(78 KB) - .PDF - Gemeinde Walchsee
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P R O T O K O L L<br />
Gemäß § 35 der Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung (TGO) wurde über die 12. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> nachfolgende Niederschrift aufgenommen:<br />
Ort:<br />
Sitzungssaal – <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Walchsee</strong><br />
Zeit: Mittwoch, 20. Juli 2011<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
20.00 Uhr<br />
22.38 Uhr<br />
Anwesend: Bgm. Andreas Mayr, Vorsitzender<br />
Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm Renée<br />
GV – Wittlinger Dieter, Beikircher Markus und Salvenmoser Thomas<br />
GR – Fischbacher Siegfried, Dr. Kurz Reinhart, Kronbichler Peter,<br />
Praschberger Johannes, Geisler Johann, Mag. Wimmer Ekkehard,<br />
Geisler Bernhard, Fischbacher Matthäus und Fischbacher Josefa<br />
Abwesend: GR – Ritzer Christian (krankheitsbedingt – entschuldigt)<br />
Schriftführer: Edenstrasser Gernot, M.Sc.<br />
Zuhörer:<br />
4 Personen<br />
Tagesordnung:<br />
1) Genehmigung und Unterfertigung des Protokolls der 11. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
2) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Übernahme einer<br />
Teilgrundfläche aus Gst. 113/30 (Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef Kurz) im Ausmaß<br />
von insgesamt 55m² durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> und Überführung<br />
der betreffenden Grundstücksfläche ins Öffentliche Gut<br />
3) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />
Martina und Josef Fuchs)<br />
4) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />
Wolfgang Mayr)<br />
5) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 113/30, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />
Dipl.-Ing. Josef Kurz)<br />
6) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung eines<br />
Bebauungsplanes im Bereich der Gp 113/30 (Eigentümer: DI Josef Kurz)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 107 Protokoll vom 20.07.2011
7) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden<br />
Angebot der Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung,<br />
Dipl.-Ing. Andreas Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, zur Fortschreibung des<br />
Örtlichen Raumordnungskonzeptes für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong><br />
8) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der weiteren Vorgehensweise<br />
hinsichtlich einer Inanspruchnahme der zugesagten Mittel aus dem<br />
EU-Struktur-Fonds – „Aussichtsturm – Schwemm“<br />
9) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Vergabe eines<br />
Beraterauftrages betreffend der Leitung und Betreuung eines Dorfentwicklungsprozesses<br />
„<strong>Walchsee</strong> 2020“<br />
10) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau<br />
der Hauptschule bzw. des Polytechnischen Lehrganges in Kössen<br />
11) Beratung im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben im Hinblick auf die<br />
Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen im Bereich „Fischbachergründe“<br />
12) Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
Sitzungsverlauf<br />
Bgm. Mayr begrüßt die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates zur 12. Sitzung und verweist<br />
zunächst darauf, dass Pkt. 9) der Tagesordnung auf Grund von getroffenen<br />
Festlegungen in verschiedenen Gremien (<strong>Gemeinde</strong>rat, <strong>Gemeinde</strong>vorstand) abzusetzen<br />
ist. In den angeführten Gremien wurde vereinbart, die gegenständliche<br />
Thematik in einer eigens hiefür einberufenen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates einer<br />
Beratung, respektive Beschlussfassung, zuzuführen. Als Termin wird hiefür der<br />
01.08.2011 festgelegt.<br />
Sodann leitet der Vorsitzende zu Tagesordnungspunkt 1) über.<br />
Zu 1 – Genehmigung und Unterfertigung des Protokolls der 11. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Der Vorsitzende trifft die Feststellung, dass ein Entwurf des Protokolls der betreffenden<br />
Sitzung den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates bereits zugegangen ist. In<br />
weiterer Folge ersucht er um Unterfertigung des Gegenstandsprotokolls. Dieses<br />
wird einstimmig genehmigt und von den anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räten unterfertigt.<br />
Vor Überleitung zu Pkt. 2) der Tagesordnung bringt Bgm. Mayr aus Gründen der<br />
Zweckmäßigkeit ein Zusammenfassen der TOP 2), 5) und 6) bzw. ein Vorziehen<br />
der beiden letzteren Punkte in Vorschlag, zumal sich diese einander thematisch<br />
bedingen. Dem so eingebrachten Vorschlag wird seitens der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
ausnahmslos zugestimmt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 108 Protokoll vom 20.07.2011
Zu 2 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Übernahme<br />
einer Teilgrundfläche aus Gst. 113/30 (Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef<br />
Kurz) im Ausmaß von insgesamt 55m² durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong><br />
und Überführung der betreffenden Grundstücksfläche ins Öffentliche<br />
Gut<br />
Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die kostenlose Übertragung<br />
einer Teilgrundstücksfläche aus 130/30 im angeführten Ausmaß ins Öffentliche<br />
Gut, welche in weiterer Folge das Gst. 113/43 bildet, zunächst einer geordneten<br />
