stellungnahmeverfahrens (vom 03.03. bis 02.05.<strong>201</strong>1) sind alle Stellungnahmen positiv<br />

eingelangt (Oö. Ferngas; Agrarbezirksbehörde für OÖ; Wildbach- und Lawinenverbauung mit dem<br />

Hinweis, dass bei einer eventuellen Bebauung des Grundstückes die Baubehörde die ordnungsgemäße<br />

Entsorgung der Dach- und Oberflächenwässer zu fordern hat; Amt der oö Landesregierung, Abt.<br />

Naturschutz und Abt. Raumordnung).<br />

Auch wurden die von der Umwidmung betroffenen Grundnachbarn nachweislich verständigt.<br />

GR Werner Feichtinger bemerkt, dass bei der letzten Sitzung festgestellt wurde, dass Herr Mag. Mörwald<br />

nicht mehr der Besitzer ist, sondern die Hofer KG. Der Vorsitzende berichtet, dass ihm mitgeteilt wurde,<br />

dass, nachdem Herr Ing. Mörwald der Antragsteller war, das ganze Verfahren unter dem Namen<br />

„Mörwald“ weiterläuft.

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