Gemeinderat Sitzungsprotokoll (201 KB) - .PDF - Traunkirchen
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Gemeindeamt <strong>Traunkirchen</strong><br />
004-41-9-2009<br />
<strong>Gemeinderat</strong>s-<br />
N i e d e r s c h r i f t Nr. 9<br />
aufgenommen bei der am Dienstag, den 21. Juni <strong>201</strong>1 um 19:30 Uhr im Stiftersaal in<br />
<strong>Traunkirchen</strong> stattfindenden Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es von <strong>Traunkirchen</strong>.<br />
ÖVP- Gemeinderäte:<br />
Bgm. Ing. Peter Aschenbrenner<br />
Vizebgm. Alois Thalhamer<br />
GV Ing. Alois Siegesleitner<br />
Josef Bachinger<br />
Dr. Peter Holzberger<br />
Viktoria Siegesleitner<br />
Ing. Erich Peer<br />
Rudolf Jocher<br />
Ersatz: Christoph Schragl<br />
Wolfgang Gröller<br />
Ing. Alois Leitner<br />
Mag. Matthias Ellmauer<br />
Elisabeth Thalhamer<br />
SPÖ-Gemeinderäte:<br />
GV Norbert Höller<br />
GV Waldemar Hessenberger<br />
Werner Feichtinger<br />
Christian Humer<br />
Rudolf Huber<br />
Ersatz: Josef Scheichl<br />
Christian Danner<br />
Herbert Zauner Ersatz: Michaela Humer bis 23:24<br />
Amtsleiter:<br />
Schriftführerin:<br />
Alois Schernberger<br />
Manuela Spießberger<br />
Es sind drei Zuhörer anwesend.<br />
Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mitglieder des <strong>Gemeinderat</strong>es, stellt die<br />
Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäße Verständigung mittels RSb fest und eröffnet die<br />
Sitzung um 19:35 Uhr.
GR Christian Humer bringt zur Kenntnis, dass die Tagesordnung einen Tag zu spät an die<br />
Gemeinderäte zugestellt und an der Anschlagtafel nicht kundgemacht wurde.<br />
Der Amtsleiter informiert, dass aufgrund des Feiertages (Pfingstmontag) die Postzustellung<br />
später erfolgte. Die Aushängung an die Amtstafel wurde leider übersehen.<br />
Ersatzmitglied Michaela Humer wird vom Bürgermeister im Sinne der Bestimmungen des<br />
§ 24 Abs. 4 der Oö Gemeindeordnung 1990 angelobt.<br />
Es liegen vier Dringlichkeitsanträge vor:<br />
1. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters:<br />
Berufungsentscheidung in II. Instanz über den Einspruch gegen den Bescheid an<br />
Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35 betr. die Ziegenhaltung im Wohngebiet<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei)<br />
und lässt über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
Wird als TOP 16 in die Tagesordnung aufgenommen<br />
2. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters:<br />
Neufestsetzung des Dienstpostenplanes – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei)<br />
und lässt über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
Wird als TOP 17 in die Tagesordnung aufgenommen<br />
3. Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion:<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> möge die Beantragung der grundbücherlichen Sicherstellung<br />
des öffentlichen Wegerechtes durch das Areal Buchberg beraten und beschließen<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem<br />
Originalprotokoll bei) und lässt über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
Wird als TOP 18 in die Tagesordnung aufgenommen<br />
4. Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion:<br />
a) Stimmen die in der Bauverhandlung am 29. April <strong>201</strong>1 beim Bauvorhaben<br />
Bachgasse 1+3 (OGW – Muhr, Steinkogler) erhobenen Einwände bezüglich<br />
eines fehlenden Bebauungsplan für Zone 1 (Alter Ortskern) und Zone 4<br />
(Gebirgszone) und der damit verbundenen Bausperre<br />
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet<br />
c) Wie ist der derzeitige Stand des Bauprojektes<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem<br />
Originalprotokoll bei) und stellt fest, dass dies Fragen sind und kein Beschluss herbeigeführt werden<br />
kann.
