Tu felix Austria. Parisienne Orange ist da. - Trafikantenzeitung

Tu felix Austria. Parisienne Orange ist da. - Trafikantenzeitung Tu felix Austria. Parisienne Orange ist da. - Trafikantenzeitung

trafikantenzeitung.at
von trafikantenzeitung.at Mehr von diesem Publisher
11.11.2012 Aufrufe

Impressum Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH, 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 120–124, Tel.: (01) 546 64-0 Fax: (01) 546 64/DW 360. E-Mail: trafik@wirtschaftsverlag.at ISDN: (01) 545 58 72 oder (01) 545 58 73 Redaktion: Peter Hauer (leitender Redakteur), DW 332 E-Mail: p.hauer@wirtschaftsverlag.at Redaktionssekretariat: Christine Grohmann, DW 256 Anzeigenleitung: Franz-Michael Seidl, DW 362 Anzeigen- und Marketingberatung: Christine Staufer, DW 254 Anzeigen: Evelyne Proderutti (Service), DW 267 Fax: DW 360, E-Mail: trafik@wirtschaftsverlag.at Abonnement und Vertrieb: redmail Logistik & Zustellservice GmbH, Faradaygasse 6, 1030 Wien Aboservice: Tel. 01/795 00-69 Fax 01/795 00-12 E-Mail: aboservice-oewv@redmail.at Jahresbezugspreis: € 50,- Abonnements, die nicht einen Monat vor Ablauf des Bezugsjahres storniert werden, laufen weiter. Anzeigentarif: Nr. 32, gültig ab 1. Jänner 2005 Erscheinungsweise: monatlich Hersteller: Holzhausen Gesellschaft m.b.H., 1140 Wien, Holzhausenplatz 1 Geschäfts- und Verlagsleitung: Dkfm. Thomas Nübling Verlagsleiter-Stv.: Dieter Koffler Marketing: Paul Kampusch, DW 206 Bankverbindungen: PSK-Konto Nr. 1892.396, Bank-Austria Creditanstalt Nr. 0952-32989/00 Dresdner Bank Nr. 559.095.400 BLZ 67.280.051 Druckauflage: 5.000 Verbreitete Auflage Inland: 4.800 (Jahresdurchschnitt) DVR: 0368491 gremialobmann und Grete-Frank-Nachfolger, istdas läßt sich zwischen den Zeilen seiner Rundschreiben in dieser Causa herauslesen – nicht glücklich mit dem tobaccoland-e-loading- Überfallsaktion. Damit stellt er sich übrigens in eine Reihe mit anderen Landesgremialhäuptlingen, die zum Teil zu spät nur über Umwege von diesen Vorgängen erfahren haben und nunmehr Nachbesserungen auszuverhandeln versuchen. So etwa hinsichtlich der Fixkosten (Monatsgebühr, Geräteanschaffung), die – wie es in einem Rundschreiben der Wiener Tabaktrafikanten heißt – „ab circa 200 Karten pro Jahr gedeckt seien. Für Trafikanten, die weniger als 400 Karten pro Jahr vertreiben, wird es eine Sonderlösung ohne Fixkosten geben.“ Und auch hinsichtlich der Vertragsdauer – „der Vertrag wird grundsätzlich auf 5 Jahre abgeschlossen, was heißt, daß die Provisionshöhe für 5 Jahre gesichert ist –„ scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen: „Bezüglich vorzeitiger Kündigungmöglichkeiten des Trafikanten ist tobaccoland bemüht, diese in den Vertrag einzubauen. Hier erwarten wir noch eine diesbezügliche Rückmeldung“, hofft Mag. Peter Ruschka auf ein Einlenken. Und um ein solches nicht in Frage zu stellen, fiel das zweite Handywertkarten-Rundschreiben auch ein wenig moderater aus als das erste, wo es noch hieß: „Es ist dem Landesgremium Wien der Tabaktrafikanten gelungen, folgende Alternative (siehe weiter unten – Anm.d. Red.) zu e-loading auszuverhandeln…Es ist nun Ihre persönliche bzw. kaufmännische Entscheidung, welche weitere Vorgehensweise Sie für Ihre Trafik wählen.“ Eine Verhandlungsrunde und ein Rundschreiben später war zu lesen: „Das Landesgremium Wien hat Ihnen aufgrund mehrerer Mitgliederanfragen am 30. Juni 2005 ein Alternativangebot übermittelt. Wir möchten an dieser Stelle jedoch festhalten, daß wir unter keinen Umständen den Eindruck erwecken wollen, das eine oder andere Angebot zu präferieren…und bitten wir nun, Ihre persönliche, bzw. kaufmännische Entscheidung, welche weitere Vorgehensweise Sie für Ihre Trafik wählen, genau zu überdenken.“ Bei der von Mag. Ruschka angesprochenenAlternative handelt es sich übrigens um ein Angebot der tobaccoland-Rundschreiben: „Die Mobilfunk-Firmen senken die Spannen europaweit. tobaccoland ist es nach Rücksprache mit dem Bundesgremium gelungen, für dieTrafikanten die höchstmögliche Spanne zu vereinbaren Concepta Handelsges.m.b.H., das für eine T-Mobile-, One-, bzw. Telering-20-Euro-Wertkarte eine Trafikantenhandelsspanne von 1,26 Euro und für einen 40 Euro-Wertkarte eine solche von 2,52 Euro in Aussicht stellt. Abschließend heißt es in diesem Angebot: „Auch können wir Ihnen aufgrund von Auskünften der Netzbetreiber mitteilen, daß es auch in Zukunft physische Handywertkarten geben wird.“ Zum Vergleich – auch für andere Angebote von Wertkarten-Distributoren und freien Großhändlern – die via tobaccoland offerierten Spannen inklusive des auf ein Jahr befristeten Werbekostenzuschusses von 0,02 Euro pro verkaufter 20-Euro-„e-loading prepaid-Karte“: 0,92 und von 0,04 Euro pro an die Frau oder den Mann gebrachten 40-Euro-Bon: 1,93 Euro. Ob die momentane Protesthaltung vieler Trafikanten, für die der tobaccoland-Gehorsam seit dem Fallen des Großhandelsmonopols Geschichte ist, den Markt tatsächlich aufmischt, wird nicht zuletzt davon abhängen, wie tragfähig die Alternativangebote sind. Was heißt, daß diese vor allem auf Dauerhaftigkeit abgeklopft werden müssen, weil mit irgendwelchen aus der Situation geborenen Lockangeboten, die vielleicht gerade ein paar Monate halten, niemandem gedient ist. Ebenso wenig übrigens wie mit dem Kompromiß- Schönreden einsamer Entscheidungen, in die nicht einmal die Landesgremien miteingebunden waren und bei denen der Verhandlungsspielraum offensichtlich nicht hinreichend ausgereizt wurde, wie die Chance auf durchaus sinnvolle Nachjustierungen erkennen läßt. Peter HAUER

