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ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

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Art. 63 Einreichung des Gesuchs<br />

1<br />

Die Verlobten reichen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens beim zuständigen<br />

Zivilstandsamt ein.<br />

Entspricht dem geltenden Recht (Art. 149 <strong>ZStV</strong>).<br />

2<br />

Verlobte, die sich im Ausland aufhalten, können das Gesuch durch Ver<strong>mit</strong>tlung der zuständigen<br />

Vertretung der Schweiz einreichen.

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