Nach einer Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten lässt der Vorsitzende über die Dringlichkeit des<br />
Antrages abstimmen.<br />
11 x nein<br />
7 x ja<br />
GV Ing. Siegesleitner nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil<br />
Der Vorsitzende gibt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 5 bekannt und bringt das<br />
Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Christoph Stöhr vom 21. Juni <strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Nachstehende geänderte Tagesordnung gilt somit als genehmigt.<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
1. Wohnungsnachbelegung Mühlbachberg 43/1 (Danbauer Christine) lt. Schreiben der LAWOG vom 27.<br />
April <strong>201</strong>1 – Beratung und Beschlussfassung<br />
2. Erlassung eines Hundeverbotes im Schulareal lt. Amtsvortrag – Beratung und Beschlussfassung<br />
3. Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 19, Johann und Annemarie Raffelsberger, Mitterndorf 39,<br />
4801; Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 19 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach Durchführung des<br />
Verfahrens – erneute Beratung und Beschlussfassung<br />
4. Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22, Mag. Johann Mörwald, Teil A:<br />
Flächenwidmungsteiländerung Nr. 22 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach Durchführung des Verfahrens –<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
5. Antrag Mag. Christoph Stöhr, Marktplatz 8, 4810 Gmunden auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994 i.d.g.F.<br />
betr. die Liegenschaft EZ 160 KG Winkl – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
6. Antrag der Ehegatten Irmgard und Alois Wolfsgruber, Attweng 1, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994 i.d.g.F.<br />
– Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
7. Antrag des Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994 i.d.g.F.<br />
betr. die Liegenschaft Mühlbachberg 37 – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
8. Vergabe der 10-jährigen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und Örtl. Entwicklungskonzept<br />
(ÖEK) lt. vorliegenden Angeboten – Beratung und Beschlussfassung<br />
9. Übertragung des Grundstückes Nr.184/3, GB 42165 Winkl (Lagerplatz d. Straßenmeisterei Gmunden)<br />
an die Landes-Immobilien GmbH lt. vorl. Schriftverkehr – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
10. Einverleibung des Grundstückes 134/20, KG <strong>Traunkirchen</strong> im Ausmaß von 57 m 2 für die Gemeinde<br />
<strong>Traunkirchen</strong> lt. Schreiben der ÖBF AG, Wien vom 5. April <strong>201</strong>1 – Beratung und ev.<br />
Beschlussfassung<br />
11. Kaufvertrag mit Herrn Dr. Peter Hans Clodi, Uferstraße 16, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> betr. Grundstück<br />
547/2, KG Mühlbachberg im Ausmaß von 450 m 2 lt. Grundsatzbeschluss vom 10. Februar <strong>201</strong>1 –<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
12. Ansuchen vom 6. Juni <strong>201</strong>1 von Herrn Dr. Thomas Gruber, Siegesbach 3 und Brigitte und Werner<br />
Feichtinger, Siegesbach 1 um Übertragung des Eigentumsrechtes der neu gebildeten Grundstücke<br />
127/19 und 127/18 im Ausmaß von insgesamt 648 m 2 – Beratung und Beschlussfassung
13. Finanzierungsplan für die Dachsanierung des Kindergartens der Pfarrcaritas <strong>Traunkirchen</strong> lt. Erlass<br />
IKD(Gem)-311107/531-<strong>201</strong>1-Mad vom 24. März <strong>201</strong>1 – Beratung und Beschlussfassung<br />
14. Aufhebung der Abfallordnung vom 9. Dezember <strong>201</strong>0; Neuerlassung einer Abfallordnung nach<br />
Vorbegutachtung und Änderung gem. Schreiben UR-<strong>201</strong>1-3954/5-Emm vom<br />
6. Juni <strong>201</strong>1 – Beratung und Beschlussfassung<br />
15. Genehmigung der Sitzungsniederschrift Nr. 8 vom 7. April <strong>201</strong>1<br />
16. Berufungsentscheidung in II. Instanz über den Einspruch gegen den Bescheid an Herrn Johann Mayr,<br />
Mühlbachberg 35 betr. die Ziegenhaltung im Wohngebiet - Beratung und Beschlussfassung<br />
17. Neufestsetzung des Dienstpostenplanes – Beratung und Beschlussfassung<br />
18. Beantragung der grundbücherlichen Sicherstellung des öffentlichen Wegerechtes durch das Areal<br />
Buchberg - Beratung und Beschlussfassung<br />
19. Allfälliges<br />
TOP 1<br />
Wohnungsnachbelegung Mühlbachberg 43/1 (Danbauer Christine) lt. Schreiben der<br />
LAWOG vom 27. April <strong>201</strong>1 – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt das Schreiben der LAWOG vom 27.04.<strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem<br />
Originalprotokoll bei), in dem bekanntgegeben wird, dass Frau Christine Danbauer das Mietverhältnis für<br />
die Wohnung Mühlbachberg 43, Tür 1 mit 96,41 m² per 31.05.<strong>201</strong>1 gekündigt hat und diese Wohnung<br />
neu zu vergeben ist.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass im Gemeindevorstand schon darüber beraten wurde, drei in Frage<br />
kommende Wohnungswerber zu kontaktieren. Zwei dieser Wohnungswerber haben in der Zwischenzeit<br />
bekanntgegeben, dass sie kein Interesse an der Wohnung haben (Aktenvermerke liegen dem<br />
Originalprotokoll bei). Eine Wohnungswerberin hat zu spät bekannt gegeben, dass sich die Familie die<br />
Wohnung finanziell nicht leisten kann.<br />
Der Vorsitzende stellt daher den Antrag, Frau de Hoop noch einmal zu kontaktieren. Wenn Frau de Hoop<br />
