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P R O T O K O L L<br />

Gemäß § 35 der Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung (TGO) wurde über die 12. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> nachfolgende Niederschrift aufgenommen:<br />

Ort:<br />

Sitzungssaal – <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Walchsee</strong><br />

Zeit: Mittwoch, 20. Juli 2011<br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

20.00 Uhr<br />

22.38 Uhr<br />

Anwesend: Bgm. Andreas Mayr, Vorsitzender<br />

Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm Renée<br />

GV – Wittlinger Dieter, Beikircher Markus und Salvenmoser Thomas<br />

GR – Fischbacher Siegfried, Dr. Kurz Reinhart, Kronbichler Peter,<br />

Praschberger Johannes, Geisler Johann, Mag. Wimmer Ekkehard,<br />

Geisler Bernhard, Fischbacher Matthäus und Fischbacher Josefa<br />

Abwesend: GR – Ritzer Christian (krankheitsbedingt – entschuldigt)<br />

Schriftführer: Edenstrasser Gernot, M.Sc.<br />

Zuhörer:<br />

4 Personen<br />

Tagesordnung:<br />

1) Genehmigung und Unterfertigung des Protokolls der 11. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

2) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Übernahme einer<br />

Teilgrundfläche aus Gst. 113/30 (Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef Kurz) im Ausmaß<br />

von insgesamt 55m² durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> und Überführung<br />

der betreffenden Grundstücksfläche ins Öffentliche Gut<br />

3) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />

Martina und Josef Fuchs)<br />

4) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />

Wolfgang Mayr)<br />

5) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 113/30, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />

Dipl.-Ing. Josef Kurz)<br />

6) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung eines<br />

Bebauungsplanes im Bereich der Gp 113/30 (Eigentümer: DI Josef Kurz)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 107 Protokoll vom 20.07.2011


7) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden<br />

Angebot der Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung,<br />

Dipl.-Ing. Andreas Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, zur Fortschreibung des<br />

Örtlichen Raumordnungskonzeptes für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong><br />

8) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der weiteren Vorgehensweise<br />

hinsichtlich einer Inanspruchnahme der zugesagten Mittel aus dem<br />

EU-Struktur-Fonds – „Aussichtsturm – Schwemm“<br />

9) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Vergabe eines<br />

Beraterauftrages betreffend der Leitung und Betreuung eines Dorfentwicklungsprozesses<br />

„<strong>Walchsee</strong> 2020“<br />

10) Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau<br />

der Hauptschule bzw. des Polytechnischen Lehrganges in Kössen<br />

11) Beratung im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben im Hinblick auf die<br />

Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen im Bereich „Fischbachergründe“<br />

12) Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

Sitzungsverlauf<br />

Bgm. Mayr begrüßt die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates zur 12. Sitzung und verweist<br />

zunächst darauf, dass Pkt. 9) der Tagesordnung auf Grund von getroffenen<br />

Festlegungen in verschiedenen Gremien (<strong>Gemeinde</strong>rat, <strong>Gemeinde</strong>vorstand) abzusetzen<br />

ist. In den angeführten Gremien wurde vereinbart, die gegenständliche<br />

Thematik in einer eigens hiefür einberufenen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates einer<br />

Beratung, respektive Beschlussfassung, zuzuführen. Als Termin wird hiefür der<br />

01.08.2011 festgelegt.<br />

Sodann leitet der Vorsitzende zu Tagesordnungspunkt 1) über.<br />

Zu 1 – Genehmigung und Unterfertigung des Protokolls der 11. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Der Vorsitzende trifft die Feststellung, dass ein Entwurf des Protokolls der betreffenden<br />

Sitzung den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates bereits zugegangen ist. In<br />

weiterer Folge ersucht er um Unterfertigung des Gegenstandsprotokolls. Dieses<br />

wird einstimmig genehmigt und von den anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räten unterfertigt.<br />

Vor Überleitung zu Pkt. 2) der Tagesordnung bringt Bgm. Mayr aus Gründen der<br />

Zweckmäßigkeit ein Zusammenfassen der TOP 2), 5) und 6) bzw. ein Vorziehen<br />

der beiden letzteren Punkte in Vorschlag, zumal sich diese einander thematisch<br />

bedingen. Dem so eingebrachten Vorschlag wird seitens der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

ausnahmslos zugestimmt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 108 Protokoll vom 20.07.2011


Zu 2 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Übernahme<br />

einer Teilgrundfläche aus Gst. 113/30 (Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef<br />

Kurz) im Ausmaß von insgesamt 55m² durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong><br />

und Überführung der betreffenden Grundstücksfläche ins Öffentliche<br />

Gut<br />

Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die kostenlose Übertragung<br />

einer Teilgrundstücksfläche aus 130/30 im angeführten Ausmaß ins Öffentliche<br />

Gut, welche in weiterer Folge das Gst. 113/43 bildet, zunächst einer geordneten<br />

verkehrsmäßigen Erschließung der Gst. 113/40, 113/41 und 113/42 dient. Hinkünftig<br />

wird durch diese Maßnahme eine etwaige Fortführung des Hausfeldweges<br />

gewährleistet, wodurch eine weitere infrastrukturelle Erschließung von dort befindlichen<br />

Grundstücksflächen und damit rechtlich gesicherte Zufahrtssituationen ermöglicht<br />

werden. Zum Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen, weshalb<br />

der Vorsitzende den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat stellt, der Übernahme einer<br />

Teilgrundstücksfläche aus Gst. 113/30 im Ausmaß von 55m² (künftig Gst. 113/43)<br />

ins Öffentliche Gut, entsprechend der vorliegenden Vermessungsurkunde des<br />

Dipl.Ing. Günther Patka, 6300 Wörgl, vom 14.04.2011, GZ.: 10-176-01, die Zustimmung<br />

zu erteilen.<br />

Beschluss – einstimmig (ja)<br />

Zu 5 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 113/30, KG <strong>Walchsee</strong><br />

(Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef Kurz)<br />

Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die bestehende Grundparzelle<br />

113/30, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer: Dipl.-Ing. Josef Kurz), nicht zur Gänze als<br />

Bauland gewidmet ist, sodass die Voraussetzungen zur Erteilung einer baurechtlichen<br />

Bewilligung allein aus den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung 2001 hinsichtlich<br />

des erforderlichen Bestandes eines Bauplatzes mit einheitlicher Widmung<br />

derzeit nicht vorliegen. Die Widmung dient der Schaffung der rechtlichen<br />

Grundlagen zur Erteilung baurechtlicher Bewilligungen im Planungsbereich.<br />

Nach kurzer Diskussion stellt Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der<br />

Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 113/30, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Verkehrsfläche<br />

der <strong>Gemeinde</strong> in Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />

bzw. Freiland (FL) gemäß § 41 Abs. 1 TROG 2006, entsprechend dem vorliegenden<br />

Gutachten des Raumplaners Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

Beschluss: (geheime Abstimmung) – einstimmig (ja)<br />

Der Entwurf betreffend eine teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes im<br />

Bereich des Gst. 113/30, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der <strong>Gemeinde</strong><br />

in Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 bzw. Freiland (FL) gemäß<br />

§ 41 Abs. 1 TROG 2006, wird durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden aufgelegt.<br />

Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss<br />

über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.<br />

Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />

Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten<br />

Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 109 Protokoll vom 20.07.2011


Zu 6 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />

eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp 113/30 (Eigentümer:<br />

Dipl.-Ing. Josef Kurz)<br />

Zum Gegenstandspunkt führt der Vorsitzende an, dass die Änderung des Bebauungsplanes<br />

im Bereich der Gp. 113/30 (Eigentümer: Dipl.Ing. Josef Kurz) der<br />

Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei freistehend<br />

errichteten Wohngebäuden dient. Für den gegenständlichen Planungsbereich<br />

würde ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan aus dem Jahre<br />

2005, der lediglich die Errichtung von 2 Wohngebäuden ermöglicht, bestehen.<br />

Der geltende Bebauungsplan wurde damals zur Ermöglichung eines konkreten<br />

Projektes erlassen, wobei aufgrund der Grundstücksgröße jedoch die besondere<br />

Bauweise festzulegen war. Da unter Berücksichtigung der umgebenden Siedlungsstruktur<br />

die Errichtung von drei Wohngebäuden aufgrund der geringeren<br />

Ausmaße der einzelnen Baukörper nach raumordnerischen Gesichtspunkten<br />

ebenfalls als vertretbar erachtet werden kann, wird der gegenständliche Bebauungsplan<br />

in entsprechender Weise geändert, wobei nunmehr aufgrund der vorliegenden<br />

Teilung des Gesamtgrundstückes in vier Bauplätze die offene bzw. offen/gekuppelte<br />

Bauweise festgelegt werden kann.<br />

Nach einer anschließenden kurz geführten Debatte, stellt Bgm. Mayr den Antrag<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp.<br />

113/30, entsprechend dem vorliegenden Gutachten des Raumplaners Dipl.Ing.<br />

Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />

Beschluss: einstimmig (ja)<br />

Der betreffende Entwurf im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes<br />

wird durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

während der Amtsstunden aufgelegt.<br />

Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss ü-<br />

ber die dem Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes gefasst.<br />

Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />

Auflegungsfrist keine Stellungnahme von einer hiezu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Nach Abhandlung dieser thematisch und auch ad personam in Verbindung stehenden<br />

Tagesordnungspunkte leitet Bgm. Mayr zu Pkt. 3 der Tagesordnung –<br />

welche in weiterer Folge ihre übliche nummerische Fortsetzung findet – über.<br />

Zu 3 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong><br />

(Eigentümer: Martina und Josef Fuchs)<br />

Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die beabsichtigte Umwidmungsmaßnahme<br />

der Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur geplanten Errichtung<br />

einer Almhütte im Bereich der Gp. 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />

Martina und Josef Fuchs), dient. Die Erschließung erfolgt über landwirtschaftliche<br />

Bringungswege. Das Gebiet der „Jöchlalm“ weist ein Flächenausmaß von ca. 100<br />

ha auf, wobei die Weidefläche etwas mehr als 39 ha beträgt. Im Bereich dieser<br />

Alm war ein kombiniert genutztes Gebäude vorhanden, welches vor 2 Jahren<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 110 Protokoll vom 20.07.2011


durch eine Lawine gänzlich zerstört wurde. Die "Jöchlalm" wird gegenwärtig mit<br />

einem Weg erschlossen, wodurch die Errichtung eines neuen Almgebäudes relativ<br />

einfach möglich ist. Bei der beabsichtigten Baumaßnahme der Familie Fuchs<br />

handelt es sich im Grunde genommen um einen Wiederaufbau eines Almgebäudes,<br />

weshalb eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit dafür vorhanden ist, wobei<br />

die Wohnfläche in entsprechender Weise zu beschränken ist. In der anschließenden<br />

Debatte wird seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates unter anderem eine etwaige<br />

Anbindung des neuen Almgebäudes an das bestehende Wegenetz diskutiert.<br />

Nachdem zum Gegenstandspunkt keinerlei Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt<br />

Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der Umwidmung einer Teilfläche der<br />

Parzelle 1571/1, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland in eine Sonderfläche für<br />

sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude mit der Festlegung "Almgebäude<br />

mit einer Hirtenunterkunft bis maximal 80 m² Wohnfläche" (SLG-8) gemäß § 47<br />

