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trafik 2-06_umbruch - Trafikantenzeitung

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British American Tobacco ist nicht<br />

nur mit der Preissenkung „angeeckt“,<br />

sondern hat mit seinen Marketingmaßnahmen<br />

auch einen regen Austausch<br />

von Rundschreiben ausgelöst, weil<br />

manche Aktivitäten aus Sicht der<br />

Monopolverwaltung mit dem<br />

Tabakeinzelhandelsmonopolgesetz nicht<br />

konform gehen. Bei BAT ist man<br />

offensichtlich einer anderen Rechtsmeinung.<br />

Konkret geht es um die<br />

Zurverfügungstellung von Flachdisplays<br />

für die BAT-Produktwerbung<br />

samt Einmietvergütung, die Übernahme<br />

der Strombetriebskosten, das<br />

Offerieren eines Zigarettenregals um<br />

den beträchtlichen Wert von 3.000<br />

Euro und den Kauf von Schächten am<br />

Zigarettenautomaten (Anm.d.Red.:<br />

siehe dazu auch unser Gespräch mit<br />

dem Geschäftsführer der Monopolverwaltung<br />

auf den Seiten 45 bis 48 dieser<br />

Ausgabe). Zeichnet sich hier ein<br />

Einzelhandelsmonopolrechtsstreit ab?<br />

Wir wollen keinen Streit, wir wollen<br />

„gleiches Recht für alle“. Natürlich<br />

haben wir uns im Vorfeld genau angesehen,<br />

welche Angebote unsere Mitbe-<br />

„Mit 3 Euro für die Pall Mall<br />

haben wir bewußt einen Preis im<br />

mittleren Feld des Niedrigpreissegments<br />

gewählt…“<br />

Im Gespräch<br />

werber den TrafikantInnen in den vergangenen<br />

Jahren gemacht haben und<br />

was das Monopolgesetz in Österreich<br />

erlaubt. Genau daran haben wir uns<br />

gehalten. Es sei an dieser Stelle klar festgehalten,<br />

daß die Monopolverwaltung<br />

unsere Aktivitäten zum allergrößten<br />

Teil für mit dem Monopolgesetz<br />

konform beurteilt hat – sprich dem<br />

Einsatz der Werbematerialien. Die Frage<br />

der Vergütung muß noch endgültig<br />

geklärt werden, was in den Verträgen<br />

mit den TrafikantInnen auch vermerkt<br />

ist. Wir sind jedenfalls überzeugt, daß<br />

alle TrafikantInnen, die mit uns eine<br />

Partnerschaft eingehen, davon profitieren<br />

werden.<br />

Eines sei klargestellt: Die Berechtigung<br />

eines Tabakmonopolgesetzes und<br />

einer Monopolverwaltungsgesellschaft,<br />

möchten wir grundsätzlich nicht in<br />

Zweifel stellen. Ihre sozialpolitische<br />

Aufgabe (gesicherte Arbeitsplätze für<br />

Menschen mit Behinderung) ist eine<br />

äußerst wichtige und muß auch in<br />

Zukunft erfüllt werden. In der gesamten<br />

Diskussion muß man aber achtgeben,<br />

daß die Interpretation des Gesetzes<br />

nicht genau zum Gegenteil führt<br />

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