die Wohnung nicht nimmt, wird der Gemeindevorstand ermächtigt, eine Wohnungsvergabe<br />
durchzuführen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 2<br />
Erlassung eines Hundeverbotes im Schulareal lt. Amtsvortrag – Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende ersucht den Amtsleiter, den Amtsvortrag betreffend die Erlassung eines Hundeverbotes<br />
im Volksschulareal vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass von Seiten der Volksschule an die Gemeinde immer wieder Klagen<br />
kommen, dass Hundebesitzer das Schulareal als Hundeauslauf nehmen und dieses verunreinigen.<br />
Auf die Frage des GV Norbert Höller, ob diese Verordnung nicht auch auf das Kindergartenareal<br />
ausgedehnt werden kann, antwortet der Vorsitzende, dass er dazu gern einen Antrag des Eigentümers<br />
(Pfarrcaritaskindergarten) hätte.<br />
Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag, die Erlassung eines Hundeverbotes im Schulareal laut<br />
Amtsvortrag, zu beschließen.<br />
Einstimmig angenommen
TOP 3<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 19, Johann und Annemarie Raffelsberger,<br />
Mitterndorf 41, 4801; Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 19 gem. § 34 Oö. ROG<br />
1994 nach Durchführung des Verfahrens – erneute Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt das Schreiben des Amtes der oö Landesregierung, Abteilung Raumordnung vom<br />
15.04.<strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei), in dem Versagungsgründe zum<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3/2002, Änderung Nr. 19, mitgeteilt werden.<br />
Aufgrund dieses Schreibens hat sich der <strong>Gemeinderat</strong> mit den Forderungen in der Stellungnahme des<br />
Naturschutzes auseinander zu setzen. Entlang der nördlichen Grundgrenze ist ein mindestens 15 m<br />
breiter durchgehender Gehölzstreifen anzulegen, der die westlich gelegenen Waldflächen mit den im<br />
östlichen Abbaubereich vorhandenden Sukzessionsflächen verbindet. Die Gehölzkulisse und die<br />
Sukzessionsflächen mit aufkommendem Gehölzbestand sind im Flächenwidmungsplan als<br />
Neuaufforstungsfläche auszuweisen.<br />
Auch widerspricht die beantragte Umwidmung dem Oö Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, da auf<br />
die Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz in keiner Weise eingegangen wurde (Zwischenlager – es<br />
ist eine abfallrechtliche Genehmigung bei der Gewerbebehörde zu beantragen).<br />
Nach kurzer Diskussion, in der auch vereinbart wurde, dass der Gehölzstreifen ein Niederwald sein soll,<br />
lässt der Vorsitzende über den Antrag, den Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 19, Johann und<br />
Annemarie Raffelsberger, Mitterndorf 41, 4801; Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 19 gem. § 34<br />
Oö. ROG 1994, in der Form zu beschließen, dass der Flächenwidmungsplan dadurch zu ergänzen ist,<br />
dass ein Gehölzstreifen anzulegen und als Neuaufforstungsgebiet im Plan darzustellen ist und weiters die<br />
Bezeichnung „Zwischenlager“ verwendet werden muss, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 4<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22, Mag. Johann Mörwald, Teil A:<br />
Flächenwidmungsteiländerung Nr. 22 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach Durchführung des<br />
Verfahrens – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Amtsvortrag vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Herr Mag. Johann Mörwald, Mühlbachberg 113, hat mit Schreiben vom 31.08.<strong>201</strong>0 um die Änderung des<br />
rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes angesucht.<br />
Die Änderung betrifft die Umwidmung des Grundstückes 139/2 KG Mühlbachberg im Ausmaß von 780 ²<br />
von derzeit Grünland (Land- und Forstwirtschaft) auf Bauland (Wohngebiet). Weiters wurde im nördlichen<br />
Bereich (Grundstück 156/2 und 139/2 ca. 450 m²) das Wohngebiet mit einer Schutzzone im Bauland<br />
(Frei- und Grünfläche, Bepflanzungen = Ff 2) versehen, um eine Verbauung zu unterbinden.<br />
Dieser Umwidmung wird seitens der Abt. Raumordnung und Abt. Naturschutz zugestimmt. Auch liegt eine<br />
positive Stellungnahme des Ortsplaners Architekt DI Hinterwirth vom 28.02.<strong>201</strong>1, vor.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> hat in seiner Sitzung am 30.09.<strong>201</strong>0 die Änderung des rechtskräftigen<br />
Flächenwidmungsplanes und die Einleitung des Verfahrens gem. § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994<br />
beschlossen.<br />
Im Zuge des Stellungnahmeverfahrens (vom 03.03. bis 02.05.<strong>201</strong>1) sind alle Stellungnahmen positiv<br />
eingelangt (Oö. Ferngas; Agrarbezirksbehörde für OÖ; Wildbach- und Lawinenverbauung mit dem<br />
Hinweis, dass bei einer eventuellen Bebauung des Grundstückes die Baubehörde die ordnungsgemäße<br />
Entsorgung der Dach- und Oberflächenwässer zu fordern hat; Amt der oö Landesregierung, Abt.<br />
Naturschutz und Abt. Raumordnung).<br />
Auch wurden die von der Umwidmung betroffenen Grundnachbarn nachweislich verständigt.<br />
GR Werner Feichtinger bemerkt, dass bei der letzten Sitzung festgestellt wurde, dass Herr Mag. Mörwald<br />
nicht mehr der Besitzer ist, sondern die Hofer KG. Der Vorsitzende berichtet, dass ihm mitgeteilt wurde,<br />
dass, nachdem Herr Ing. Mörwald der Antragsteller war, das ganze Verfahren unter dem Namen<br />
„Mörwald“ weiterläuft.
Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag, den Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22, Mag.<br />
Johann Mörwald, Teil A: Flächenwidmungsteiländerung Nr. 22 gem. § 34 Oö. ROG 1994 nach<br />
Durchführung des Verfahrens, zu beschließen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 5<br />
Antrag Mag. Christoph Stöhr, Marktplatz 8, 4810 Gmunden auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994<br />
i.d.g.F. betr. die Liegenschaft EZ 160 KG Winkl – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Dieser Punkt wird von der Tagesordnung genommen.<br />
TOP 6<br />
Antrag der Ehegatten Irmgard und Alois Wolfsgruber, Attweng 1, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3,<br />
Oö. ROG 1994 i.d.g.F. – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Antrag der Ehegatten Wolfsgruber vom 18.06.<strong>201</strong>1, in dem sie auf<br />
Umwidmung eines Teiles der Parzelle 253/1 von derzeit Grünland in Baugebiet ansuchen, vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass es sich um zwei Parzellen mit insgesamt ca. 3.690 m² und einer<br />
Parzelle mit ca. 1.125 m² handelt, die für die Kinder als Bauparzellen genützt werden sollen.<br />
Wasserversorgung gibt es keine, es erfolgt Versorgung aus eigenen Quellen, Kanalanschluss ist<br />
vorhanden.<br />
GR Christian Humer deponiert, dass im Flächenwidmungsplan 2002 festgelegt worden ist, dass es in<br />
diesem betreffenden Bereich keine Umwidmungen in Wohnland geben wird. Begründung vom Land war,<br />
dass bei dieser großen Anzahl von Bauflächen keine Umwidmungen durchgeführt werden sollen.<br />
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten teilt GR Werner Feichtinger mit, dass einige<br />
Anträge auf Umwidmung vom Land mit der Begründung abgelehnt worden sind, dass lt.<br />
Flächenwidmungsplan und Raumordnung genügend Bauland vorhanden ist und daher kein Bedarf<br />
besteht, Umwidmungen vorzunehmen.<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es jetzt um die Einleitung des Verfahrens geht, das<br />
Stellungnahmeverfahren des Landes findet im Anschluss statt.<br />
Nach einer kurzen intensiven Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, das Ansuchen der Ehegatten<br />
Irmgard und Alois Wolfsgruber, Attweng 1, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
(Umwidmung eines Teiles der Parzelle 253/1 KG Mühlbachberg mit insgesamt ca. 4.800 m² von derzeit<br />
Grünland in Baugebiet) und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 2 Oö. ROG 1994 i.d.g.F. zu<br />
beschließen.<br />
13 x ja<br />
5x nein<br />
SPÖ Fraktion: GV Hessenberger, GR Feichtinger, GR Danner, GR Humer Michaela<br />
ÖVP Fraktion: GR Dr. Holzberger<br />
1 Enthaltung (GR Christian Humer)<br />
TOP 7<br />
Antrag des Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994<br />
i.d.g.F. betr. die Liegenschaft Mühlbachberg 37 – Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass die Familie Mayr eine Anzeige bezüglich Ziegenhaltung im<br />
Wohngebiet erhalten hat. Diese Nutztierhaltung ist der Familie Mayr so wichtig, dass sie eine Umwidmung<br />
von derzeit Bauland-Wohngebiet auf Bauland-Dorfgebiet mit dem Ziel beantragt, die Tiere weiterhin dort<br />
halten zu können.
Familie Mayr ist seit Jahrzehnten Eigentümer und Bewirtschafter der Liegenschaft Mühlbachberg 49 mit<br />
einem Flächenausmaß von insgesamt 3.262 m², davon sind 211 m² als Baufläche und 3.051 m² als<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen (Plan liegt dem Originalprotokoll bei). Weiters besitzt die<br />
Familie Mayr die Liegenschaft Mühlbachberg 37 mit einem Flächenausmaß von 431 m².<br />
Südlich und nördlich der Liegenschaft grenzen ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen an, wo diese<br />
Tierhaltung (Weidehaltung) kein Problem wäre und aus raumordnungsrechtlicher Sicht zulässig ist.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Familie Mayr bewusst war, dass die Liegenschaft großteils in Bauland<br />
gewidmet ist aber nicht, dass ihre jahrzehntelange Tierhaltung aufgrund dieser Widmung nicht zulässig<br />
wäre.<br />
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag des Herrn Johann Mayr, Mühlbachberg 35,<br />
4801 <strong>Traunkirchen</strong> auf Änderung des Flächenwidmungsplanes von derzeit Bauland-Wohngebiet auf<br />
Bauland-Dorfgebiet und Einleitung des Verfahrens gem. § 36 Abs. 3, Oö. ROG 1994 i.d.g.F. betr. die<br />
Liegenschaft Mühlbachberg 37, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
1 Enthaltung (GR Michaela Humer)<br />
TOP 8<br />
Vergabe der 10-jährigen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und Örtl.<br />
Entwicklungskonzept (ÖEK) lt. vorliegenden Angeboten – Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass der Flächenwidmungsplan samt Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept alle zehn Jahre zu überarbeiten ist. Die Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> hat mit Schreiben<br />
vom 08.06.<strong>201</strong>1 drei Angebote eingeholt, wobei ein Architekt wegen Überlastung des Büros abgesagt hat.<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass die Vergabe der 10-jährigen Überarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes samt Örtlichem Entwicklungskonzept in folgender Form geschehen sollte: Im<br />