verkehrsmäßigen Erschließung der Gst. 113/40, 113/41 und 113/42 dient. Hinkünftig<br />
wird durch diese Maßnahme eine etwaige Fortführung des Hausfeldweges<br />
gewährleistet, wodurch eine weitere infrastrukturelle Erschließung von dort befindlichen<br />
Grundstücksflächen und damit rechtlich gesicherte Zufahrtssituationen ermöglicht<br />
werden. Zum Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen, weshalb<br />
der Vorsitzende den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat stellt, der Übernahme einer<br />
Teilgrundstücksfläche aus Gst. 113/30 im Ausmaß von 55m² (künftig Gst. 113/43)<br />
ins Öffentliche Gut, entsprechend der vorliegenden Vermessungsurkunde des<br />
Dipl.Ing. Günther Patka, 6300 Wörgl, vom 14.04.2011, GZ.: 10-176-01, die Zustimmung<br />
zu erteilen.<br />
Beschluss – einstimmig (ja)<br />
Zu 5 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 113/30, KG <strong>Walchsee</strong><br />
(Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef Kurz)<br />
Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die bestehende Grundparzelle<br />
113/30, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef Kurz), nicht zur Gänze als<br />
Bauland gewidmet ist, sodass die Voraussetzungen zur Erteilung einer baurechtlichen<br />
Bewilligung allein aus den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 hinsichtlich<br />
des erforderlichen Bestandes eines Bauplatzes mit einheitlicher Widmung<br />
derzeit nicht vorliegen. Die Widmung dient der Schaffung der rechtlichen<br />
Grundlagen zur Erteilung baurechtlicher Bewilligungen im Planungsbereich.<br />
Nach kurzer Diskussion stellt Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der<br />
Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 113/30, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Verkehrsfläche<br />
der <strong>Gemeinde</strong> in Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />
bzw. Freiland (FL) gemäß § 41 Abs. 1 TROG 2006, entsprechend dem vorliegenden<br />
Gutachten des Raumplaners Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
Beschluss: (geheime Abstimmung) – einstimmig (ja)<br />
Der Entwurf betreffend eine teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes im<br />
Bereich des Gst. 113/30, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong><br />
in Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 bzw. Freiland (FL) gemäß<br />
§ 41 Abs. 1 TROG 2006, wird durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden aufgelegt.<br />
Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss<br />
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.<br />
Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />
Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten<br />
Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 109 Protokoll vom 20.07.2011
Zu 6 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />
eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp 113/30 (Eigentümer:<br />
Dipl.-Ing. Josef Kurz)<br />
Zum Gegenstandspunkt führt der Vorsitzende an, dass die Änderung des Bebauungsplanes<br />
im Bereich der Gp. 113/30 (Eigentümer: Dipl.Ing. Josef Kurz) der<br />
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei freistehend<br />
errichteten Wohngebäuden dient. Für den gegenständlichen Planungsbereich<br />
würde ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan aus dem Jahre<br />
2005, der lediglich die Errichtung von 2 Wohngebäuden ermöglicht, bestehen.<br />
Der geltende Bebauungsplan wurde damals zur Ermöglichung eines konkreten<br />
Projektes erlassen, wobei aufgrund der Grundstücksgröße jedoch die besondere<br />
Bauweise festzulegen war. Da unter Berücksichtigung der umgebenden Siedlungsstruktur<br />
die Errichtung von drei Wohngebäuden aufgrund der geringeren<br />
Ausmaße der einzelnen Baukörper nach raumordnerischen Gesichtspunkten<br />
ebenfalls als vertretbar erachtet werden kann, wird der gegenständliche Bebauungsplan<br />
in entsprechender Weise geändert, wobei nunmehr aufgrund der vorliegenden<br />
Teilung des Gesamtgrundstückes in vier Bauplätze die offene bzw. offen/gekuppelte<br />
Bauweise festgelegt werden kann.<br />
Nach einer anschließenden kurz geführten Debatte, stellt Bgm. Mayr den Antrag<br />
an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp.<br />
113/30, entsprechend dem vorliegenden Gutachten des Raumplaners Dipl.Ing.<br />
Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />
Beschluss: einstimmig (ja)<br />
Der betreffende Entwurf im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes<br />
wird durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
während der Amtsstunden aufgelegt.<br />
Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss ü-<br />
ber die dem Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes gefasst.<br />
Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />
Auflegungsfrist keine Stellungnahme von einer hiezu berechtigten Person oder<br />
Stelle abgegeben wird.<br />
Nach Abhandlung dieser thematisch und auch ad personam in Verbindung stehenden<br />
Tagesordnungspunkte leitet Bgm. Mayr zu Pkt. 3 der Tagesordnung –<br />
welche in weiterer Folge ihre übliche nummerische Fortsetzung findet – über.<br />
Zu 3 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong><br />
(Eigentümer: Martina und Josef Fuchs)<br />
Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die beabsichtigte Umwidmungsmaßnahme<br />
der Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur geplanten Errichtung<br />
einer Almhütte im Bereich der Gp. 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />
Martina und Josef Fuchs), dient. Die Erschließung erfolgt über landwirtschaftliche<br />
Bringungswege. Das Gebiet der „Jöchlalm“ weist ein Flächenausmaß von ca. 100<br />
ha auf, wobei die Weidefläche etwas mehr als 39 ha beträgt. Im Bereich dieser<br />
Alm war ein kombiniert genutztes Gebäude vorhanden, welches vor 2 Jahren<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 110 Protokoll vom 20.07.2011
durch eine Lawine gänzlich zerstört wurde. Die "Jöchlalm" wird gegenwärtig mit<br />
einem Weg erschlossen, wodurch die Errichtung eines neuen Almgebäudes relativ<br />
einfach möglich ist. Bei der beabsichtigten Baumaßnahme der Familie Fuchs<br />
handelt es sich im Grunde genommen um einen Wiederaufbau eines Almgebäudes,<br />
weshalb eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit dafür vorhanden ist, wobei<br />
die Wohnfläche in entsprechender Weise zu beschränken ist. In der anschließenden<br />
Debatte wird seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates unter anderem eine etwaige<br />
Anbindung des neuen Almgebäudes an das bestehende Wegenetz diskutiert.<br />
Nachdem zum Gegenstandspunkt keinerlei Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt<br />
Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der Umwidmung einer Teilfläche der<br />
Parzelle 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland in eine Sonderfläche für<br />
sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude mit der Festlegung "Almgebäude<br />
mit einer Hirtenunterkunft bis maximal 80 m² Wohnfläche" (SLG-8) gemäß § 47<br />
TROG 2006, entsprechend dem vorliegenden Gutachten des Raumplaners<br />
Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />
Beschluss: (geheime Abstimmung) einstimmig (ja)<br />
Der Entwurf betreffend die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 1571/1, KG<br />
<strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland in eine Sonderfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />
Gebäude mit der Festlegung "Almgebäude mit einer Hirtenunterkunft<br />
bis maximal 80 m² Wohnfläche" (SLG-8) gemäß § 47 TROG 2006, wird<br />
durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
während der Amtsstunden aufgelegt.<br />
Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss<br />
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.<br />
Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />
Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten<br />
Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu 4 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong><br />
(Eigentümer: Wolfgang Mayr)<br />
Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die beabsichtigte Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />
Wolfgang Mayr), der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Zubau<br />
einer landwirtschaftlichen Garage im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens<br />
„Halbwarth“, dient. Die Errichtung der landwirtschaftlichen Garage ist im unmittelbaren<br />
Anschluss an das bereits bestehende und als solches gewidmete Austragshaus<br />
der Hofstelle vorgesehen. In Beantwortung einer entsprechenden Anfrage<br />
meint Bgm. Mayr, dass die geplante Baumaßnahme natürlich den Bestimmungen<br />
der Tiroler Bauordnung entsprechen würde.<br />
Nachdem zum Gegenstandspunkt keinerlei Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt<br />
Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der Umwidmung einer Teilfläche der<br />
Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland bzw. Sonderfläche Austragshaus in<br />
Sonderfläche Austragshaus mit landwirtschaftlicher Garage (SLA-1) gemäß § 46<br />
i. V. m. § 47 TROG 2006, entsprechend dem vorliegenden Gutachten des Raumplaners<br />
Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />
Beschluss: (geheime Abstimmung) einstimmig (ja)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 111 Protokoll vom 20.07.2011
Der Entwurf betreffend die Umwidmung einer Teilfläche der Gp 273/2, KG<br />
<strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland bzw. Sonderfläche Austragshaus in Sonderfläche<br />
Austragshaus mit landwirtschaftlicher Garage (SLA-1) gemäß § 46 i. V. m. § 47<br />
TROG 2006, wird durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme im<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden aufgelegt.<br />
Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss<br />
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.<br />
Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />
Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten<br />
Person oder Stelle abgegeben wird.<br />
Zu 7 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden<br />
Angebot der Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung,<br />
Dipl.-Ing. Andreas Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, zur Fortschreibung<br />
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Walchsee</strong><br />
Zum Gegenstandspunkt verweist der Vorsitzende zunächst auf die Rechtsbestimmungen<br />
des § 31a Tiroler Raumordnungsgesetz 2006, LGBL Nr. 27, wonach<br />
das Örtliche Raumordnungskonzept jeweils auf einen Planungszeitraum von 10<br />
Jahren auszurichten ist, weshalb mit den hiefür erforderlichen Maßnahmen<br />
ehest möglich zu beginnen sein wird. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung<br />
