Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen
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TOP 3<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 19, Johann und Annemarie Raffelsberger,<br />
Mitterndorf 41, 4801; Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 19 gem. § 34 Oö. ROG<br />
1994 nach Durchführung des Verfahrens – erneute Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt das Schreiben des Amtes der oö Landesregierung, Abteilung Raumordnung vom<br />
15.04.<strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei), in dem Versagungsgründe zum<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3/2002, Änderung Nr. 19, mitgeteilt werden.<br />
Aufgrund dieses Schreibens hat sich der <strong>Gemeinderat</strong> mit den Forderungen in der Stellungnahme des<br />
Naturschutzes auseinander zu setzen. Entlang der nördlichen Grundgrenze ist ein mindestens 15 m<br />
breiter durchgehender Gehölzstreifen anzulegen, der die westlich gelegenen Waldflächen mit den im<br />
östlichen Abbaubereich vorhandenden Sukzessionsflächen verbindet. Die Gehölzkulisse und die<br />
Sukzessionsflächen mit aufkommendem Gehölzbestand sind im Flächenwidmungsplan als<br />
Neuaufforstungsfläche auszuweisen.<br />
Auch widerspricht die beantragte Umwidmung dem Oö Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, da auf<br />
die Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz in keiner Weise eingegangen wurde (Zwischenlager – es<br />
ist eine abfallrechtliche Genehmigung bei der Gewerbebehörde zu beantragen).<br />
Nach kurzer Diskussion, in der auch vereinbart wurde, dass der Gehölzstreifen ein Niederwald sein soll,<br />
lässt der Vorsitzende über den Antrag, den Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 19, Johann und<br />
Annemarie Raffelsberger, Mitterndorf 41, 4801; Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 19 gem. § 34<br />
Oö. ROG 1994, in der Form zu beschließen, dass der Flächenwidmungsplan dadurch zu ergänzen ist,<br />
dass ein Gehölzstreifen anzulegen und als Neuaufforstungsgebiet im Plan darzustellen ist und weiters die<br />
Bezeichnung „Zwischenlager“ verwendet werden muss, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 4<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22, Mag. Johann Mörwald, Teil A:<br />
Flächenwidmungsteiländerung Nr. 22 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach Durchführung des<br />
Verfahrens – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Amtsvortrag vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Herr Mag. Johann Mörwald, Mühlbachberg 113, hat mit Schreiben vom 31.08.<strong>201</strong>0 um die Änderung des<br />
rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes angesucht.<br />
Die Änderung betrifft die Umwidmung des Grundstückes 139/2 KG Mühlbachberg im Ausmaß von 780 ²<br />
von derzeit Grünland (Land- und Forstwirtschaft) auf Bauland (Wohngebiet). Weiters wurde im nördlichen<br />
Bereich (Grundstück 156/2 und 139/2 ca. 450 m²) das Wohngebiet mit einer Schutzzone im Bauland<br />
(Frei- und Grünfläche, Bepflanzungen = Ff 2) versehen, um eine Verbauung zu unterbinden.<br />
Dieser Umwidmung wird seitens der Abt. Raumordnung und Abt. Naturschutz zugestimmt. Auch liegt eine<br />
positive Stellungnahme des Ortsplaners Architekt DI Hinterwirth vom 28.02.<strong>201</strong>1, vor.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> hat in seiner Sitzung am 30.09.<strong>201</strong>0 die Änderung des rechtskräftigen<br />
Flächenwidmungsplanes und die Einleitung des Verfahrens gem. § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994<br />
beschlossen.<br />
Im Zuge des Stellungnahmeverfahrens (vom 03.03. bis 02.05.<strong>201</strong>1) sind alle Stellungnahmen positiv<br />
eingelangt (Oö. Ferngas; Agrarbezirksbehörde für OÖ; Wildbach- und Lawinenverbauung mit dem<br />
Hinweis, dass bei einer eventuellen Bebauung des Grundstückes die Baubehörde die ordnungsgemäße<br />
Entsorgung der Dach- und Oberflächenwässer zu fordern hat; Amt der oö Landesregierung, Abt.<br />
Naturschutz und Abt. Raumordnung).<br />
Auch wurden die von der Umwidmung betroffenen Grundnachbarn nachweislich verständigt.<br />
GR Werner Feichtinger bemerkt, dass bei der letzten Sitzung festgestellt wurde, dass Herr Mag. Mörwald<br />
nicht mehr der Besitzer ist, sondern die Hofer KG. Der Vorsitzende berichtet, dass ihm mitgeteilt wurde,<br />
dass, nachdem Herr Ing. Mörwald der Antragsteller war, das ganze Verfahren unter dem Namen<br />
„Mörwald“ weiterläuft.