Anschluss an die <strong>Gemeinderat</strong>ssitzung treten die Gemeindevorstandsmitglieder zusammen, öffnen die<br />
Angebote, unterschreiben ein Anbotseröffnungsprotokoll, weisen die Angebote dem Bauausschuss zur<br />
Beratung zu und ersuchen den Bauausschuss, einen Vergabevorschlag an den <strong>Gemeinderat</strong> zu erstellen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 9<br />
Übertragung des Grundstückes Nr.184/3, GB 42165 Winkl (Lagerplatz d.<br />
Straßenmeisterei Gmunden) an die Landes-Immobilien GmbH lt. vorl. Schriftverkehr –<br />
Beratung und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt das Schreiben vom Land OÖ vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll<br />
bei).<br />
Es handelt sich um das Grundstück 184/3 KG Winkl, welches von der Straßenmeisterei Gmunden genutzt<br />
wird, jedoch grundbücherlich im Eigentum der Gemeinde steht. Das Land OÖ ist der Ansicht, dass das<br />
Grundstück dem Land gehört und damit auch im Grundbuch eingetragen sein müsste.<br />
Nach intensiver Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der Abschreibung des Grundstückes<br />
Nr. 184/3 Grundbuch 42165 Winkl nur dann zuzustimmen, wenn durch das Land zweifelsfrei<br />
nachgewiesen wird, dass dieses Grundstück rechtmäßig im Eigentum der Landesimmobilien GmbH steht.<br />
Für eine Abschreibung ist ein neuerlicher <strong>Gemeinderat</strong>sbeschluss erforderlich.<br />
17 x ja<br />
2 x nein (GR Christian Humer, GR Michaela Humer)
TOP 10<br />
Einverleibung des Grundstückes 134/20, KG <strong>Traunkirchen</strong> im Ausmaß von 57 m 2 für die<br />
Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> lt. Schreiben der ÖBF AG, Wien vom 5. April <strong>201</strong>1 – Beratung<br />
und ev. Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt das Schreiben der Österreichischen Bundesforste AG vom 05.04.<strong>201</strong>1<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Im Zuge der Projektabwicklung der Umfahrung <strong>Traunkirchen</strong> durch das Land erfolgte keine Abgeltung für<br />
die angeführte Grundabtretung. Es besteht eine offene Forderung von € 248,52.<br />
Nach kurzer Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag, die Einverleibung des Grundstückes<br />
134/20, KG <strong>Traunkirchen</strong> im Ausmaß von 57 m 2 für die Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> lt. Schreiben der ÖBF<br />
AG, Wien vom 5. April <strong>201</strong>1 zu beschließen, abstimmen. Für die Grundabtretung sind € 248,52 noch zu<br />
begleichen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 11<br />
Kaufvertrag mit Herrn Dr. Peter Hans Clodi, Uferstraße 16, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> betr.<br />
Grundstück 547/2, KG Mühlbachberg im Ausmaß von 450 m 2 lt. Grundsatzbeschluss vom<br />
10. Februar <strong>201</strong>1 – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass in der <strong>Gemeinderat</strong>ssitzung am 10.02.<strong>201</strong>1 ein Grundsatzbeschluss<br />
durchgeführt wurde und ersucht den Amtsleiter, den Kaufvertrag zwischen Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> und<br />
Dr. Peter Hans Clodi, Uferstraße 16, 4801 <strong>Traunkirchen</strong> vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen (liegt dem<br />
Originalprotokoll bei).<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag, den Kaufvertrag<br />
zwischen der Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> und Herrn Dr. Peter Hans Clodi, Uferstraße 16, 4801 <strong>Traunkirchen</strong><br />
betreffend das Grundstück 547/2, KG Mühlbachberg im Ausmaß von 450 m 2 zum Kaufpreis von € 900,00<br />
zu beschließen, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 12<br />
Ansuchen vom 6. Juni <strong>201</strong>1 von Herrn Dr. Thomas Gruber, Siegesbach 3 und Brigitte<br />
und Werner Feichtinger, Siegesbach 1 um Übertragung des Eigentumsrechtes der neu<br />
gebildeten Grundstücke 127/19 und 127/18 im Ausmaß von insgesamt 684 m 2 – Beratung<br />
und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Antrag von Dr. Thomas Gruber und Brigitte und Werner Feichtinger vom<br />
06.06.<strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei).<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der Bauausschuss darüber beraten hat und dass unter der<br />
Voraussetzung der Zustimmung des <strong>Gemeinderat</strong>es die Übertragung des Eigentumsrechtes der neu<br />
gebildeten Grundstücke auch ohne Kaufvertrag, sondern mittels diesem Ansuchen, durchgeführt werden<br />
kann.<br />
Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, das Ansuchen des Herrn Dr. Thomas Gruber,<br />
Siegesbach 3 und Brigitte und Werner Feichtinger, Siegesbach 1, um Übertragung des Eigentumsrechtes<br />
der neu gebildeten Grundstücke 127/19 und 127/18 im Ausmaß von insgesamt 1527 m 2 - unter der<br />
Voraussetzung, dass sämtliche Vermessungs- und Verwaltungsgebühren die Käufer zu tragen haben -<br />