eines solch „Fortgeschriebenen Raumordnungskonzeptes“ würde ein Angebot<br />
der Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung, Dipl.-Ing. Andreas<br />
Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, vorliegen. Lt. diesem würden die Kosten hiefür<br />
– inklusive aller gewährten Sondernachlässe – € 25.412,50 betragen. In weiterer<br />
Folge verweist Bgm. Mayr darauf, dass Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner jener Raumplaner<br />
sei, welcher die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> bereits seit Jahren in raumordnungsrechtlichen<br />
Fragen beraten würde und dieser bisher einen überaus kompetenten,<br />
professionellen und vor allem fairen Eindruck im Zuge der jeweiligen Auftragserledigung<br />
hinterlassen habe. Im Übrigen sei das Vorhandensein eines bestimmten<br />
Vertrauensverhältnisses zu einem Raumplaner im Hinblick auf einen fruchtbaren<br />
dörflichen Gestaltungsprozess ein unabdingbares Erfordernis. Auf die Anfrage<br />
von GR Matthäus Fischbacher hinsichtlich des Zeitrahmens für die Erstellung des<br />
betreffenden Konzeptes meint der Vorsitzende, dass dies bis Ende 2012 zu erfolgen<br />
habe. Bgm. Mayr verweist zudem darauf, dass als Grundlage für ein entsprechendes<br />
Raumordnungskonzept die Erstellung eines örtlichen Gefahrenzonenplanes<br />
dienen würde, wobei insbesondere die Gewässerbereiche Ramsbach und<br />
Durchholzner-Bach als „Sorgenkinder“ gelten würden. Eine Festlegung der gefährdeten<br />
Bereiche erfolge in diesem Gefahrenzonenplan. GV Wittlinger verweist<br />
auf eine diesbezüglich bereits im <strong>Gemeinde</strong>vorstand geführte Diskussion und<br />
stellt grundsätzlich fest, dass er gegen eine heutige Auftragsvergabe sei. Er weist<br />
in diesem Zusammenhang auf den geplanten und betreuten Dorfentwicklungsprozess<br />
„<strong>Walchsee</strong> 2020“ hin. Er erwarte sich durch ein entsprechendes Kooperationsmodell<br />
zwischen Dorfentwickler und Raumplaner beiderseitig befruchtende<br />
Synergieeffekte und damit einhergehend, eine erhebliche Kostenersparnis. Aus<br />
diesem Grund vertrete er jedenfalls die Meinung, mit der Auftragsvergabe bis<br />
Herbst<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 112 Protokoll vom 20.07.2011
zuzuwarten. GR Mag. Wimmer verweist auf die Bestimmungen des betreffenden<br />
Materiengesetzes und führt an, dass die Erstellung eines entsprechenden und vor<br />
allem gewinnbringenden Konzeptes als äußerst zeitintensiv bezeichnet werden<br />
kann. Die erwähnte Zeitintensität wird von Bgm. Mayr bestätigt, weshalb dieser<br />
anfügt, dass mit der Erstellung eines fortschreibenden Raumordnungskonzeptes<br />
alsbald begonnnen werden solle, zumal oben angeführtes Ingenieurbüro zahlreiche<br />
andere Aufträge zu bearbeiten hätte. Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm sieht im Zusammenhang<br />
mit der Erstellung des Raumordnungskonzeptes keine Kostenersparnis<br />
infolge einer Zusammenarbeit zwischen Dorfentwickler und Raumplaner.<br />
Es würde sich dabei wohl um gänzlich verschiedene Fachbereiche handeln, so<br />
die stv. Bürgermeisterin. Hiezu meint GV Wittlinger, dass es für ihn – nicht zuletzt<br />
aus Kostengründen – sehr wohl einen großen Unterschied machen würde, wenn<br />
sich auch Dritte in die Entwicklung eines ganzheitlichen Raumordnungskonzeptes<br />
einbringen würden. Zudem störe ihn vor allem der Umstand, dass keine weiteren<br />
Angebote eingeholt wurden, zumal dies in der Vergangenheit im Zusammenhang<br />
mit Auftragsvergaben, welche eine wesentlich geringeres Kostenvolumen<br />
aufwiesen, sehr wohl der Fall war. Bgm. Mayr weist noch einmal auf die bisher<br />
gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Dipl.Ing. Dr. Ortner<br />
hin und meint, dass eben dieser Umstand für ihn maßgeblich sei. GV Beikircher<br />
führt an, dass er eine Kooperation zwischen Dorfentwickler und Raumplaner –<br />
insbesondere im Hinblick auf die vorhandenen und nicht mehr übersehbaren<br />
Problemfelder – für unerlässlich halten würde. GR Johann Geisler regt die Installierung<br />
eines eigenen Ausschusses an. GR Praschberger stellt im Zusammenhang<br />
mit dem vorliegenden Angebot die Anfrage, ob es denn Kostenvergleiche<br />
mit anderen Kommunen geben würde. Hiezu verweist Bgm. Mayr auf die im Angebot<br />
enthaltenen Nachlässe und führt weiters an, dass er das Anbotshonorar für<br />
äußerst fair und leistungsgerecht empfinden würde. GR Praschberger meint weiter,<br />
dass er im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit schon mit mehreren Raumplanern<br />
zu tun gehabt habe und trifft die Feststellung, dass das anbietende Ingenieurbüro<br />
wohl das „Unproblematischste“ sein würde. Bgm. Mayr merkt an, dass er<br />
in einem Aufschub der Auftragsvergabe nur wenig Sinn sehen würde und ein solcher<br />
vor allem die Gefahr in sich bergen würde, die gesetzlich vorgegebenen Fristen<br />
nicht einhalten zu können. Hiezu meint GV Wittlinger lapidar, dass er sich<br />
Repressalien infolge einer Fristversäumnis nicht vorstellen könne. GV Beikircher<br />
mahnt für den Fall einer heutigen Auftragsvergabe ein, dass der Raumplaner unbedingt<br />
von einem parallel dazu verlaufenden Dorfentwicklungsprozess „<strong>Walchsee</strong><br />
2020“ in Kenntnis zu setzen sei.<br />
Nachdem zum Gegenstandspunkt keine Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt<br />
Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, einer Auftragsvergabe zur Fortschreibung<br />
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes – zu den oben angeführten<br />
Bedingungen – an die Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung,<br />
Dipl.-Ing. Andreas Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />
Beschluss: 9-Ja-Stimmen und 5-Nein-Stimmen<br />
(Auf Grund des Abstimmungsergebnisses hat eine Auftragsvergabe an das<br />
betreffende Ingenieurbüro erfolgen.)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 113 Protokoll vom 20.07.2011
Zu 8 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der weiteren<br />
Vorgehensweise hinsichtlich einer Inanspruchnahme der zugesagten<br />
Mittel aus dem EU-Struktur-Fonds – „Aussichtsturm – Schwemm“<br />
Zum Gegenstandspunkt verweist Bgm. Mayr zunächst auf eine Zusammenkunft<br />
vom 05.07.2011, an der die Vorstandsmitglieder des TVB-Kaiserwinkl und jene<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> teilgenommen haben. Im Rahmen dieses informativen<br />
Meinungsaustausches stellte dabei die „Weitere (gemeinsame) Vorgehensweise<br />
– Aussichtsturm – Schwemm“ einer von vier Schwerpunktthemen dar.<br />
(Anmerkung:. Über die betreffende Zusammenkunft wurde ein Protokoll verfasst,<br />
welches den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zur Kenntnis und weiteren Verfügung<br />
zugehen wird.) Bgm. Mayr verweist neuerlich auf die zugesagten Mittel aus<br />
dem EU-Struktur-Fonds in der Höhe von € 125.000,-- zur Herstellung der Nebeneinrichtungen,<br />
deren Inanspruchnahme im Rahmen dieser Sitzung beschlossen<br />
werden soll. Auch für die nun in Bauphase II zugesagten Mittel in der Höhe von<br />
€ 125.000,-- wird ein 20%-igen Kostenanteil, in Worten: € 25.000,--, an Eigenmitteln<br />
aufzubringen sein. Gedacht ist dabei wiederum an eine Kostenteilung je zur<br />
Hälfte mit dem TVB Kaiserwinkl. GV Wittlinger verweist einmal mehr auf den Umstand,<br />
dass es im Zusammenhang mit dem Turm-Projekt darum gehen würde, um<br />
in entscheidender Weise mitzubestimmen und entsprechenden Einfluss auf die<br />
Ausgestaltung der Nebeneinrichtungen nehmen zu können. Zudem müsse auf die<br />
TVB-Verantwortlichen Druck ausgeübt werden, um diese entsprechend und in<br />
verantwortlicher Funktion in dieses Projekt zu integrieren. Hiezu führt Bgm. Mayr<br />
an, dass der TVB-Kaiserwinkl bis dato immer in das Projekt „Moor-Allianz“ integriert<br />
gewesen sei und auch bei den jeweiligen Sitzungen durch den Geschäftsführer<br />
vertreten war. GV Wittlinger führt weiter an, dass die im Turmbereich befindlichen<br />
störenden Sträucher (Wildwuchs) lt. einer ihm vorliegenden Auskunft des<br />
Projektkoordinators Mag. Anton Schober sofort entfernt werden können und er<br />
sich auch darum kümmern werde. GR Matthäus Fischbacher sagt ihm im Hinblick<br />
auf die Umsetzung der Rodungsmaßnahmen seine ausdrückliche Unterstützung<br />
zu. GR Mag. Wimmer hält eine Begehung bzw. eine Inaugenscheinnahme der<br />
Vorortsituation für sinnvoll, um sich ein entsprechendes Bild machen zu können,<br />
wobei der so eingebrachte Vorschlag von Bgm. Mayr ausdrücklich begrüßt wird.<br />
In weiterer Folge entwickelt sich eine Diskussion zu Detailbereichen wie Turmbeschilderung,<br />
Kosten für die Beschilderung sowie allgemeine Möglichkeiten einer<br />
Attraktivierung des Turm-Projektes im Zuge der Schaffung der Nebeneinrichtungen.<br />
GV Wittlinger meint, dass für ihn „der Turm zwar fertig sei, aber doch nicht<br />
fertig sei“ und zitiert einen Ausspruch von GR Matthäus Fischbacher, welchen<br />
dieser im Rahmen der oben angeführten Zusammenkunft getätigt hat. GR Kronbichler<br />
spricht an, dass die Einbringung bestimmter Visionen und Ideen in Prozesse<br />
solcher Art (Bsp.: „Hochmoor-Barfuß-Wanderweg“ etc.) einen unverzichtbaren<br />
Bestandteil für eine fruchtbare Projektwerdung und letztendlich Projektumsetzung<br />
darstellen würde. Er zeigt sich fest überzeugt, dass bei einer entsprechend<br />
professionellen Herangehensweise an eine solche Projektumsetzung die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Walchsee</strong> letztlich profitieren werde.<br />
Nachdem zum Gegenstandspunktspunkt keine Wortmeldungen mehr erfolgen,<br />
stellt Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, einer Übernahme des Hälfteanteils<br />
der aufzubringenden Eigenmittel, das sind € 12.500,--, die Zustimmung zu<br />
erteilen.<br />
Beschluss – einstimmig (ja)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 114 Protokoll vom 20.07.2011
Zu 10 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem geplanten<br />
Umbau der Hauptschule bzw. des Polytechnischen Lehrganges<br />
in Kössen<br />
Zum geplanten Umbau der Hauptschule bzw. des Polytechnischen Lehrganges in<br />
Kössen verweist Bgm. Mayr zunächst darauf, dass die <strong>Gemeinde</strong> Kössen offenbar<br />
bereits am 05.05.2011 die Gründung eines eigenen Bauausschusses (Besetzung:<br />
3 Mitglieder aus Kössen und jeweils ein Mitglied aus <strong>Walchsee</strong> und<br />
Schwendt) beschlossen habe, eine entsprechende Inkenntnissetzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Walchsee</strong> jedoch nicht erfolgte. Zwischenzeitlich habe die <strong>Gemeinde</strong><br />
Kössen bereits die Baumeisterarbeiten mit einem Kostenvolumen von immerhin<br />
ca. € 800.000,-- im Alleingang vergeben. Er führt weiter an, dass die Schulsitzgemeinde<br />
