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Zucht-Kritik - Problemhundtherapie in NRW

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Tierschutz<br />

Zitat:<br />

Die zeitweise Auf nahme (Pflege) von Tie -<br />

ren wegen vorübergehender Abwe sen -<br />

heit des Halters gegen Entgelt (Tier pen -<br />

sion) wird dagegen als steuerpflichtiger<br />

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angesehen.<br />

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung s. USt-<br />

Kartei OFD Magdeburg § 12 Abs. 2 Nr. 8<br />

Buchst. a UStG Karte 2 (S 7242 a).<br />

Zitat:<br />

Verwaltungsgericht Stuttgart Az.: 4 K<br />

5551/98. Gewerbsmäßig heißt weiterh<strong>in</strong>,<br />

das die Tätigkeit selbstständig, planmäßig<br />

und fortgesetzt ausgeübt wird. Es ist un -<br />

we sentlich, ob am Ende tatsächlich e<strong>in</strong><br />

Gew<strong>in</strong>n erzielt wird. Die Vorraus setzun -<br />

gen für den gewerbsmäßigen Handel<br />

s<strong>in</strong>d bei Agenturen zur nehmen. Als<br />

Agenturen werden auch Tierschutzorga -<br />

nisationen und Tierschutzvere<strong>in</strong>e angesehen,<br />

die z. b. über das Internet Tiere nur<br />

direkt vermitteln.<br />

www.vere<strong>in</strong>sbesteuerung.<strong>in</strong>fo/tierheim.htm<br />

und http://www.vere<strong>in</strong>sbesteuerung.<strong>in</strong>fo/leitfaden.<br />

http://zergportal.de/<br />

Der W<strong>in</strong>d hat sich gedreht. Entgegen<br />

der jahrelangen Praxis vieler Behörden,<br />

Tierschutzorganisationen, die Auslands -<br />

36<br />

der absolut-hund report • 4 / 2011<br />

tiere nach Deutschland br<strong>in</strong>gen, e<strong>in</strong>fach<br />

machen zu lassen, und auch privaten<br />

Tierschützern, die diese Tiere Monat<br />

für Monat nach Deutschland holten, zu<br />

tolerieren, hören wir jetzt vermehrt kritische<br />

Stimmen seitens der Veter<strong>in</strong>är-<br />

Behörden <strong>in</strong> Deutschland und viele<br />

F<strong>in</strong>anz behörden haben begonnen vermehrt<br />

die E<strong>in</strong>nahmen der Vere<strong>in</strong>e unter<br />

die Lupe zu nehmen, nachdem sie<br />

durch H<strong>in</strong>weise auf diese Problematik<br />

aufmerksam wurden, dass durch den<br />

unkontrollierten Handel von Privat per -<br />

sonen und Vere<strong>in</strong>en Steuern am Staat<br />

vorbei gehen. Nach und nach werden<br />

die Bed<strong>in</strong>gungen für den illegalen<br />

Handel so e<strong>in</strong>geschränkt und Kontrol -<br />

len verstärkt. Die EU-Richtl<strong>in</strong>ien zum<br />

Handel lassen sich nicht mehr so leicht<br />

umgehen, wie dies <strong>in</strong> der Vergangen -<br />

heit gängige Praxis war.<br />

E<strong>in</strong>e Quotenregelung für die E<strong>in</strong>fuhr<br />

von Auslandstieren zum Schutz e<strong>in</strong>heimischer<br />

Tierheim-Tiere s<strong>in</strong>d laut Aus -<br />

sagen des Bundesm<strong>in</strong>isterium für<br />

Ernäh rung, Landwirtschaft und Ver -<br />

brau cherschutz <strong>in</strong> Bonn, nicht möglich,<br />

wegen geltenden Rechts der EU und<br />

der Regeln der Welthandels organi sa -<br />

tion. E<strong>in</strong> Nachteil für deutsche Tiere, wie<br />

wir f<strong>in</strong>den.<br />

Bußgelder für Versuchslabore,<br />

die nicht für den Versuch<br />

zugelassene Tiere verwenden<br />

Hunde und Katzen u.a. dürfen gemäß<br />

§ 9 TierSchG für Tierversuche verwendet<br />

werden, wenn sie für e<strong>in</strong>en solchen<br />

Zweck gezüchtet worden s<strong>in</strong>d und aus<br />

e<strong>in</strong>er <strong>Zucht</strong>e<strong>in</strong>richtung stammen. Aus -<br />

nah men s<strong>in</strong>d möglich, wenn für den<br />

Versuchszweck gezüchtete Tiere der<br />

betreffenden Art nicht zur Verfügung<br />

stehen oder der Zweck des Tierversuchs<br />

Tiere anderer Herkunft erforderlich<br />

macht. Diese können z. B. aus dem<br />

Ausland stammen. Wichtig ist <strong>in</strong> dem<br />

Fall Name und Anschrift des Vorbe sit -<br />

zers, bei Hunden und Katzen zudem<br />

Angaben zur Identifikation. Werden die<br />

Vorgaben von den Versuchslaboren,<br />

nachweislich nicht e<strong>in</strong>gehalten, kann<br />

der Leiter oder der Stellvertreter des<br />

Versuchsvorhabens mit e<strong>in</strong>er Geldbuße<br />

bis zu 25.000 € belangt werden.<br />

Werden Tiere illegal aus dem Aus -<br />

land oder Inland an Versuchslabore verkauft,<br />

gilt also dasselbe.<br />

Wichtig auch noch mal zu wissen ist,<br />

dass es auch Tierheime gibt, die Tiere<br />

für Versuchslabore zur Verfügung stellen.<br />

Das ist laut Aussagen e<strong>in</strong>es Mitar -<br />

beiters des hiesigen Veter<strong>in</strong>äramtes<br />

Therapeuten und Hundeschulen<br />

Dienstleistungspakete<br />

Ausbildung und Sem<strong>in</strong>are<br />

www.absolut-hund.de

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