Zucht-Kritik - Problemhundtherapie in NRW
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Tierschutz<br />
Zitat:<br />
Die zeitweise Auf nahme (Pflege) von Tie -<br />
ren wegen vorübergehender Abwe sen -<br />
heit des Halters gegen Entgelt (Tier pen -<br />
sion) wird dagegen als steuerpflichtiger<br />
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angesehen.<br />
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung s. USt-<br />
Kartei OFD Magdeburg § 12 Abs. 2 Nr. 8<br />
Buchst. a UStG Karte 2 (S 7242 a).<br />
Zitat:<br />
Verwaltungsgericht Stuttgart Az.: 4 K<br />
5551/98. Gewerbsmäßig heißt weiterh<strong>in</strong>,<br />
das die Tätigkeit selbstständig, planmäßig<br />
und fortgesetzt ausgeübt wird. Es ist un -<br />
we sentlich, ob am Ende tatsächlich e<strong>in</strong><br />
Gew<strong>in</strong>n erzielt wird. Die Vorraus setzun -<br />
gen für den gewerbsmäßigen Handel<br />
s<strong>in</strong>d bei Agenturen zur nehmen. Als<br />
Agenturen werden auch Tierschutzorga -<br />
nisationen und Tierschutzvere<strong>in</strong>e angesehen,<br />
die z. b. über das Internet Tiere nur<br />
direkt vermitteln.<br />
www.vere<strong>in</strong>sbesteuerung.<strong>in</strong>fo/tierheim.htm<br />
und http://www.vere<strong>in</strong>sbesteuerung.<strong>in</strong>fo/leitfaden.<br />
http://zergportal.de/<br />
Der W<strong>in</strong>d hat sich gedreht. Entgegen<br />
der jahrelangen Praxis vieler Behörden,<br />
Tierschutzorganisationen, die Auslands -<br />
36<br />
der absolut-hund report • 4 / 2011<br />
tiere nach Deutschland br<strong>in</strong>gen, e<strong>in</strong>fach<br />
machen zu lassen, und auch privaten<br />
Tierschützern, die diese Tiere Monat<br />
für Monat nach Deutschland holten, zu<br />
tolerieren, hören wir jetzt vermehrt kritische<br />
Stimmen seitens der Veter<strong>in</strong>är-<br />
Behörden <strong>in</strong> Deutschland und viele<br />
F<strong>in</strong>anz behörden haben begonnen vermehrt<br />
die E<strong>in</strong>nahmen der Vere<strong>in</strong>e unter<br />
die Lupe zu nehmen, nachdem sie<br />
durch H<strong>in</strong>weise auf diese Problematik<br />
aufmerksam wurden, dass durch den<br />
unkontrollierten Handel von Privat per -<br />
sonen und Vere<strong>in</strong>en Steuern am Staat<br />
vorbei gehen. Nach und nach werden<br />
die Bed<strong>in</strong>gungen für den illegalen<br />
Handel so e<strong>in</strong>geschränkt und Kontrol -<br />
len verstärkt. Die EU-Richtl<strong>in</strong>ien zum<br />
Handel lassen sich nicht mehr so leicht<br />
umgehen, wie dies <strong>in</strong> der Vergangen -<br />
heit gängige Praxis war.<br />
E<strong>in</strong>e Quotenregelung für die E<strong>in</strong>fuhr<br />
von Auslandstieren zum Schutz e<strong>in</strong>heimischer<br />
Tierheim-Tiere s<strong>in</strong>d laut Aus -<br />
sagen des Bundesm<strong>in</strong>isterium für<br />
Ernäh rung, Landwirtschaft und Ver -<br />
brau cherschutz <strong>in</strong> Bonn, nicht möglich,<br />
wegen geltenden Rechts der EU und<br />
der Regeln der Welthandels organi sa -<br />
tion. E<strong>in</strong> Nachteil für deutsche Tiere, wie<br />
wir f<strong>in</strong>den.<br />
Bußgelder für Versuchslabore,<br />
die nicht für den Versuch<br />
zugelassene Tiere verwenden<br />
Hunde und Katzen u.a. dürfen gemäß<br />
§ 9 TierSchG für Tierversuche verwendet<br />
werden, wenn sie für e<strong>in</strong>en solchen<br />
Zweck gezüchtet worden s<strong>in</strong>d und aus<br />
e<strong>in</strong>er <strong>Zucht</strong>e<strong>in</strong>richtung stammen. Aus -<br />
nah men s<strong>in</strong>d möglich, wenn für den<br />
Versuchszweck gezüchtete Tiere der<br />
betreffenden Art nicht zur Verfügung<br />
stehen oder der Zweck des Tierversuchs<br />
Tiere anderer Herkunft erforderlich<br />
macht. Diese können z. B. aus dem<br />
Ausland stammen. Wichtig ist <strong>in</strong> dem<br />
Fall Name und Anschrift des Vorbe sit -<br />
zers, bei Hunden und Katzen zudem<br />
Angaben zur Identifikation. Werden die<br />
Vorgaben von den Versuchslaboren,<br />
nachweislich nicht e<strong>in</strong>gehalten, kann<br />
der Leiter oder der Stellvertreter des<br />
Versuchsvorhabens mit e<strong>in</strong>er Geldbuße<br />
bis zu 25.000 € belangt werden.<br />
Werden Tiere illegal aus dem Aus -<br />
land oder Inland an Versuchslabore verkauft,<br />
gilt also dasselbe.<br />
Wichtig auch noch mal zu wissen ist,<br />
dass es auch Tierheime gibt, die Tiere<br />
für Versuchslabore zur Verfügung stellen.<br />
Das ist laut Aussagen e<strong>in</strong>es Mitar -<br />
beiters des hiesigen Veter<strong>in</strong>äramtes<br />
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