TROG 2006, entsprechend dem vorliegenden Gutachten des Raumplaners<br />

Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />

Beschluss: (geheime Abstimmung) einstimmig (ja)<br />

Der Entwurf betreffend die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 1571/1, KG<br />

<strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland in eine Sonderfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />

Gebäude mit der Festlegung "Almgebäude mit einer Hirtenunterkunft<br />

bis maximal 80 m² Wohnfläche" (SLG-8) gemäß § 47 TROG 2006, wird<br />

durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

während der Amtsstunden aufgelegt.<br />

Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss<br />

über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.<br />

Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />

Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten<br />

Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu 4 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong><br />

(Eigentümer: Wolfgang Mayr)<br />

Zum Gegenstandspunkt erläutert Bgm. Mayr, dass die beabsichtigte Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong> (Eigentümer:<br />

Wolfgang Mayr), der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Zubau<br />

einer landwirtschaftlichen Garage im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens<br />

„Halbwarth“, dient. Die Errichtung der landwirtschaftlichen Garage ist im unmittelbaren<br />

Anschluss an das bereits bestehende und als solches gewidmete Austragshaus<br />

der Hofstelle vorgesehen. In Beantwortung einer entsprechenden Anfrage<br />

meint Bgm. Mayr, dass die geplante Baumaßnahme natürlich den Bestimmungen<br />

der Tiroler Bauordnung entsprechen würde.<br />

Nachdem zum Gegenstandspunkt keinerlei Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt<br />

Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, der Umwidmung einer Teilfläche der<br />

Gp 273/2, KG <strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland bzw. Sonderfläche Austragshaus in<br />

Sonderfläche Austragshaus mit landwirtschaftlicher Garage (SLA-1) gemäß § 46<br />

i. V. m. § 47 TROG 2006, entsprechend dem vorliegenden Gutachten des Raumplaners<br />

Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />

Beschluss: (geheime Abstimmung) einstimmig (ja)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 111 Protokoll vom 20.07.2011


Der Entwurf betreffend die Umwidmung einer Teilfläche der Gp 273/2, KG<br />

<strong>Walchsee</strong>, von derzeit Freiland bzw. Sonderfläche Austragshaus in Sonderfläche<br />

Austragshaus mit landwirtschaftlicher Garage (SLA-1) gemäß § 46 i. V. m. § 47<br />

TROG 2006, wird durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme im<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt während der Amtsstunden aufgelegt.<br />

Gleichzeitig hat der <strong>Gemeinde</strong>rat gemäß § 68 (1) TROG 2006 den Beschluss<br />

über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.<br />

Der angeführte Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der<br />

Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten<br />

Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Zu 7 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden<br />

Angebot der Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung,<br />

Dipl.-Ing. Andreas Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, zur Fortschreibung<br />

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Walchsee</strong><br />

Zum Gegenstandspunkt verweist der Vorsitzende zunächst auf die Rechtsbestimmungen<br />

des § 31a Tiroler Raumordnungsgesetz 2006, LGBL Nr. 27, wonach<br />

das Örtliche Raumordnungskonzept jeweils auf einen Planungszeitraum von 10<br />

Jahren auszurichten ist, weshalb mit den hiefür erforderlichen Maßnahmen<br />

ehest möglich zu beginnen sein wird. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung<br />

eines solch „Fortgeschriebenen Raumordnungskonzeptes“ würde ein Angebot<br />

der Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung, Dipl.-Ing. Andreas<br />

Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, vorliegen. Lt. diesem würden die Kosten hiefür<br />

– inklusive aller gewährten Sondernachlässe – € 25.412,50 betragen. In weiterer<br />

Folge verweist Bgm. Mayr darauf, dass Dipl.Ing. Dr. Erich Ortner jener Raumplaner<br />

sei, welcher die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> bereits seit Jahren in raumordnungsrechtlichen<br />

Fragen beraten würde und dieser bisher einen überaus kompetenten,<br />

professionellen und vor allem fairen Eindruck im Zuge der jeweiligen Auftragserledigung<br />

hinterlassen habe. Im Übrigen sei das Vorhandensein eines bestimmten<br />

Vertrauensverhältnisses zu einem Raumplaner im Hinblick auf einen fruchtbaren<br />

dörflichen Gestaltungsprozess ein unabdingbares Erfordernis. Auf die Anfrage<br />

von GR Matthäus Fischbacher hinsichtlich des Zeitrahmens für die Erstellung des<br />

betreffenden Konzeptes meint der Vorsitzende, dass dies bis Ende 2012 zu erfolgen<br />

habe. Bgm. Mayr verweist zudem darauf, dass als Grundlage für ein entsprechendes<br />

Raumordnungskonzept die Erstellung eines örtlichen Gefahrenzonenplanes<br />

dienen würde, wobei insbesondere die Gewässerbereiche Ramsbach und<br />

Durchholzner-Bach als „Sorgenkinder“ gelten würden. Eine Festlegung der gefährdeten<br />

Bereiche erfolge in diesem Gefahrenzonenplan. GV Wittlinger verweist<br />

auf eine diesbezüglich bereits im <strong>Gemeinde</strong>vorstand geführte Diskussion und<br />

stellt grundsätzlich fest, dass er gegen eine heutige Auftragsvergabe sei. Er weist<br />

in diesem Zusammenhang auf den geplanten und betreuten Dorfentwicklungsprozess<br />

„<strong>Walchsee</strong> 2020“ hin. Er erwarte sich durch ein entsprechendes Kooperationsmodell<br />

zwischen Dorfentwickler und Raumplaner beiderseitig befruchtende<br />

Synergieeffekte und damit einhergehend, eine erhebliche Kostenersparnis. Aus<br />

diesem Grund vertrete er jedenfalls die Meinung, mit der Auftragsvergabe bis<br />

