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Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...

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Vermarktungsnormen für Eier<br />

(EG NR. 1028/2006)<br />

‣ Obligatorische Kennzeichnung <strong>der</strong> Eier <strong>der</strong> Güteklasse A mit<br />

Erzeugercode<br />

‣ Ausnahmen: Betriebe bis 350 Legehennen <strong>und</strong> Direktvermarktung<br />

unsortierter Eier ohne Angabe <strong>der</strong> Güte- <strong>und</strong> Gewichtsklasse sowie<br />

<strong>der</strong> Haltungsform, wenn die Eier nicht auf Wochenmärkten angeboten<br />

werden<br />

‣ Kennzeichnungspflicht für B-Eier<br />

‣ Drittlän<strong>der</strong> müssen EU-Norm einhalten o<strong>der</strong> die Eier <strong>und</strong> Verpackung<br />

mit Haltungsform „nicht näher angegeben“ kennzeichnen<br />

(mehr dazu: siehe Kopien)<br />

Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />

<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />

Ansbach

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