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ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

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Änderung 01.01.2008<br />

Art. 40 Abs. 1 Bst. d<br />

1<br />

Die Gerichte teilen folgende Urteile <strong>mit</strong>:<br />

Art. 40 muss ergänzt werden, da<strong>mit</strong> das Gericht inskünftig präzisiert, ob die Eheungültigerklärung<br />

gestützt auf den Ungültigkeitsgrund von Art. 105 Ziff. 4 ZGB erfolgt, weil da<strong>mit</strong> die<br />

Aufhebung des Kindschaftsverhältnisses zu allfälligen während der für ungültig erklärten Ehe<br />

geborenen Kindern verbunden ist.<br />

d. Ehescheidung (Art. 111 ff. ZGB) und Eheungültigerklärung (Art. 104 ff. ZGB), gegebenenfalls<br />

<strong>mit</strong> dem Hinweis, dass die Ungültigerklärung gestützt auf Artikel 105 Ziffer<br />

4 ZGB erfolgte und dass da<strong>mit</strong> das Kindesverhältnis zu allfälligen während der Ehe<br />

geborenen Kindern aufgehoben wird (Art. 109 Abs. 3 ZGB);

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