Herbst<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 112 Protokoll vom 20.07.2011


zuzuwarten. GR Mag. Wimmer verweist auf die Bestimmungen des betreffenden<br />

Materiengesetzes und führt an, dass die Erstellung eines entsprechenden und vor<br />

allem gewinnbringenden Konzeptes als äußerst zeitintensiv bezeichnet werden<br />

kann. Die erwähnte Zeitintensität wird von Bgm. Mayr bestätigt, weshalb dieser<br />

anfügt, dass mit der Erstellung eines fortschreibenden Raumordnungskonzeptes<br />

alsbald begonnnen werden solle, zumal oben angeführtes Ingenieurbüro zahlreiche<br />

andere Aufträge zu bearbeiten hätte. Bgm.Stv. in Mag. Dr. Palm sieht im Zusammenhang<br />

mit der Erstellung des Raumordnungskonzeptes keine Kostenersparnis<br />

infolge einer Zusammenarbeit zwischen Dorfentwickler und Raumplaner.<br />

Es würde sich dabei wohl um gänzlich verschiedene Fachbereiche handeln, so<br />

die stv. Bürgermeisterin. Hiezu meint GV Wittlinger, dass es für ihn – nicht zuletzt<br />

aus Kostengründen – sehr wohl einen großen Unterschied machen würde, wenn<br />

sich auch Dritte in die Entwicklung eines ganzheitlichen Raumordnungskonzeptes<br />

einbringen würden. Zudem störe ihn vor allem der Umstand, dass keine weiteren<br />

Angebote eingeholt wurden, zumal dies in der Vergangenheit im Zusammenhang<br />

mit Auftragsvergaben, welche eine wesentlich geringeres Kostenvolumen<br />

aufwiesen, sehr wohl der Fall war. Bgm. Mayr weist noch einmal auf die bisher<br />

gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Dipl.Ing. Dr. Ortner<br />

hin und meint, dass eben dieser Umstand für ihn maßgeblich sei. GV Beikircher<br />

führt an, dass er eine Kooperation zwischen Dorfentwickler und Raumplaner –<br />

insbesondere im Hinblick auf die vorhandenen und nicht mehr übersehbaren<br />

Problemfelder – für unerlässlich halten würde. GR Johann Geisler regt die Installierung<br />

eines eigenen Ausschusses an. GR Praschberger stellt im Zusammenhang<br />

mit dem vorliegenden Angebot die Anfrage, ob es denn Kostenvergleiche<br />

mit anderen Kommunen geben würde. Hiezu verweist Bgm. Mayr auf die im Angebot<br />

enthaltenen Nachlässe und führt weiters an, dass er das Anbotshonorar für<br />

äußerst fair und leistungsgerecht empfinden würde. GR Praschberger meint weiter,<br />

dass er im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit schon mit mehreren Raumplanern<br />

zu tun gehabt habe und trifft die Feststellung, dass das anbietende Ingenieurbüro<br />

wohl das „Unproblematischste“ sein würde. Bgm. Mayr merkt an, dass er<br />

in einem Aufschub der Auftragsvergabe nur wenig Sinn sehen würde und ein solcher<br />

vor allem die Gefahr in sich bergen würde, die gesetzlich vorgegebenen Fristen<br />

nicht einhalten zu können. Hiezu meint GV Wittlinger lapidar, dass er sich<br />

Repressalien infolge einer Fristversäumnis nicht vorstellen könne. GV Beikircher<br />

mahnt für den Fall einer heutigen Auftragsvergabe ein, dass der Raumplaner unbedingt<br />

von einem parallel dazu verlaufenden Dorfentwicklungsprozess „<strong>Walchsee</strong><br />

2020“ in Kenntnis zu setzen sei.<br />

Nachdem zum Gegenstandspunkt keine Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt<br />

Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, einer Auftragsvergabe zur Fortschreibung<br />

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes – zu den oben angeführten<br />

Bedingungen – an die Ingenieurkonsulenten für Raumordnung und Raumplanung,<br />

Dipl.-Ing. Andreas Lotz & Dipl.-Ing. Dr. Erich Ortner, die Zustimmung zu erteilen.<br />

Beschluss: 9-Ja-Stimmen und 5-Nein-Stimmen<br />

(Auf Grund des Abstimmungsergebnisses hat eine Auftragsvergabe an das<br />

betreffende Ingenieurbüro erfolgen.)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 113 Protokoll vom 20.07.2011


Zu 8 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der weiteren<br />

Vorgehensweise hinsichtlich einer Inanspruchnahme der zugesagten<br />

Mittel aus dem EU-Struktur-Fonds – „Aussichtsturm – Schwemm“<br />

Zum Gegenstandspunkt verweist Bgm. Mayr zunächst auf eine Zusammenkunft<br />

vom 05.07.2011, an der die Vorstandsmitglieder des TVB-Kaiserwinkl und jene<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> teilgenommen haben. Im Rahmen dieses informativen<br />

Meinungsaustausches stellte dabei die „Weitere (gemeinsame) Vorgehensweise<br />

– Aussichtsturm – Schwemm“ einer von vier Schwerpunktthemen dar.<br />

(Anmerkung:. Über die betreffende Zusammenkunft wurde ein Protokoll verfasst,<br />

welches den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zur Kenntnis und weiteren Verfügung<br />

zugehen wird.) Bgm. Mayr verweist neuerlich auf die zugesagten Mittel aus<br />

dem EU-Struktur-Fonds in der Höhe von € 125.000,-- zur Herstellung der Nebeneinrichtungen,<br />

deren Inanspruchnahme im Rahmen dieser Sitzung beschlossen<br />

werden soll. Auch für die nun in Bauphase II zugesagten Mittel in der Höhe von<br />

