11.01.2015 Aufrufe

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Art. 48 Beweiskraft<br />

Die Dokumente nach Artikel 47 haben die gleiche Beweiskraft wie die Datenträger (Personenstandsregister<br />

und Belege), aus denen Personenstandsdaten bekannt gegeben werden.<br />

Entspricht dem geltenden Recht (Art. 145 Abs. 2 <strong>ZStV</strong>).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!