zu beschließen (Basis dafür ist der § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz).<br />
Einstimmig angenommen<br />
GR Werner Feichtinger nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil
TOP 13<br />
Finanzierungsplan für die Dachsanierung des Kindergartens der Pfarrcaritas<br />
<strong>Traunkirchen</strong> lt. Erlass IKD(Gem)-311107/531-<strong>201</strong>1-Mad vom 24. März <strong>201</strong>1 – Beratung<br />
und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende ersucht den Amtsleiter, den Finanzierungsplan für die Dachsanierung des Kindergartens<br />
der Pfarrcaritas <strong>Traunkirchen</strong> zu erläutern.<br />
Der Amtsleiter berichtet, dass für die Finanzierung des Kindergartendaches bereits im Jahr 2009 ein<br />
Finanzierungsplan beschlossen wurde (Caritas € 17.900,00; Landeszuschuss € 17.800,00;<br />
Bedarfszuweisung € 17.800,00).<br />
In der Zwischenzeit hat sich durch die Erweiterung des Bauumfanges eine Kostenerhöhung von<br />
€ 53.500,00 auf € 60.900,00 ergeben. Von der Abteilung Gemeinden wurde folgender Finanzierungsplan<br />
erstellt: für Pfarrcaritas verbleiben € 20.300,00; als Landeszuschuss werden auch € 20.300,00 gewährt<br />
und die Bedarfszuweisungsmittel wurden ebenfalls auf € 20.300,00 erhöht, wovon € 17.800,00 im<br />
heurigen Jahr und € 2.500,00 im Jahr <strong>201</strong>2 gewährt werden.<br />
Nach einer kurzen Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, den Finanzierungsplan für die<br />
Dachsanierung des Kindergartens der Pfarrcaritas <strong>Traunkirchen</strong>, lt. Erlass IKD(Gem)-311107/531-<strong>201</strong>1-<br />
Mad vom 24.03.<strong>201</strong>1 in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 14<br />
Aufhebung der Abfallordnung vom 9. Dezember <strong>201</strong>0; Neuerlassung einer Abfallordnung<br />
nach Vorbegutachtung und Änderung gem. Schreiben UR-<strong>201</strong>1-3954/5-Emm vom<br />
6. Juni <strong>201</strong>1 – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende ersucht den Amtsleiter, über die Neuerlassung einer Abfallordnung nach einer<br />
Vorbegutachtung durch das Land zu berichten.<br />
Der Amtsleiter bringt zur Kenntnis, dass im Dezember aufgrund der Änderung des<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes eine neue Abfallordnung beschlossen wurde.<br />
Diese Abfallordnung ist aufgrund eines Kundmachungsmangels neuerlich zu beschließen und wurde<br />
bereits einer Vorprüfung unterzogen. Nach Einarbeitung der in der Vorprüfung aufgezeigten Punkte liegt<br />
diese Abfallordnung nun zur Beschlussfassung und neuerlichen Kundmachung bzw. Verordnungsprüfung<br />
vor.<br />
Nach einer kurzen Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, die Aufhebung der Abfallordnung vom<br />
9. Dezember <strong>201</strong>0; Neuerlassung einer Abfallordnung nach Vorbegutachtung und Änderung gem.<br />
Schreiben UR-<strong>201</strong>1-3954/5-Emm vom 6. Juni <strong>201</strong>1, zu beschließen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
TOP 15<br />
Genehmigung der Sitzungsniederschrift Nr. 8 vom 07. April <strong>201</strong>1<br />
Gegen die Sitzungsniederschrift Nr. 8 vom 07. April <strong>201</strong>1 gibt es keine Einwände.<br />
Somit ist die Sitzungsniederschrift Nr. 8 vom 07. April <strong>201</strong>1 genehmigt.<br />
TOP 16<br />
Berufungsentscheidung in II. Instanz über den Einspruch gegen den Bescheid an Herrn<br />
Johann Mayr, Mühlbachberg 35 betr. die Ziegenhaltung im Wohngebiet - Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende ersucht den Vizebürgermeister, den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt zu<br />
übernehmen, da in diesem Fall der Bescheid vom Bürgermeister ausgestellt wurde.<br />
Der Vizebürgermeister übernimmt den Vorsitz und bringt zur Kenntnis, dass aufgrund mehrerer Anzeigen<br />
Herrn Johann Mayr, wohnhaft Mühlbachberg 35 mit Bescheid vom 28. April <strong>201</strong>1 die Ziegenhaltung im
Wohngebiet gem. § 9 Abs. 2 Oö Bautechnikgesetz untersagt und gem. § 9 Abs. 3 Oö Bautechnikgesetz<br />
die Entfernung der Ziegen aufgetragen wurde. Dem Ermittlungsverfahren wurden der vorangegangene<br />
Schriftverkehr sowie die Stellungnahmen des Herrn Mayr zugrunde gelegt.<br />
Gegen den Bescheid hat Herr Johann Mayr in offener Frist Berufung eingelegt, wodurch die Entscheidung<br />
in II. Instanz dem <strong>Gemeinderat</strong> übertragen wird.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass beim Gemeindebund eine Rechtsauskunft eingeholt wurde, worin die<br />
Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (Ortsaugenschein, Immissionsgutachten) insbesondere zur<br />
Frage „schädliche Umwelteinwirkung“ empfohlen wird und abhängig vom Ergebnis – nach Wahrung des<br />
Parteiengehörs – ein Bescheid zu erlassen ist.<br />
Nach einer kurzen Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, den angefochtenen Bescheid auf Grund<br />
eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens zu beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen<br />
Verhandlung (Durchführung eines Ermittlungsverfahrens) und Erlassung eines neuen Bescheides an die<br />
I. Instanz zurückzuverweisen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
