Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...
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Tierschutzgesetz<br />
Wer ein Tier hält, betreut o<strong>der</strong> zu betreuen hat,<br />
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muss es artgerecht ernähren, pflegen <strong>und</strong> verhaltensgerecht<br />
unterbringen<br />
darf die Bewegungsmöglichkeit nicht so einschränken,<br />
dass Schmerzen, Leiden o<strong>der</strong> Schäden entstehen<br />
muss sachk<strong>und</strong>ig sein<br />
Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />
<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />
Ansbach