trafik 2-06_umbruch - Trafikantenzeitung
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British American Tobacco ist nicht<br />
nur mit der Preissenkung „angeeckt“,<br />
sondern hat mit seinen Marketingmaßnahmen<br />
auch einen regen Austausch<br />
von Rundschreiben ausgelöst, weil<br />
manche Aktivitäten aus Sicht der<br />
Monopolverwaltung mit dem<br />
Tabakeinzelhandelsmonopolgesetz nicht<br />
konform gehen. Bei BAT ist man<br />
offensichtlich einer anderen Rechtsmeinung.<br />
Konkret geht es um die<br />
Zurverfügungstellung von Flachdisplays<br />
für die BAT-Produktwerbung<br />
samt Einmietvergütung, die Übernahme<br />
der Strombetriebskosten, das<br />
Offerieren eines Zigarettenregals um<br />
den beträchtlichen Wert von 3.000<br />
Euro und den Kauf von Schächten am<br />
Zigarettenautomaten (Anm.d.Red.:<br />
siehe dazu auch unser Gespräch mit<br />
dem Geschäftsführer der Monopolverwaltung<br />
auf den Seiten 45 bis 48 dieser<br />
Ausgabe). Zeichnet sich hier ein<br />
Einzelhandelsmonopolrechtsstreit ab?<br />
Wir wollen keinen Streit, wir wollen<br />
„gleiches Recht für alle“. Natürlich<br />
haben wir uns im Vorfeld genau angesehen,<br />
welche Angebote unsere Mitbe-<br />
„Mit 3 Euro für die Pall Mall<br />
haben wir bewußt einen Preis im<br />
mittleren Feld des Niedrigpreissegments<br />
gewählt…“<br />
Im Gespräch<br />
werber den TrafikantInnen in den vergangenen<br />
Jahren gemacht haben und<br />
was das Monopolgesetz in Österreich<br />
erlaubt. Genau daran haben wir uns<br />
gehalten. Es sei an dieser Stelle klar festgehalten,<br />
daß die Monopolverwaltung<br />
unsere Aktivitäten zum allergrößten<br />
Teil für mit dem Monopolgesetz<br />
konform beurteilt hat – sprich dem<br />
Einsatz der Werbematerialien. Die Frage<br />
der Vergütung muß noch endgültig<br />
geklärt werden, was in den Verträgen<br />
mit den TrafikantInnen auch vermerkt<br />
ist. Wir sind jedenfalls überzeugt, daß<br />
alle TrafikantInnen, die mit uns eine<br />
Partnerschaft eingehen, davon profitieren<br />
werden.<br />
Eines sei klargestellt: Die Berechtigung<br />
eines Tabakmonopolgesetzes und<br />
einer Monopolverwaltungsgesellschaft,<br />
möchten wir grundsätzlich nicht in<br />
Zweifel stellen. Ihre sozialpolitische<br />
Aufgabe (gesicherte Arbeitsplätze für<br />
Menschen mit Behinderung) ist eine<br />
äußerst wichtige und muß auch in<br />
Zukunft erfüllt werden. In der gesamten<br />
Diskussion muß man aber achtgeben,<br />
daß die Interpretation des Gesetzes<br />
nicht genau zum Gegenteil führt<br />
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