ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern
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Art. 53 An die AHV-Behörde<br />
Das Zivilstandsamt des Todesortes meldet alle von ihm beurkundeten Todesfälle an die<br />
Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.<br />
Entspricht dem geltenden Recht (Art. 127a <strong>ZStV</strong>).<br />
Änderung 01.07.2008<br />
Registerharmonisierung<br />
1<br />
Die in der zentralen elektronischen Datenbank Infostar neu beurkundeten Geburten werden<br />
automatisiert und in elektronischer Form der Zentralen Ausgleichskasse der Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
(ZAS) gemeldet. Die Meldung umfasst die für den Zeiptunkt der<br />
Geburt beurkundeten Daten nach Artikel 8 Buchstaben b-d, Buchstabe e Ziffern 1 und 3,<br />
Buchstaben l und n Ziffer 1. Die Änderungen dieser Daten nach dem Zeitpunkt der Geburt<br />
werden in gleicher Weise gemeldet.<br />
2<br />
Die in der zentralen elektronischen Datenbank Infostar neu beurkundeten Todesfälle werden<br />
automatisiert und in elektronischer Form der ZAS gemeldet. Die Meldung umfasst die für<br />
den Zeiptunkt des Todes beurkundeten Daten nach Absatz 1 zweiter Satz sowie die Daten<br />
nach Artikel 8 Buchstabe g Ziffer 1.<br />
Änderung 01.01.2011<br />
1<br />
Das für die Beurkundung zuständige Zivilstandsamt meldet der ZAS für jede Person:<br />
a. bei der Geburt (Art. 15a Abs. 1) oder bei der späteren Aufnahme in das Personenstandsregister<br />
(Art. 15a Abs. 2) die Daten nach Artikel 8 Buchstaben a Ziffer 1, c, d, e<br />
Ziffern 1 und 3, f, l, m und n Ziffern 1 und 2;<br />
Absatz 1: Übersichtlichere und ergänzte Aufzählung Der ZAS werden zusätzliche Daten<br />
bekannt gegeben, um den Missbrauch im Bereich der Sozialversicherungen zu bekämpfen.<br />
Absatz 2: Entspricht materiell der Fassung vom 1. Januar 2008.<br />
b. die Änderung der gemeldeten Daten, unter Angabe der AHV-Versichertennummer<br />
(Art. 8 Bst. b);<br />
c. bei der Verschollenerklärung oder beim Tod die Daten nach Artikel 8 Buchstaben a<br />
Ziffer 1, c, d, e Ziffern 1 und 3, f, g, l, m und n Ziffern 1 und 2.<br />
2<br />
Die Daten werden automatisch und in elektronischer Form geliefert.