11.01.2015 Aufrufe

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

ZStV quer vollständig mit Kommentaren 1 - bwd Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Art. 83 Aufsicht<br />

1<br />

Die Aufsichtsbehörden und das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen überwachen<br />

die Einhaltung des Datenschutzes und die Gewährleistung der Datensicherheit im Rahmen<br />

ihrer Aufsichts- und Inspektionstätigkeit (Art. 84 und 85). Sie sorgen dafür, dass Mängel beim<br />

Datenschutz und bei der Datensicherheit so rasch als möglich behoben werden.<br />

Absatz 2 verpflichtet das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen die sachkompetenten<br />

Fachleute des Bundes bei der Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzes und die<br />

Gewährleistung der Datensicherheit beizuziehen.<br />

2<br />

Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen zieht den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten<br />

sowie das Informatikstrategieorgan des Bundes bei.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!