€ 125.000,-- wird ein 20%-igen Kostenanteil, in Worten: € 25.000,--, an Eigenmitteln<br />

aufzubringen sein. Gedacht ist dabei wiederum an eine Kostenteilung je zur<br />

Hälfte mit dem TVB Kaiserwinkl. GV Wittlinger verweist einmal mehr auf den Umstand,<br />

dass es im Zusammenhang mit dem Turm-Projekt darum gehen würde, um<br />

in entscheidender Weise mitzubestimmen und entsprechenden Einfluss auf die<br />

Ausgestaltung der Nebeneinrichtungen nehmen zu können. Zudem müsse auf die<br />

TVB-Verantwortlichen Druck ausgeübt werden, um diese entsprechend und in<br />

verantwortlicher Funktion in dieses Projekt zu integrieren. Hiezu führt Bgm. Mayr<br />

an, dass der TVB-Kaiserwinkl bis dato immer in das Projekt „Moor-Allianz“ integriert<br />

gewesen sei und auch bei den jeweiligen Sitzungen durch den Geschäftsführer<br />

vertreten war. GV Wittlinger führt weiter an, dass die im Turmbereich befindlichen<br />

störenden Sträucher (Wildwuchs) lt. einer ihm vorliegenden Auskunft des<br />

Projektkoordinators Mag. Anton Schober sofort entfernt werden können und er<br />

sich auch darum kümmern werde. GR Matthäus Fischbacher sagt ihm im Hinblick<br />

auf die Umsetzung der Rodungsmaßnahmen seine ausdrückliche Unterstützung<br />

zu. GR Mag. Wimmer hält eine Begehung bzw. eine Inaugenscheinnahme der<br />

Vorortsituation für sinnvoll, um sich ein entsprechendes Bild machen zu können,<br />

wobei der so eingebrachte Vorschlag von Bgm. Mayr ausdrücklich begrüßt wird.<br />

In weiterer Folge entwickelt sich eine Diskussion zu Detailbereichen wie Turmbeschilderung,<br />

Kosten für die Beschilderung sowie allgemeine Möglichkeiten einer<br />

Attraktivierung des Turm-Projektes im Zuge der Schaffung der Nebeneinrichtungen.<br />

GV Wittlinger meint, dass für ihn „der Turm zwar fertig sei, aber doch nicht<br />

fertig sei“ und zitiert einen Ausspruch von GR Matthäus Fischbacher, welchen<br />

dieser im Rahmen der oben angeführten Zusammenkunft getätigt hat. GR Kronbichler<br />

spricht an, dass die Einbringung bestimmter Visionen und Ideen in Prozesse<br />

solcher Art (Bsp.: „Hochmoor-Barfuß-Wanderweg“ etc.) einen unverzichtbaren<br />

Bestandteil für eine fruchtbare Projektwerdung und letztendlich Projektumsetzung<br />

darstellen würde. Er zeigt sich fest überzeugt, dass bei einer entsprechend<br />

professionellen Herangehensweise an eine solche Projektumsetzung die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Walchsee</strong> letztlich profitieren werde.<br />

Nachdem zum Gegenstandspunktspunkt keine Wortmeldungen mehr erfolgen,<br />

stellt Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, einer Übernahme des Hälfteanteils<br />

der aufzubringenden Eigenmittel, das sind € 12.500,--, die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

Beschluss – einstimmig (ja)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 114 Protokoll vom 20.07.2011


Zu 10 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem geplanten<br />

Umbau der Hauptschule bzw. des Polytechnischen Lehrganges<br />

in Kössen<br />

Zum geplanten Umbau der Hauptschule bzw. des Polytechnischen Lehrganges in<br />

Kössen verweist Bgm. Mayr zunächst darauf, dass die <strong>Gemeinde</strong> Kössen offenbar<br />

bereits am 05.05.2011 die Gründung eines eigenen Bauausschusses (Besetzung:<br />

3 Mitglieder aus Kössen und jeweils ein Mitglied aus <strong>Walchsee</strong> und<br />

Schwendt) beschlossen habe, eine entsprechende Inkenntnissetzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Walchsee</strong> jedoch nicht erfolgte. Zwischenzeitlich habe die <strong>Gemeinde</strong><br />

Kössen bereits die Baumeisterarbeiten mit einem Kostenvolumen von immerhin<br />

ca. € 800.000,-- im Alleingang vergeben. Er führt weiter an, dass die Schulsitzgemeinde<br />

im Sinne der Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes eigentlich<br />

über alle Freiheiten verfügen würde. Die Sprengelgemeinden – im konkreten<br />

Fall <strong>Walchsee</strong> und Schwendt – würden vor vollendete Tatsachen gestellt und diese<br />

haben im Zusammenhang mit der Projektierung von derlei Bauvorhaben und in<br />

weiterer Folge bei den Auftragsvergaben eigentlich kein Mitspracherecht. Auch<br />

wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen so darstellen, sei die gewählte Vorgehensweise<br />

der Nachbargemeinde keinesfalls zu akzeptieren. Der Vorsitzende<br />

verweist auf den Neubau der erst vor kurzem fertiggestellten Sporthalle in Kössen<br />

– mit entsprechender Kostenbeteiligung aus <strong>Walchsee</strong> – und meint, dass man<br />

damals mit dem stv. Bürgermeister Johann Mayr, einen überaus kompetenten<br />

Fachexperten in den betreffenden Ausschuss entsenden konnte. Durch diesen<br />

Umstand sei auch immer der notwendige Informationsfluss immer gegeben gewesen.<br />

Zu den Kosten meint er, dass das Gesamtprojekt einen Umfang von ca.<br />

€ 3,4 Mio. aufweisen würde. Die anteilsmäßigen Kosten (26,40% der Gesamtkosten)<br />

werden sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> lt. vorliegender Schätzung auf<br />

€ 842.160,-- belaufen, welche im Zeitraum von 2012 bis 2016 zu begleichen sein<br />

werden. Lt. einem Telefonat mit Herrn Christian Atzl, verantwortlicher Leiter – Referat<br />