Bürgermeister nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil<br />
GR Wolfgang Gröller nicht anwesend<br />
Der Vizebürgermeister übergibt den Vorsitz wieder an den Bürgermeister und dieser fährt in der<br />
Tagesordnung fort.<br />
TOP 17<br />
Neufestsetzung des Dienstpostenplanes – Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass aufgrund der sinkenden Einwohnerzahl (unter 2.500 Einwohner)<br />
für die Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> gem. Oö Gemeindedienstpostenplanverordnung der Dienstpostenplan<br />
anzupassen ist. Die Anpassung des Dienstpostenplanes wurde bereits im Gemeindevorstand vorberaten<br />
und ein gemeinsamer Antrag an den <strong>Gemeinderat</strong> gestellt.<br />
Der Amtsleiter bringt die Gegenüberstellung des Dienstpostenplanes wie folgt zur Kenntnis:<br />
Dienstpostenplan Gegenüberstellung<br />
Am 31. März 2009 beschlossener und mit IKD(Gem)-210107/24-2009-Fi vom<br />
20. 04. 2009 genehmigter Dienstpostenplan:<br />
Allgemeine Verwaltung:<br />
1 B GD 10.1 B II – VII Amtsleiter<br />
1 B GD 15.1 C I – V Bauamt<br />
1 B GD 15.1 C I – IV/N 2-Laufbahn Finanzabteilung<br />
1 B GD 17.4 C I – IV/N 2-Laufbahn Buchhaltung<br />
1 B GD 19.5 1 d Hofstätter<br />
1 VB GD 18.5 Meldeamt<br />
Handwerklicher Dienst:<br />
1 VB GD 18.1 II/p 2 Vorarbeiter<br />
3 VB GD 19.1 II/p 3 Facharbeiter<br />
1 VB GD 25.1 II/p 5 Reinigung<br />
Lt. Schreiben IKD-(Gem)-227550/10-<strong>201</strong>0/Dau vom 4. <strong>201</strong>0 zu beschließender Dienstpostenplan:<br />
Allgemeine Verwaltung gem. § 6 Oö. Gemeindedienstpostenplanverordnung 2002:<br />
1 B GD 11 AL<br />
1 B GD 16 Bauamt<br />
1 B GD 16 Finanzabteilung<br />
1 B GD 18 Buchhaltung<br />
1 B GD 18 Sachbearbeiter<br />
1 VB GD 20 Mitarbeiter Verwaltung<br />
1 VB GD 21 Mitarbeiter Verwaltung
Auf Grund der Oö. Gemeindedienstpostenplanverordnung sowie des oa. Erlasses kann bzw. sollte der GR folgende<br />
Änderungen beschließen<br />
Anpassung des Dienstpostenplanes infolge der gesunkenen Einwohnerzahl an die Oö.<br />
Dienstpostenplanverordnung 2002 (2000 bis 2500 Einwohner)<br />
Dienstpostenplan nach Beschlussfassung am 21. Juni <strong>201</strong>1<br />
Allgemeine Verwaltung:<br />
1 B GD 11.1 B II – VII 100 % AL Schernberger<br />
1 B GD 16.1 C I – V 100 % Bauamt Standler<br />
1 B GD 16.1 C I – IV/N 2-Laufbahn 100 % Finanzabt. Nagl<br />
1 B GD 18.4 C I – IV/N 2-Laufbahn 100 % Buchhaltung Wildauer<br />
1 VB GD 19.5 1/d 100 % Allg. Verw. Hofstätter<br />
1 VB GD 18.5 100 % Allg. Verw. Spießberger<br />
Handwerklicher Dienst:<br />
1 VB GD 18.1 II/p 2 100 % Vorarbeiter Baumgartner<br />
3 VB GD 19.1 II/p 3 100 % Facharbeiter Weigl, Geiger, Putz<br />
1 VB GD 25.1 II/p 5 100 % Reinigung Köhl<br />
Da in der Gemeindedienstpostenverordnung für eine Gemeinde mit 2000 bis 2500 Einwohner (<strong>Traunkirchen</strong> ca.<br />
2.400) sieben Dienstposten in der Verwaltung vorgesehen sind – in der Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> jedoch nur sechs DP<br />
besetzt sind und auch im Dienstpostenplan nur sechs DP aufscheinen, sowie die gesunkene Einwohnerzahl nicht<br />
zuletzt auf die Schließung des Krankenhauses Buchberg zurückzuführen ist möge der GR die Dienstposten der allg.<br />
Verwaltung (GD 19.5 und GD 18.5) belassen und nicht – wie vorgesehen – in Dienstposten (GD 19.5 und GD 20.5)<br />
zurückstufen.<br />
Es wird auch darauf hingewiesen, dass den von der Rückstufung betroffenen Bediensteten der Gemeindevorstand<br />
gem. § 188 Abs. 2 und 3 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 die jeweils entsprechenden<br />
Gehaltszulagen (Aufsaugende Zulagen) zu gewähren hat.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag, die Neufestsetzung des<br />
Dienstpostenplanes für die Gemeinde <strong>Traunkirchen</strong> zu beschließen, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
GR Josef Bachinger und GR Wolfgang Gröller nicht anwesend<br />
TOP 18<br />
Beantragung der grundbücherlichen Sicherstellung des öffentlichen Wegerechtes durch<br />
das Areal Buchberg - Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende bringt den Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion betreffend der Beantragung einer<br />
grundbücherlichen Sicherung des öffentlichen Wegerechtes durch das Areal Buchberg vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis (liegt dem Originalprotokoll bei) und ersucht, darüber zu berichten.<br />
GR Werner Feichtinger erläutert, dass diese Angelegenheit schon öfters in <strong>Gemeinderat</strong>ssitzungen<br />
diskutiert wurde. Er glaubt, dass es im Zuge der Schließung des Landeskrankenhauses Buchberg und der<br />
möglichen Veränderung der Besitzverhältnisse notwendig ist, die nicht gesicherten Wegerechte<br />
grundbücherlich zu sichern.<br />
GV Ing. Alois Siegesleitner meint, dass diese Wegerechte schon ersessen sind, da die Wege schon über<br />
30 Jahre begangen werden.<br />
GR Werner Feichtinger entgegnet, dass die Wegerechte aber nicht im Grundbuch eingetragen sind. Bei<br />
Änderung der Besitzverhältnisse sind die Wegerechte dann außer Streit gestellt.