im Sinne der Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes eigentlich<br />
über alle Freiheiten verfügen würde. Die Sprengelgemeinden – im konkreten<br />
Fall <strong>Walchsee</strong> und Schwendt – würden vor vollendete Tatsachen gestellt und diese<br />
haben im Zusammenhang mit der Projektierung von derlei Bauvorhaben und in<br />
weiterer Folge bei den Auftragsvergaben eigentlich kein Mitspracherecht. Auch<br />
wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen so darstellen, sei die gewählte Vorgehensweise<br />
der Nachbargemeinde keinesfalls zu akzeptieren. Der Vorsitzende<br />
verweist auf den Neubau der erst vor kurzem fertiggestellten Sporthalle in Kössen<br />
– mit entsprechender Kostenbeteiligung aus <strong>Walchsee</strong> – und meint, dass man<br />
damals mit dem stv. Bürgermeister Johann Mayr, einen überaus kompetenten<br />
Fachexperten in den betreffenden Ausschuss entsenden konnte. Durch diesen<br />
Umstand sei auch immer der notwendige Informationsfluss immer gegeben gewesen.<br />
Zu den Kosten meint er, dass das Gesamtprojekt einen Umfang von ca.<br />
€ 3,4 Mio. aufweisen würde. Die anteilsmäßigen Kosten (26,40% der Gesamtkosten)<br />
werden sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> lt. vorliegender Schätzung auf<br />
€ 842.160,-- belaufen, welche im Zeitraum von 2012 bis 2016 zu begleichen sein<br />
werden. Lt. einem Telefonat mit Herrn Christian Atzl, verantwortlicher Leiter – Referat<br />
<strong>Gemeinde</strong> bei der Bezirkshauptmannschaft in Kufstein, könne seitens des<br />
Landes mit einer Subventionierung von ca. € 240.000,-- gerechnet werden. Dieser<br />
Betrag erscheint Bgm. Mayr als eher gering bemessen, weshalb er diesbezüglich<br />
noch ein Gespräch mit Landeshauptmann Platter führen wolle. Auf Anfrage<br />
von GR Mag. Wimmer, wann denn mit den Zahlungen nach Kössen zu beginnen<br />
sei, benennt er das Jahr 2012. Auch GV Wittlinger kritisiert die gewählte Vorgehensweise<br />
(„das ist einfach keine Art, wie man mit einem Drittzahler umgeht“! der<br />
Nachbargemeinde. Er nimmt in weiterer Folge Bezug auf § 3 des Tiroler Schulorganisationsgesetztes,<br />
welcher Bestimmungen zum „Gesetzlichen Schulerhalter“<br />
beinhaltet und trifft unter Hinweis auf Abs. 3 der angeführten Rechtsbestimmungen<br />
die Feststellung, dass nur die Gründung eines <strong>Gemeinde</strong>verbandes zu einem<br />
Mitspracherecht der beiden anderen <strong>Gemeinde</strong>n (<strong>Walchsee</strong> und Schwendt) führen<br />
könne. Durch die Gründung eines solchen <strong>Gemeinde</strong>verbandes als „Gesetzlicher<br />
Schulerhalter“ könnten künftig derartige kommunikative Ausgrenzungen ex<br />
lege vermieden werden. Er trifft die Feststellung, dass nur eine <strong>Gemeinde</strong>verbandsregelung<br />
zu einem Mitspracherecht der beiden anderen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
(<strong>Walchsee</strong> und Schwendt) führen könne. GV Salvenmoser bringt neuerlich die<br />
Verlegung der Polytechnischen Schüler nach Niederndorf in Vorschlag. Hiezu<br />
meint Bgm. Mayr, dass dies gesetzlich nicht möglich sei und zudem würden im<br />
dortigen Schulgebäude auch größere Umbauarbeiten anstehen. Bgm.Stv. in Mag.<br />
Dr. Palm tritt jedenfalls dafür ein, eine fachlich versierte, aber auch entsprechend<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 115 Protokoll vom 20.07.2011
„kritische“ Person in den von Kössen gegründeten Bauausschuss zu entsenden.<br />
GR Mag. Wimmer regt an, den betreffenden Tagesordnungspunkt in einer späteren<br />
Sitzung einer Beschlussfassung zuzuführen, zumal für ihn noch mehrere Fragen<br />
offen sein würden. GR Dr. Kurz stellt zur Diskussion, wer denn nun als Vertreter<br />
für den dortigen Ausschuss in Frage komme. Dabei werden die Namen des<br />
stv. Altbürgermeisters Johann Mayr sowie jener von GR Praschberger benannt.<br />
GV Wittlinger bezieht sich auf eine Festlegung im <strong>Gemeinde</strong>vorstand, wonach<br />
diesem Gesandten eine finanzielle Abfindung zustehe. GR Paschberger bringt<br />
vor, dass er beruflich in Rosenheim tätig sei und für ihn die Wahrnehmung einer<br />
solchen Aufgabe aus terminlichen Gründen nur schwer zu erfüllen sei. Aus diesem<br />
Grund würde er in Johann Mayr einen geeigneten Vertreter im dortigen Ausschuss<br />
sehen. Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates verständigen sich deshalb darauf,<br />
den stv. Altbürgermeister zu ersuche, diese Aufgabe zu übernehmen. GR<br />
Bernhard Geisler äußerst sich hinsichtlich des zur Anwendung kommenden Berechnungsschlüssels<br />
dahingehend, als dass dieser wohl nur rein auf die Schülerzahlen<br />
(basierend auf den letzten 4 bzw. den kommenden 4 Jahren) abzielen<br />
würde. Er meint weiter, dass die so geschaffenen Räumlichkeiten unter Umständen<br />
auch einer außerschulischen Verwendung zugeführt werden könnten, wobei<br />
dies von Bgm. Mayr verneint wird. Hinsichtlich eines Finanzierungsplans der auf<br />
<strong>Walchsee</strong> entfallenden Kosten meint Bgm. Mayr, dass dies erst im Herbst im Zuge<br />
der Haushaltserstellung für das Rechnungsjahr 2012 seriös erfolgen wird können.<br />
Nachdem zum Gegenstandspunktspunkt keine Wortmeldungen mehr erfolgen,<br />
stellt Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, einer Übernahme der auf die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> entfallenden anteiligen Kosten in der Höhe von maximal<br />