<strong>Gemeinde</strong> bei der Bezirkshauptmannschaft in Kufstein, könne seitens des<br />

Landes mit einer Subventionierung von ca. € 240.000,-- gerechnet werden. Dieser<br />

Betrag erscheint Bgm. Mayr als eher gering bemessen, weshalb er diesbezüglich<br />

noch ein Gespräch mit Landeshauptmann Platter führen wolle. Auf Anfrage<br />

von GR Mag. Wimmer, wann denn mit den Zahlungen nach Kössen zu beginnen<br />

sei, benennt er das Jahr 2012. Auch GV Wittlinger kritisiert die gewählte Vorgehensweise<br />

(„das ist einfach keine Art, wie man mit einem Drittzahler umgeht“! der<br />

Nachbargemeinde. Er nimmt in weiterer Folge Bezug auf § 3 des Tiroler Schulorganisationsgesetztes,<br />

welcher Bestimmungen zum „Gesetzlichen Schulerhalter“<br />

beinhaltet und trifft unter Hinweis auf Abs. 3 der angeführten Rechtsbestimmungen<br />

die Feststellung, dass nur die Gründung eines <strong>Gemeinde</strong>verbandes zu einem<br />

Mitspracherecht der beiden anderen <strong>Gemeinde</strong>n (<strong>Walchsee</strong> und Schwendt) führen<br />

könne. Durch die Gründung eines solchen <strong>Gemeinde</strong>verbandes als „Gesetzlicher<br />

Schulerhalter“ könnten künftig derartige kommunikative Ausgrenzungen ex<br />

lege vermieden werden. Er trifft die Feststellung, dass nur eine <strong>Gemeinde</strong>verbandsregelung<br />

zu einem Mitspracherecht der beiden anderen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

(<strong>Walchsee</strong> und Schwendt) führen könne. GV Salvenmoser bringt neuerlich die<br />

Verlegung der Polytechnischen Schüler nach Niederndorf in Vorschlag. Hiezu<br />

meint Bgm. Mayr, dass dies gesetzlich nicht möglich sei und zudem würden im<br />

dortigen Schulgebäude auch größere Umbauarbeiten anstehen. Bgm.Stv. in Mag.<br />

Dr. Palm tritt jedenfalls dafür ein, eine fachlich versierte, aber auch entsprechend<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 115 Protokoll vom 20.07.2011


„kritische“ Person in den von Kössen gegründeten Bauausschuss zu entsenden.<br />

GR Mag. Wimmer regt an, den betreffenden Tagesordnungspunkt in einer späteren<br />

Sitzung einer Beschlussfassung zuzuführen, zumal für ihn noch mehrere Fragen<br />

offen sein würden. GR Dr. Kurz stellt zur Diskussion, wer denn nun als Vertreter<br />

für den dortigen Ausschuss in Frage komme. Dabei werden die Namen des<br />

stv. Altbürgermeisters Johann Mayr sowie jener von GR Praschberger benannt.<br />

GV Wittlinger bezieht sich auf eine Festlegung im <strong>Gemeinde</strong>vorstand, wonach<br />

diesem Gesandten eine finanzielle Abfindung zustehe. GR Paschberger bringt<br />

vor, dass er beruflich in Rosenheim tätig sei und für ihn die Wahrnehmung einer<br />

solchen Aufgabe aus terminlichen Gründen nur schwer zu erfüllen sei. Aus diesem<br />

Grund würde er in Johann Mayr einen geeigneten Vertreter im dortigen Ausschuss<br />

sehen. Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates verständigen sich deshalb darauf,<br />

den stv. Altbürgermeister zu ersuche, diese Aufgabe zu übernehmen. GR<br />

Bernhard Geisler äußerst sich hinsichtlich des zur Anwendung kommenden Berechnungsschlüssels<br />

dahingehend, als dass dieser wohl nur rein auf die Schülerzahlen<br />

(basierend auf den letzten 4 bzw. den kommenden 4 Jahren) abzielen<br />

würde. Er meint weiter, dass die so geschaffenen Räumlichkeiten unter Umständen<br />

auch einer außerschulischen Verwendung zugeführt werden könnten, wobei<br />

dies von Bgm. Mayr verneint wird. Hinsichtlich eines Finanzierungsplans der auf<br />

<strong>Walchsee</strong> entfallenden Kosten meint Bgm. Mayr, dass dies erst im Herbst im Zuge<br />

der Haushaltserstellung für das Rechnungsjahr 2012 seriös erfolgen wird können.<br />

Nachdem zum Gegenstandspunktspunkt keine Wortmeldungen mehr erfolgen,<br />

stellt Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat, einer Übernahme der auf die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> entfallenden anteiligen Kosten in der Höhe von maximal<br />

€ 842.160,-- (Zahlungszeitraum: 2012 – 2016) die Zustimmung zu erteilen.<br />

Beschluss: 8-Ja-Stimmen und 6-Nein-Stimmen<br />

(Auf Grund des Abstimmungsergebnisses gilt der von Bgm. Mayr gestellte Antrag<br />

als angenommen.)<br />

Zu 11 – Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben<br />

im Hinblick auf die Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen<br />

im Bereich „Fischbachergründe“<br />

Zum Gegenstandspunkt verweist Bgm. Mayr zunächst darauf, dass eine Parzellierung<br />

der betreffenden Grundstücke (insgesamt 21 Bauplätze) zwischenzeitlich<br />

erfolgte. Die Kosten pro m²-Baugrund würden sich auf ca. € 120,-- belaufen, wobei<br />

diese in weiterer Folge inklusive der Herstellung der infrastrukturellen Einrichtungen<br />

