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Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...

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Tierschutzgesetz<br />

Wer ein Tier hält, betreut o<strong>der</strong> zu betreuen hat,<br />

<br />

<br />

<br />

muss es artgerecht ernähren, pflegen <strong>und</strong> verhaltensgerecht<br />

unterbringen<br />

darf die Bewegungsmöglichkeit nicht so einschränken,<br />

dass Schmerzen, Leiden o<strong>der</strong> Schäden entstehen<br />

muss sachk<strong>und</strong>ig sein<br />

Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />

<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />

Ansbach

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