ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern
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Änderung 01.01.2008<br />
Art. 40 Abs. 1 Bst. d<br />
1<br />
Die Gerichte teilen folgende Urteile <strong>mit</strong>:<br />
Art. 40 muss ergänzt werden, da<strong>mit</strong> das Gericht inskünftig präzisiert, ob die Eheungültigerklärung<br />
gestützt auf den Ungültigkeitsgrund von Art. 105 Ziff. 4 ZGB erfolgt, weil da<strong>mit</strong> die<br />
Aufhebung des Kindschaftsverhältnisses zu allfälligen während der für ungültig erklärten Ehe<br />
geborenen Kindern verbunden ist.<br />
d. Ehescheidung (Art. 111 ff. ZGB) und Eheungültigerklärung (Art. 104 ff. ZGB), gegebenenfalls<br />
<strong>mit</strong> dem Hinweis, dass die Ungültigerklärung gestützt auf Artikel 105 Ziffer<br />
4 ZGB erfolgte und dass da<strong>mit</strong> das Kindesverhältnis zu allfälligen während der Ehe<br />
geborenen Kindern aufgehoben wird (Art. 109 Abs. 3 ZGB);