Als im vergangenen Herbst/Winter in Österreich die Novelle zum Tabakgesetz und mit ihr die Beschlußfassung des Tabakwerbeverbots (Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht) zur Beschlußfassung anstand, da plädierten die Werbewirtschaft und Verleger für einen Gleichschritt mit Deutschland. Seit 8. Juli dieses Jahres steht fest: Einen solchen wird es nicht geben, weil der Deutsche Bundesrat den Kabinettsentwurf des Verbraucherschutzministeriums kippte – nicht zuletzt, um der Klage der deutschen Bundesregierung gegen Teile der Richtlinie nicht das Vertrauen für einen Erfolg zu entziehen, aber auch wegen semantischer Unklarheiten. Im Blickpunkt Tabakwerbeverbot Kein Gleichschritt In den letzten Wochen häufen sich die Abschiedsbriefe. Den Anfang machte jene Publikation, die 1979 als „Radford’s Pipe Smokers News“ an den Start ging und schließlich als „Pöschl Magazin“ die Leser über rauchige und rauchfreie Tabakgenüsse ebenso informierte wie über kulinarische für das leibliche Wohl und literarische für das geistige. „Das war’s“, titelte Herausgeber Dr. Robert Engels, Pöschl-Tabak- Geschäftsführer, „den schmerzlichen Abschied nach 26 Jahren“ mit Hinweis auf die EU-Richtlinie 2003/33/EG, die Verbote, beziehungsweise Einschränkungen von Sponsoring und Werbung hinsichtlich der Tabakwerbung vorsieht und in deren Sog nunmehr auch das deutsche „Pipe & Cigar“- Genußmagazin und das erst zu Jahresbeginn engagiert gestartete Zeitschriftenprojekt „Pipe Cigar Vertraulich“ die weiße Kapitulationsfahne hisste. Zu früh, wie sich jetzt herausstellte, denn: In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause und der letzten vor den in unserem westlichen Nachbarland heraufbeschworenen Neuwahlen, hat der Deutsche Bundesrat das getan, was sich bereits im Vorfeld abzeichnete: Nämlich den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes“ abgelehnt. In der Begründung heißt es unter anderem: „Nach Auffassung des Bundesrates sollte das Gesetz erst dann in Kraft treten, wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage entschieden hat, welche die Bundesrepublik Deutschland am 9. September 2003 beim Europäischen Gerichtshof gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erhoben und in der sie beantragt hat, Artikel 3 (Tabakwerbeverbot in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft) und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für nichtig zu erklären. Wenn das Gesetz schon in Kraft tritt, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat, weckt das Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Klage der Bundesregierung und 7-8/2005 trafikantenZEITUNG 5