Der Vorsitzende glaubt nicht, dass die derzeitige Eigentümerin, die GESPAG, ohne Gegenleistung jetzt<br />
die Wegerechte im Grundbuch eintragen lässt.<br />
GR Christian Humer findet, dass der Zeitpunkt jetzt wichtig ist, weil sich das Grundstück noch im<br />
öffentlichen Besitz befindet. Nachher ist möglicherweise das ersessene Recht in einem Verfahren zu<br />
erstreiten und die Gemeinde hat dann die Beweislast zu tragen.<br />
Nach einer längeren Diskussion lässt der Vorsitzende über den Antrag des <strong>Gemeinderat</strong>es an den<br />
Bürgermeister, Verhandlungen mit der GESPAG über eine grundbücherliche Eintragung von<br />
Wegerechten im Areal Buchberg zu führen, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
GR Michaela Humer bei der Abstimmung nicht anwesend<br />
TOP 19<br />
Allfälliges<br />
Der Vorsitzende<br />
bringt das Schreiben der Landes-Immobilien GmbH, Linz betreffend die Stellungnahme zur<br />
Resolution des <strong>Gemeinderat</strong>es für den Erhalt des Areals Spitzvilla bzw. Erhalt des öffentlichen Zuganges<br />
zum Areal Spitzvilla vom 07.06.<strong>201</strong>1 vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
berichtet über das Ansuchen der Salzkammergut-Bäckerei, Am Graben 4, 4810 Gmunden,<br />
jeden Samstag von 08:00 bis 10:00 Uhr frisches Brot und Gebäck, sowie diverse Lebensmittel und<br />
Getränke zum Kauf anbieten zu dürfen. Wurde im Gemeindevorstand beraten und der Verkaufsstandplatz<br />
bei der Ladezone vor dem Mini-Markt festgelegt.<br />
berichtet, dass von Seiten der Ortsmusik im Proberaum ein Schimmel-Check durchgeführt<br />
wurde. Daraufhin ist festgestellt worden, dass die Mauern wegen Schimmelbefall trockengelegt werden<br />
müssen. Als Ursache der Durchfeuchtung der Mauern stellte die Firma WIGOPOL Gesellschaft für<br />
Gebäudetrockenlegung mbH überwiegend kapillar-aufsteigende Bodenfeuchtigkeit fest. Im<br />
Gemeindevorstand wurde beschlossen, ein Gerät zur Reduzierung der aufsteigenden Feuchtigkeit im<br />
Mauerwerk - unter der Voraussetzung der Zustimmung der Abteilung Gemeinden - zu kaufen.<br />
berichtet, dass er in der nächsten Zeit Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl in<br />
Straßenbauangelegenheiten besuchen wird.<br />
GR Werner Feichtinger<br />
spricht den verschlammten Badeteich im Ort an.<br />
GV Norbert Höller<br />
gibt bekannt, dass ein Boot in der Bootshütte durch den Wellengang den Steg beschädigt.<br />
fragt um die Verordnung bezüglich der Kurzparkzone vor Mini-Markt an. Der Vorsitzende gibt<br />
bekannt, dass die Kurzparkzone noch nicht verordnet ist.<br />
GR Christian Humer<br />
erkundigt sich über das Bauvorhaben „Schiedwiese“ und über die aufgelassene ÖMV-<br />
Tankstelle.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass von den Grundnachbarn eine Amtshaftungsklage beim Land eingebracht<br />
wurde und dort geprüft wird.<br />
erkundigt sich über das Bauvorhaben Muhr, Kreuzer, Bachgasse/OGW.<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass es ca. 80 Einwendungen gibt. Der Ortsbildbeirat des Landes wird um eine<br />
Stellungnahme ersucht, ist für Bürgermeister nicht bindend, aber eine Entscheidungshilfe. Soll eine<br />
wesentliche Grundlage für die weitere Entscheidung bringen. Die Einwendungen sind nach dem Baurecht<br />
zu prüfen.
GR Waldemar Hessenberger<br />
fragt um die Hinweistafel „Seerundgang“ an.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Wolsetschläger um den Text angefragt hat.<br />
Der Vorsitzende<br />
berichtet, dass GR Josef Bachinger aus persönlichen Gründen sein GR-Mandat zurücklegt und<br />
spricht ihm seinen Dank für seine langjährige intensive Mitarbeit im <strong>Gemeinderat</strong> aus und wünscht ihm für<br />
die Zukunft alles Gute.<br />
GR Josef Bachinger erklärt seine Beweggründe für die Zurücklegung seines Mandats.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, bedankt sich der Vorsitzende<br />
für die gute Mitarbeit und schließt um 23:30 Uhr die Sitzung.<br />
__________________<br />
Manuela Spießberger<br />
(Schriftführerin)<br />
_____________________<br />
Ing. Peter Aschenbrenner<br />
(Vorsitzender)<br />
___________________<br />
Ing. Alois Siegesleitner<br />
ÖVP<br />
________________<br />
Werner Feichtinger<br />
SPÖ
Einwände gegen die Sitzungsniederschrift werden erhoben.<br />
GR Werner Feichtinger merkt an, dass bei TOP 12 die gesamten m² von seinem und dem Grundstück<br />
von Dr. Gruber stehen sollten und nicht nur die m² von einem Grundstück.<br />
Die m² werden von 684 m² auf 1527 m² geändert.<br />
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, diese Änderung durchzuführen, abstimmen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
Nach Abänderung wird das Protokoll in der Sitzung am 05. Oktober <strong>201</strong>1 genehmigt.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Ing. Peter Aschenbrenner