(lt. einer vorliegenden Kostenschätzung in Summe ca. € 396.000,-- für die<br />

gesamte Grundstücksfläche) dann ca. € 160,-- betragen werden. Diese Kosten<br />

seien vom jeweiligen Bauwerber zu tragen. Der Vorsitzende führt weiters aus,<br />

dass es sich dabei – auch unter den gegebenen Voraussetzungen (§ 33 Tiroler<br />

Raumordnungsgesetz – „Sozialgrund“) – um eine durchaus übliche Preisgestaltung<br />

handeln würde und verweist auf die Nachbargemeinde Rettenschöss, wo<br />

der Preis pro m² seitens der dortigen Kommune mit € 150,-- festgesetzt wurde.<br />

GV Wittlinger führt hiezu an, dass es in dieser heutigen Sitzung darum gehen<br />

würde, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand mit der Auftragsvergabe der baulichen Maßnahmen<br />

im Zuge der Errichtung der infrastrukturellen Maßnahmen zu betrauen. Weiters<br />

stellt genannter <strong>Gemeinde</strong>vorstand eine Unterteilung in Bauphasen zur Dis-<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 116 Protokoll vom 20.07.2011


kussion, wodurch es auch nicht erforderlich wäre, das gesamte Gebiet bereits im<br />

Vorhinein infrastrukturell zu erschließen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

als dass man noch nicht abschätzen könne, wie viele Bewerber dann tatsächlich<br />

einen Bauplatz erwerben wollen. Wenn sich letztlich nur ein mäßiges Interesse an<br />

den Grundstücken zeigen sollte, wird es wohl nur wenig sinnvoll sein, den gesamten<br />

Platz bereits im Vorhinein infrastrukturell zu erschließen. Daraus würde sich<br />

zumindest vorläufig eine bestimmte Kostenersparnis ergeben. Hiezu meint<br />

GR Praschberger, dass die Anzahl der Bewerber (lt. vorliegender Aufstellung 40)<br />

für einen Bauplatz wohl höher sei, als die Anzahl der vorhandenen Bauplätze. GV<br />

Salvenmoser hält eine Zweigeteiltheit der Infrastrukturherstellungsmaßnahmen,<br />

insbesondere aus Gründen der Bauabwicklungsökonomie, für kontraproduktiv.<br />

GR Mag. Wimmer erkundigt sich dahingehend, ob denn die Kriterien für eine<br />

Grundstücksvergabe von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> festgelegt werden, was von<br />

Bgm. Mayr mit einem Ja beantwortet wird. Auf entsprechende Anfrage von GR<br />

Praschberger zum Thema Grundstücksvergabe meint Bgm. Mayr, dass hiefür die<br />

Vergabekriterien, welche schon für die „Schwaigser-Gründe“ Gültigkeit hatten,<br />

herangezogen werden sollen. Natürlich könnten diese noch modifiziert werden.<br />

können. Bgm. Mayr stellt noch einmal fest, dass die heutige Beschlussfassung<br />

nicht die Vergaberichtlinien beinhalte, sondern darauf abziele, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

aus Gründen der Effizienz mit der Auftragsvergabe der baulichen Maßnahmen<br />

im Zuge der Errichtung der infrastrukturellen Maßnahmen zu betrauen.<br />

Zum Gegenstandspunktspunkt erfolgen keine weiteren Wortmeldungen mehr,<br />

weshalb Bgm. Mayr den Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat stellt, den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

mit der Auftragsvergabe der baulichen Maßnahmen im Zuge der Errichtung<br />

der infrastrukturellen Maßnahmen zu betrauen.<br />

Beschluss: Beschluss – einstimmig (ja)<br />

Zu 12 – Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

• Sozial- und Gesundheitssprengel „Untere Schranne“<br />

Bgm. Mayr berichtet über die Sitzung der Verbandsversammlung vom<br />

15.07.2011, in der die Errichtung von Räumlichkeiten für den Sozial- und Gesundheitssprengel<br />

„Untere Schranne“ sowie Betreutes Wohnen in Altersheimnähe<br />

erörtert wurden. Geplant ist die Errichtung eines solchen Sozial-<br />

Zentrums in der <strong>Gemeinde</strong> Ebbs. Im Hinblick auf die Errichtung eines multifunktionalen<br />

Betreuungszentrums (Altenwohnheim, Arztpraxen, Sozialsprengel,<br />

Lebenshilfe etc.) können hinkünftig auch Kosten auf die in den Sozialsprengel<br />

integrierten <strong>Gemeinde</strong>n zukommen. Seitens der Schriftführung sei in<br />

diesem Zusammenhang ein Verweis auf ein vorliegendes fundiertes Konzept<br />

des Beratungshauses „Sozialimpuls“ erlaubt, welches dem interessierten <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

jederzeit während der Amtsstunden zur Einsichtnahme zur Verfügung<br />

gestellt wird. In weiterer Folge geht der Vorsitzende noch auf die bevorstehende<br />

Problematik betreffend Pflegestufen ein. Er verweist darauf, dass<br />

seitens des Gesetzgebers beabsichtigt sei, Personen mit Pflegestufe I und II<br />

nicht mehr im Altenwohnheim aufzunehmen. Für ihn sei das jedenfalls ein völlig<br />

unhaltbarer Zustand, zumal er sich die Frage stelle, wer dann künftig für<br />

diese Menschen zuständig sein wird. Seine diesbezüglichen Bedenken habe<br />

er auch schon den hiefür zuständigen politischen Entscheidungsträgern des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 117 Protokoll vom 20.07.2011


Landes mitgeteilt. GR Mag. Wimmer verweist im Zusammenhang mit der<br />

Pflegeproblematik auf eine von Mag. (FH) Sebastian Geisler verfasste Arbeit,<br />

im Rahmen der sich dieser eingehend mit dem Thema auseinandersetzte. GR<br />

Dr. Kurz meint, man müsse sich künftig wohl damit abfinden, dass die derzeitigen<br />

