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ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

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Art. 53 An die AHV-Behörde<br />

Das Zivilstandsamt des Todesortes meldet alle von ihm beurkundeten Todesfälle an die<br />

Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.<br />

Entspricht dem geltenden Recht (Art. 127a <strong>ZStV</strong>).<br />

Änderung 01.07.2008<br />

Registerharmonisierung<br />

1<br />

Die in der zentralen elektronischen Datenbank Infostar neu beurkundeten Geburten werden<br />

automatisiert und in elektronischer Form der Zentralen Ausgleichskasse der Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />

(ZAS) gemeldet. Die Meldung umfasst die für den Zeiptunkt der<br />

Geburt beurkundeten Daten nach Artikel 8 Buchstaben b-d, Buchstabe e Ziffern 1 und 3,<br />

Buchstaben l und n Ziffer 1. Die Änderungen dieser Daten nach dem Zeitpunkt der Geburt<br />

werden in gleicher Weise gemeldet.<br />

2<br />

Die in der zentralen elektronischen Datenbank Infostar neu beurkundeten Todesfälle werden<br />

automatisiert und in elektronischer Form der ZAS gemeldet. Die Meldung umfasst die für<br />

den Zeiptunkt des Todes beurkundeten Daten nach Absatz 1 zweiter Satz sowie die Daten<br />

nach Artikel 8 Buchstabe g Ziffer 1.<br />

Änderung 01.01.2011<br />

1<br />

Das für die Beurkundung zuständige Zivilstandsamt meldet der ZAS für jede Person:<br />

a. bei der Geburt (Art. 15a Abs. 1) oder bei der späteren Aufnahme in das Personenstandsregister<br />

(Art. 15a Abs. 2) die Daten nach Artikel 8 Buchstaben a Ziffer 1, c, d, e<br />

Ziffern 1 und 3, f, l, m und n Ziffern 1 und 2;<br />

Absatz 1: Übersichtlichere und ergänzte Aufzählung Der ZAS werden zusätzliche Daten<br />

bekannt gegeben, um den Missbrauch im Bereich der Sozialversicherungen zu bekämpfen.<br />

Absatz 2: Entspricht materiell der Fassung vom 1. Januar 2008.<br />

b. die Änderung der gemeldeten Daten, unter Angabe der AHV-Versichertennummer<br />

(Art. 8 Bst. b);<br />

c. bei der Verschollenerklärung oder beim Tod die Daten nach Artikel 8 Buchstaben a<br />

Ziffer 1, c, d, e Ziffern 1 und 3, f, g, l, m und n Ziffern 1 und 2.<br />

2<br />

Die Daten werden automatisch und in elektronischer Form geliefert.

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