€ 842.160,-- (Zahlungszeitraum: 2012 – 2016) die Zustimmung zu erteilen.<br />
Beschluss: 8-Ja-Stimmen und 6-Nein-Stimmen<br />
(Auf Grund des Abstimmungsergebnisses gilt der von Bgm. Mayr gestellte Antrag<br />
als angenommen.)<br />
Zu 11 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben<br />
im Hinblick auf die Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen<br />
im Bereich „Fischbachergründe“<br />
Zum Gegenstandspunkt verweist Bgm. Mayr zunächst darauf, dass eine Parzellierung<br />
der betreffenden Grundstücke (insgesamt 21 Bauplätze) zwischenzeitlich<br />
erfolgte. Die Kosten pro m²-Baugrund würden sich auf ca. € 120,-- belaufen, wobei<br />
diese in weiterer Folge inklusive der Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen<br />
(lt. einer vorliegenden Kostenschätzung in Summe ca. € 396.000,-- für die<br />
gesamte Grundstücksfläche) dann ca. € 160,-- betragen werden. Diese Kosten<br />
seien vom jeweiligen Bauwerber zu tragen. Der Vorsitzende führt weiters aus,<br />
dass es sich dabei – auch unter den gegebenen Voraussetzungen (§ 33 Tiroler<br />
Raumordnungsgesetz – „Sozialgrund“) – um eine durchaus übliche Preisgestaltung<br />
handeln würde und verweist auf die Nachbargemeinde Rettenschöss, wo<br />
der Preis pro m² seitens der dortigen Kommune mit € 150,-- festgesetzt wurde.<br />
GV Wittlinger führt hiezu an, dass es in dieser heutigen Sitzung darum gehen<br />
würde, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand mit der Auftragsvergabe der baulichen Maßnahmen<br />
im Zuge der Errichtung der infrastrukturellen Maßnahmen zu betrauen. Weiters<br />
stellt genannter <strong>Gemeinde</strong>vorstand eine Unterteilung in Bauphasen zur Dis-<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 116 Protokoll vom 20.07.2011
kussion, wodurch es auch nicht erforderlich wäre, das gesamte Gebiet bereits im<br />
Vorhinein infrastrukturell zu erschließen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,<br />
als dass man noch nicht abschätzen könne, wie viele Bewerber dann tatsächlich<br />
einen Bauplatz erwerben wollen. Wenn sich letztlich nur ein mäßiges Interesse an<br />
den Grundstücken zeigen sollte, wird es wohl nur wenig sinnvoll sein, den gesamten<br />
Platz bereits im Vorhinein infrastrukturell zu erschließen. Daraus würde sich<br />
zumindest vorläufig eine bestimmte Kostenersparnis ergeben. Hiezu meint<br />
GR Praschberger, dass die Anzahl der Bewerber (lt. vorliegender Aufstellung 40)<br />
für einen Bauplatz wohl höher sei, als die Anzahl der vorhandenen Bauplätze. GV<br />
Salvenmoser hält eine Zweigeteiltheit der Infrastrukturherstellungsmaßnahmen,<br />
insbesondere aus Gründen der Bauabwicklungsökonomie, für kontraproduktiv.<br />
GR Mag. Wimmer erkundigt sich dahingehend, ob denn die Kriterien für eine<br />
Grundstücksvergabe von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> festgelegt werden, was von<br />
Bgm. Mayr mit einem Ja beantwortet wird. Auf entsprechende Anfrage von GR<br />
Praschberger zum Thema Grundstücksvergabe meint Bgm. Mayr, dass hiefür die<br />
Vergabekriterien, welche schon für die „Schwaigser-Gründe“ Gültigkeit hatten,<br />
herangezogen werden sollen. Natürlich könnten diese noch modifiziert werden.<br />
können. Bgm. Mayr stellt noch einmal fest, dass die heutige Beschlussfassung<br />
nicht die Vergaberichtlinien beinhalte, sondern darauf abziele, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
aus Gründen der Effizienz mit der Auftragsvergabe der baulichen Maßnahmen<br />
im Zuge der Errichtung der infrastrukturellen Maßnahmen zu betrauen.<br />
Zum Gegenstandspunktspunkt erfolgen keine weiteren Wortmeldungen mehr,<br />
weshalb Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat stellt, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
mit der Auftragsvergabe der baulichen Maßnahmen im Zuge der Errichtung<br />
der infrastrukturellen Maßnahmen zu betrauen.<br />
Beschluss: Beschluss – einstimmig (ja)<br />
Zu 12 – Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
• Sozial- und Gesundheitssprengel „Untere Schranne“<br />
Bgm. Mayr berichtet über die Sitzung der Verbandsversammlung vom<br />
15.07.2011, in der die Errichtung von Räumlichkeiten für den Sozial- und Gesundheitssprengel<br />
„Untere Schranne“ sowie Betreutes Wohnen in Altersheimnähe<br />
erörtert wurden. Geplant ist die Errichtung eines solchen Sozial-<br />
Zentrums in der <strong>Gemeinde</strong> Ebbs. Im Hinblick auf die Errichtung eines multifunktionalen<br />
Betreuungszentrums (Altenwohnheim, Arztpraxen, Sozialsprengel,<br />
Lebenshilfe etc.) können hinkünftig auch Kosten auf die in den Sozialsprengel<br />
integrierten <strong>Gemeinde</strong>n zukommen. Seitens der Schriftführung sei in<br />
diesem Zusammenhang ein Verweis auf ein vorliegendes fundiertes Konzept<br />
des Beratungshauses „Sozialimpuls“ erlaubt, welches dem interessierten <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
jederzeit während der Amtsstunden zur Einsichtnahme zur Verfügung<br />
gestellt wird. In weiterer Folge geht der Vorsitzende noch auf die bevorstehende<br />
Problematik betreffend Pflegestufen ein. Er verweist darauf, dass<br />
seitens des Gesetzgebers beabsichtigt sei, Personen mit Pflegestufe I und II<br />
nicht mehr im Altenwohnheim aufzunehmen. Für ihn sei das jedenfalls ein völlig<br />
unhaltbarer Zustand, zumal er sich die Frage stelle, wer dann künftig für<br />
diese Menschen zuständig sein wird. Seine diesbezüglichen Bedenken habe<br />
