ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern
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Neu eingefügt 01.01.2006<br />
Art. 49a<br />
An das Zivilstandsamt des Heimatortes<br />
Das für die Beurkundung zuständige Zivilstandsamt meldet im Hinblick auf die Erfüllung der<br />
kantonalen Meldepflichten sämtliche Änderungen des Personenstandes und des Bürgerrechts<br />
sowie die Berichtigung von Daten einer Person <strong>mit</strong> Burger- oder Korporationsrecht<br />
dem Zivilstandsamt ihres Heimatortes.<br />
Zu Art. 49a und 56 Abs. 2 und 3: Zahlreiche Kantone kennen abgesehen vom Gemeindebürgerrecht<br />
auch Burger- oder Korporationsrechte, die in der Bundesverfassung ebenfalls<br />
Erwähnung finden (Art. 37 Abs. 2). Die Übertragung dieser Bürger- und Korporationsrechte<br />
wird durch kantonale Vorschriften geregelt. Sie ist an Zivilstandsereignisse wie Geburt oder<br />
Heirat gebunden. Daher ist die Mitteilung solcher Zivilstandsereignisse notwendig, um die<br />
entsprechenden kantonalen Verzeichnisse aktualisieren zu können.<br />
Änderung 01.01.2011<br />
Art. 49a<br />
1<br />
Das für die Beurkundung zuständige Zivilstandsamt teilt den Zivilstandsämtern der bisherigen<br />
Heimatorte den Erwerb des Gemeindebürgerrechts durch Einbürgerung <strong>mit</strong>.<br />
2<br />
Besitzt eine Person an ihrem Heimatort ein Burger- oder Korporationsrecht und verlangt es<br />
ihr Heimatkanton, so teilt das für die Beurkundung zuständige Zivilstandsamt dem Zivilstandsamt<br />
des Heimatortes der betroffenen Person <strong>mit</strong>:<br />
Absatz 1: Schliessung einer Lücke. Die Meldung erfolgt, da<strong>mit</strong> der allfällige Verlust von<br />
Gemeindebürgerrechten festgestellt und beurkundet werden kann.<br />
Absatz 2: Klare Formulierung wie in Art. 49 <strong>ZStV</strong>. Gleichlautende Meldungen auf Verlangen<br />
des heimatlichen Zivilstandsamtes. Das Verlangen wird über eine Einstellung des Beurkundungssystems<br />
Infostar gesteuert.<br />
a. die Geburt und den Tod;<br />
b. jede Änderung von Name, Zivilstand oder Bürgerrecht;<br />
c. die Bereinigung von Personenstandsdaten.