Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...
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Vermarktungsnormen für Eier<br />
‣ Jede Transportverpackung mit Eiern wird vom Erzeuger an <strong>der</strong><br />
Produktionsstätte mit Namen <strong>und</strong> Anschrift des Erzeugerbetriebes,<br />
Erzeugercode, Zahl <strong>und</strong>/ o<strong>der</strong> Gewicht <strong>der</strong> Eier, Legedatum o<strong>der</strong><br />
-periode <strong>und</strong> dem Versanddatum gekennzeichnet.<br />
‣ Diese Informationen sind in den Begleitpapieren zu vermerken.<br />
‣ Werden Packstellen aus eigenen, auf demselben Betriebsgelände<br />
gelegenen Produktionseinheiten mit Eiern beliefert, die sich nicht in<br />
Behältnissen befinden, so erfolgt die Kennzeichnung in <strong>der</strong> ersten<br />
Packstelle.<br />
Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />
<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />
Ansbach