er auch schon den hiefür zuständigen politischen Entscheidungsträgern des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 117 Protokoll vom 20.07.2011
Landes mitgeteilt. GR Mag. Wimmer verweist im Zusammenhang mit der<br />
Pflegeproblematik auf eine von Mag. (FH) Sebastian Geisler verfasste Arbeit,<br />
im Rahmen der sich dieser eingehend mit dem Thema auseinandersetzte. GR<br />
Dr. Kurz meint, man müsse sich künftig wohl damit abfinden, dass die derzeitigen<br />
Altenwohnheime immer mehr zu Pflegeheimen werden.<br />
• AGO Sports – Subventionierung – Triathlonveranstaltung<br />
GV Wittlinger verweist darauf, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung<br />
am 18.07.2011 im Zusammenhang mit der Durchführung der diesjährigen<br />
Triathlonveranstaltung „Challenge <strong>Walchsee</strong> – Kaiserwinkl“ einstimmig<br />
darauf verständigt hat, diese mit insgesamt € 10.000,-- zu subventionieren.<br />
• Zusammenkunft Vorstände – TVB Kaiserwinkl und <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong><br />
GV Wittlinger nimmt noch einmal Bezug auf eine Zusammenkunft vom<br />
05.07.2011, an der die Vorstandsmitglieder des TVB-Kaiserwinkl und jene der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> teilgenommen haben. Ein diesbezügliches, von Amtsleiter<br />
Edenstrasser verfasstes Protokoll, liege bereits vor und wird nach erfolgtem<br />
„Gegenlesen“ durch die TVB-Verantwortlichen den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
zugehen.<br />
• Mag. (FH) Gasser Markus – Ableitung von Oberflächenwässern<br />
GV Wittlinger verweist im Hinblick auf eine möglichst kontrollierte Ableitung<br />
auftretender Oberflächenwässer im Bereich oberhalb des Grundstücks 364/16<br />
(Bereich – „Salvenmoser-Gründe“) auf ein von Mag. (FH) Markus Gasser eingebrachtes<br />
Ansuchen. Um eine solche Ableitung der dort auftretenden Oberflächenwässer<br />
infolge von Schlechtwetterereignissen und damit eine Gefährdung<br />
der im dortigen Bereich befindlichen Objekte weitestgehend vermeiden<br />
zu können, ist lt. Auskunft des Dipl.-Geologen Helmut Zanier die Schüttung<br />
eines entsprechend dimensionierten Erdwalls erforderlich. Die Mitglieder des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstandes kamen dahingehend überein, dass die Durchführung,<br />
der erforderlichen Grabungs- bzw. Schüttungsarbeiten in den Zuständigkeitsbereich<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> fallen. In weiterer Folge werden noch generelle<br />
bautechnische Details – den Gegenstandsbereich betreffend (Errichtung<br />
einer Stützmauer etc.) – erörtert.<br />
• Jungbürgerfeier 2011<br />
GR Josefa Fischbacher nimmt Bezug auf die kürzlich im <strong>Walchsee</strong>r-Hof vonstatten<br />
gegangene Jungbürgfeier und verweist auf zum Teil unhaltbare Zustände<br />
im Rahmen dieser Feier. So führt sie an, dass mehrere Jungbürger<br />
eindeutige Spuren rund um das Objekt <strong>Walchsee</strong>r-Hof hinterlassen hätten, in<br />
dem das von ihnen im Vorfeld in fester Form Zusichgenommene in weiterer<br />
Folge – naturgemäß in veränderter Konsistenz – die Umgebung zierte. Um<br />
derlei Auswüchse im Rahmen der nächsten Jungbürgerfeier vermeiden zu<br />
können, rege sie die Bildung von 10-er-Gruppen an, welche von den Mitgliedern<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates zu beaufsichtigen seien. Zum Gegenstandspunkt<br />
entwickelt sich eine kurze Diskussion, wobei GR Johann Geisler darauf verweist,<br />
dass Vorkommnisse dieser Art nur schwer vermeidbar seien. Bei derartigen<br />
Gruppengrößen würde ein Großteil der Teilnehmer mit den ortsüblichen<br />
Gepflogenheiten vertraut und auch mit entsprechenden Manieren ausgestattet<br />
sein, ein meist sehr geringer Teil jedoch nicht. Er führt weiters an, dass der<br />
Ausschank von harten Getränken die Alkoholisierung beschleunige und damit<br />
die Hemmschwelle herabgesetzt würde. Negative Vorkommnisse – wie auch<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 118 Protokoll vom 20.07.2011
im Anschluss an die die Jungbürgerfeier – würden die Folge sein. Deshalb<br />
sollte man in der Zukunft bei solchen Anlässen, den Ausschank von harten<br />
Getränken eventuell beschränken oder gänzlich ausschließen.<br />
• Dr. Otto von Habsburg - Lothringen – Tod<br />
GR Matthäus Fischbacher verweist in Anbetracht des Todes des Ehrenbürgers<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> zunächst darauf, dass ein im Jahre 1936 erfolgte<br />
Beschluss im Zusammenhang mit der Verleihung der Ehrenbürgerschaft<br />
an Dr. Otto von Habsburg - Lothringen nicht aufliegen würde. Er meint<br />
weiter, dass dem Verstorbenen auf Grund der verliehenen Ehrenbürgerschaft<br />
und insbesondere in Anbetracht dessen sonstiger Verdienste, eine entsprechende<br />
Ehrerbietung gebühren würde. Er rege jedenfalls einen entsprechenden<br />
Nachruf im Zuge der Herausgabe der nächsten „Info-Welle“ an. Hiezu<br />
meint GV Wittlinger, dass er von derlei Huldigungen und Ehrbezeugungen<br />
überhaupt nichts halten würde, zumal er nicht wüsste was der Ehrenbürger<br />
Habsburg jemals für <strong>Walchsee</strong> getan habe.<br />
Nachdem zum Gegenstandspunkt keinerlei Wortmeldungen mehr erfolgen,<br />
schließt Bgm. Mayr die Sitzung um 22.38 Uhr.<br />
Protokollführer: Der Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
Gernot Edenstrasser<br />
Andreas Mayr<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 119 Protokoll vom 20.07.2011