Altenwohnheime immer mehr zu Pflegeheimen werden.<br />

• AGO Sports – Subventionierung – Triathlonveranstaltung<br />

GV Wittlinger verweist darauf, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung<br />

am 18.07.2011 im Zusammenhang mit der Durchführung der diesjährigen<br />

Triathlonveranstaltung „Challenge <strong>Walchsee</strong> – Kaiserwinkl“ einstimmig<br />

darauf verständigt hat, diese mit insgesamt € 10.000,-- zu subventionieren.<br />

• Zusammenkunft Vorstände – TVB Kaiserwinkl und <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong><br />

GV Wittlinger nimmt noch einmal Bezug auf eine Zusammenkunft vom<br />

05.07.2011, an der die Vorstandsmitglieder des TVB-Kaiserwinkl und jene der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> teilgenommen haben. Ein diesbezügliches, von Amtsleiter<br />

Edenstrasser verfasstes Protokoll, liege bereits vor und wird nach erfolgtem<br />

„Gegenlesen“ durch die TVB-Verantwortlichen den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

zugehen.<br />

• Mag. (FH) Gasser Markus – Ableitung von Oberflächenwässern<br />

GV Wittlinger verweist im Hinblick auf eine möglichst kontrollierte Ableitung<br />

auftretender Oberflächenwässer im Bereich oberhalb des Grundstücks 364/16<br />

(Bereich – „Salvenmoser-Gründe“) auf ein von Mag. (FH) Markus Gasser eingebrachtes<br />

Ansuchen. Um eine solche Ableitung der dort auftretenden Oberflächenwässer<br />

infolge von Schlechtwetterereignissen und damit eine Gefährdung<br />

der im dortigen Bereich befindlichen Objekte weitestgehend vermeiden<br />

zu können, ist lt. Auskunft des Dipl.-Geologen Helmut Zanier die Schüttung<br />

eines entsprechend dimensionierten Erdwalls erforderlich. Die Mitglieder des<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstandes kamen dahingehend überein, dass die Durchführung,<br />

der erforderlichen Grabungs- bzw. Schüttungsarbeiten in den Zuständigkeitsbereich<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> fallen. In weiterer Folge werden noch generelle<br />

bautechnische Details – den Gegenstandsbereich betreffend (Errichtung<br />

einer Stützmauer etc.) – erörtert.<br />

• Jungbürgerfeier 2011<br />

GR Josefa Fischbacher nimmt Bezug auf die kürzlich im <strong>Walchsee</strong>r-Hof vonstatten<br />

gegangene Jungbürgfeier und verweist auf zum Teil unhaltbare Zustände<br />

im Rahmen dieser Feier. So führt sie an, dass mehrere Jungbürger<br />

eindeutige Spuren rund um das Objekt <strong>Walchsee</strong>r-Hof hinterlassen hätten, in<br />

dem das von ihnen im Vorfeld in fester Form Zusichgenommene in weiterer<br />

Folge – naturgemäß in veränderter Konsistenz – die Umgebung zierte. Um<br />

derlei Auswüchse im Rahmen der nächsten Jungbürgerfeier vermeiden zu<br />

können, rege sie die Bildung von 10-er-Gruppen an, welche von den Mitgliedern<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates zu beaufsichtigen seien. Zum Gegenstandspunkt<br />

entwickelt sich eine kurze Diskussion, wobei GR Johann Geisler darauf verweist,<br />

dass Vorkommnisse dieser Art nur schwer vermeidbar seien. Bei derartigen<br />

Gruppengrößen würde ein Großteil der Teilnehmer mit den ortsüblichen<br />

Gepflogenheiten vertraut und auch mit entsprechenden Manieren ausgestattet<br />

sein, ein meist sehr geringer Teil jedoch nicht. Er führt weiters an, dass der<br />

Ausschank von harten Getränken die Alkoholisierung beschleunige und damit<br />

die Hemmschwelle herabgesetzt würde. Negative Vorkommnisse – wie auch<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 118 Protokoll vom 20.07.2011


im Anschluss an die die Jungbürgerfeier – würden die Folge sein. Deshalb<br />

sollte man in der Zukunft bei solchen Anlässen, den Ausschank von harten<br />

Getränken eventuell beschränken oder gänzlich ausschließen.<br />

• Dr. Otto von Habsburg - Lothringen – Tod<br />

GR Matthäus Fischbacher verweist in Anbetracht des Todes des Ehrenbürgers<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Walchsee</strong> zunächst darauf, dass ein im Jahre 1936 erfolgte<br />

Beschluss im Zusammenhang mit der Verleihung der Ehrenbürgerschaft<br />

an Dr. Otto von Habsburg - Lothringen nicht aufliegen würde. Er meint<br />

weiter, dass dem Verstorbenen auf Grund der verliehenen Ehrenbürgerschaft<br />

und insbesondere in Anbetracht dessen sonstiger Verdienste, eine entsprechende<br />

Ehrerbietung gebühren würde. Er rege jedenfalls einen entsprechenden<br />

Nachruf im Zuge der Herausgabe der nächsten „Info-Welle“ an. Hiezu<br />

meint GV Wittlinger, dass er von derlei Huldigungen und Ehrbezeugungen<br />

überhaupt nichts halten würde, zumal er nicht wüsste was der Ehrenbürger<br />

Habsburg jemals für <strong>Walchsee</strong> getan habe.<br />

Nachdem zum Gegenstandspunkt keinerlei Wortmeldungen mehr erfolgen,<br />

schließt Bgm. Mayr die Sitzung um 22.38 Uhr.<br />

Protokollführer: Der Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />

Gernot Edenstrasser<br />

Andreas Mayr<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Walchsee</strong> 119 Protokoll vom 20.07.2011

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