Als im vergangenen Herbst/Winter in<br />

Österreich die Novelle zum Tabakgesetz<br />

und mit ihr die Beschlußfassung des<br />

Tabakwerbeverbots (Umsetzung der<br />

EU-Richtlinie in nationales Recht) zur<br />

Beschlußfassung anstand, <strong>da</strong> plädierten<br />

die Werbewirtschaft und Verleger für<br />

einen Gleichschritt mit Deutschland.<br />

Seit 8. Juli dieses Jahres steht fest:<br />

Einen solchen wird es nicht geben, weil<br />

der Deutsche Bundesrat den<br />

Kabinettsentwurf des Verbraucherschutzmin<strong>ist</strong>eriums<br />

kippte –<br />

nicht zuletzt, um der Klage der<br />

deutschen Bundesregierung<br />

gegen Teile der Richtlinie nicht<br />

<strong>da</strong>s Vertrauen für einen Erfolg zu<br />

entziehen, aber auch wegen<br />

semantischer Unklarheiten.<br />

Im Blickpunkt<br />

Tabakwerbeverbot<br />

Kein Gleichschritt<br />

In den letzten Wochen häufen sich<br />

die Abschiedsbriefe. Den Anfang<br />

machte jene Publikation, die 1979<br />

als „Radford’s Pipe Smokers News“<br />

an den Start ging und schließlich als<br />

„Pöschl Magazin“ die Leser über rauchige<br />

und rauchfreie Tabakgenüsse ebenso<br />

informierte wie über kulinarische für <strong>da</strong>s<br />

leibliche Wohl und literarische für <strong>da</strong>s<br />

ge<strong>ist</strong>ige. „Das war’s“, titelte Herausgeber<br />

Dr. Robert Engels, Pöschl-Tabak-<br />

Geschäftsführer, „den schmerzlichen<br />

Abschied nach 26 Jahren“ mit Hinweis<br />

auf die EU-Richtlinie 2003/33/EG, die<br />

Verbote, beziehungsweise Einschränkungen<br />

von Sponsoring und Werbung<br />

hinsichtlich der Tabakwerbung vorsieht<br />

und in deren Sog nunmehr auch <strong>da</strong>s<br />

deutsche „Pipe & Cigar“- Genußmagazin<br />

und <strong>da</strong>s erst zu Jahresbeginn engagiert<br />

gestartete Zeitschriftenprojekt „Pipe<br />

Cigar Vertraulich“ die weiße Kapitulationsfahne<br />

hisste.<br />

Zu früh, wie sich jetzt herausstellte,<br />

denn: In seiner letzten Sitzung vor der<br />

Sommerpause und der letzten vor den in<br />

unserem westlichen Nachbarland<br />

heraufbeschworenen Neuwahlen, hat<br />

der Deutsche Bundesrat <strong>da</strong>s getan, was<br />

sich bereits im Vorfeld abzeichnete:<br />

Nämlich den „Entwurf eines Ersten<br />

Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen<br />

Tabakgesetzes“ abgelehnt.<br />

In der Begründung heißt es unter<br />

anderem:<br />

„Nach Auffassung des Bundesrates<br />

sollte <strong>da</strong>s Gesetz erst <strong>da</strong>nn in Kraft<br />

treten, wenn der Europäische Gerichtshof<br />

über die Klage entschieden hat,<br />

welche die Bundesrepublik Deutschland<br />

am 9. September 2003 beim Europäischen<br />

Gerichtshof gegen <strong>da</strong>s<br />

Europäische Parlament und den Rat der<br />

Europäischen Union erhoben und in der<br />

sie beantragt hat, Artikel 3 (Tabakwerbeverbot<br />

in Druckerzeugnissen und<br />

Diensten der Informationsgesellschaft)<br />

und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im<br />

Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für<br />

nichtig zu erklären. Wenn <strong>da</strong>s Gesetz<br />

schon in Kraft tritt, bevor der Europäische<br />

Gerichtshof entschieden hat,<br />

weckt <strong>da</strong>s Zweifel an der Ernsthaftigkeit<br />

der Klage der Bundesregierung und<br />

7-8/2005 trafikantenZEITUNG 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!