Gesetzliche Rahmenbedingungen der Geflügelhaltung und - Amt für ...
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Vermarktungsnormen für Eier<br />
(EG NR. 1028/2006)<br />
‣ Obligatorische Kennzeichnung <strong>der</strong> Eier <strong>der</strong> Güteklasse A mit<br />
Erzeugercode<br />
‣ Ausnahmen: Betriebe bis 350 Legehennen <strong>und</strong> Direktvermarktung<br />
unsortierter Eier ohne Angabe <strong>der</strong> Güte- <strong>und</strong> Gewichtsklasse sowie<br />
<strong>der</strong> Haltungsform, wenn die Eier nicht auf Wochenmärkten angeboten<br />
werden<br />
‣ Kennzeichnungspflicht für B-Eier<br />
‣ Drittlän<strong>der</strong> müssen EU-Norm einhalten o<strong>der</strong> die Eier <strong>und</strong> Verpackung<br />
mit Haltungsform „nicht näher angegeben“ kennzeichnen<br />
(mehr dazu: siehe Kopien)<br />
Sachgebiet 2.4 T - Anna Nagel<br />
<strong>Amt</strong> für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />
Ansbach